Medienplan

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fh-erfurt.de/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Medienplan

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79413000 Marketing-Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Projektes PROF4FHE wurde die Umsetzung des von der Zeit angebotenen Medienplanes gefordert. Die Maßnahme sollen die Sichtbarkeit der FHE als Arbeitsgeber erhöhen und zur Profilierung beitragen.

Der Auftragnehmer wurde wegen seinem fachspezifischen Empfängerkreis ausgewählt und anhand einer Markterkundung festgestellt.

Die Veröffentlichungen in keiner anderen, dem geplanten Auftraggeber vielleicht ähnlichem Anbieter, währe hier gleichwertig.

Der Wettbewerb ist aus der Natur der zu beschaffenen Sache nicht möglich und nicht gegeben. Das Projekt sollte als Bestandteil genau diesen Medienplan beinhalten, um das Projektziel gewährleisten zu können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 370 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Projektes PROF4FHE wurde die Umsetzung des von der Zeit angebotenen Medienplanes gefordert. Die Maßnahme sollen die Sichtbarkeit der FHE als Arbeitsgeber erhöhen und zur Profilierung beitragen.

Der Auftragnehmer wurde wegen seinem fachspezifischen Empfängerkreis ausgewählt und anhand einer Markterkundung festgestellt.

Die Veröffentlichungen in keiner anderen, dem geplanten Auftraggeber vielleicht ähnlichem Anbieter, währe hier gleichwertig.

Der Wettbewerb ist aus der Natur der zu beschaffenen Sache nicht möglich und nicht gegeben. Das Projekt sollte als Bestandteil genau diesen Medienplan beinhalten, um das Projektziel gewährleisten zu können.

Der Auftragsnehmer konnte keinen Wettbewerb durchführen, weil genau die Bindung an den Auftragnehmer notwenig war, um das Ziel des Projektes vorranzuschieben. Der Auftragsnehmer die Zeit ist ein sehr spezieller Anbieter. Auf dem Gebiet und mit dem was erfüllt werden soll, ist die Zeit der einzige Bieter auf dem Markt. Ein Wettbewerb hätte hier keinen Vorteil gebracht und wäre somit nicht wirtschaftlich gewesen.

Es soll die Erstellung und Abhandlung eines professionellen Medienplans efolgen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auftragsvergabe ist am 08.03.2023 geplant.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
08/03/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wie oben schon beschrieben, war es dem öffentlichen Auftraggeber nicht möglich ein Wettbewerb aus der Natur der Sache zu gestalten. Sind sie dennoch der Auffassung, dass dies rechtswidrig ist, können sie innerhalb von 10 Kalendertagen den Antrag zur Überprüfung einreichen. Anschließend ist der Auftrag rechtswirksam.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2023

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