Medienplan Referenznummer der Bekanntmachung: 23-2501-39110102 -01

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-erfurt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Medienplan

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-2501-39110102 -01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79413000 Marketing-Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Projektes PROF4FHE wurde die Umsetzung

des von der Zeit angebotenen Medienplanes gefordert. Die

Maßnahme sollen die Sichtbarkeit der FHE als Arbeitsgeber

erhöhen und zur Profilierung beitragen.

Der Auftragnehmer wurde wegen seinem fachspezifischen

Empfängerkreis ausgewählt und anhand einer Markterkundung

festgestellt.

Die Veröffentlichungen in keiner anderen, dem geplanten

Auftraggeber vielleicht ähnlichem Anbieter, währe hier

gleichwertig.

Der Wettbewerb ist aus der Natur der zu beschaffenen Sache

nicht möglich und nicht gegeben. Das Projekt sollte als

Bestandteil genau diesen Medienplan beinhalten, um das

Projektziel gewährleisten zu können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 370 784.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Projektes PROF4FHE wurde die Umsetzung

des von der Zeit angebotenen Medienplanes gefordert. Die

Maßnahme sollen die Sichtbarkeit der FHE als Arbeitsgeber

erhöhen und zur Profilierung beitragen.

Der Auftragnehmer wurde wegen seinem fachspezifischen

Empfängerkreis ausgewählt und anhand einer Markterkundung

festgestellt.

Die Veröffentlichungen in keiner anderen, dem geplanten

Auftraggeber vielleicht ähnlichem Anbieter, währe hier

gleichwertig.

Der Wettbewerb ist aus der Natur der zu beschaffenen Sache

nicht möglich und nicht gegeben. Das Projekt sollte als

Bestandteil genau diesen Medienplan beinhalten, um das

Projektziel gewährleisten zu können.

Der Auftragsnehmer konnte keinen Wettbewerb durchführen,

weil genau die Bindung an den Auftragnehmer notwenig war,

um das Ziel des Projektes vorranzuschieben. Der

Auftragsnehmer die Zeit ist ein sehr spezieller Anbieter. Auf

dem Gebiet und mit dem was erfüllt werden soll, ist die Zeit der

einzige Bieter auf dem Markt. Ein Wettbewerb hätte hier keinen

Vorteil gebracht und wäre somit nicht wirtschaftlich gewesen.

Es soll die Erstellung und Abhandlung eines professionellen

Medienplans efolgen.

Der Empfängerkreis war ausschlaggebend für die Beauftragung und kann nur durch dieses Medium erbracht werden. Diese Angaben waren Pflichtanforderungen und sind auch nicht über Aneignung in der Umsetzungszeit möglich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Es erfolgte vorab eine Vorinformation. Der Auftrag konnte nicht in einem Wettbewerb vergeben werden, da die Sache der Beschaffungsanforderung den Bieterkreis begrenzt. Die Anforderung war die Erreichung eines bestimmten Empfängerkreises, die nur der eine Bieter erreichen kann. Die Vorinformation ergaben diesbezüglich auch keine Einwände und dienten zur Transparenz, falls die Markterkundung der FHE doch Lücken aufweisen würde.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 042-122826

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Medienplan

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 20095 Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 380 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 370 784.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Rechtsbehelf konnrte nach Vorinformation innerhab von 10 Tagen eingereicht werden. Diese sind abgelaufen und somit der Auftrag rechtskreftig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2023

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