Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Park am ehemaligen Rangierbahnhof"

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neumuenster.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://wettbewerbe.archi-stadt.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://wettbewerbe.archi-stadt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Park am ehemaligen Rangierbahnhof"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Verfahrens ist die freiraumplanerische Entwicklung des Areals des ehemaligen Rangierbahnhofs Neumünster, der 2017 im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsplanung „Messeachse“ durch die Stadt erworben wurde. Dem Areal kommt in seiner zentralen Lage in direkter Nachbarschaft zum Zentrum, dem Hauptbahnhof und dem zentralen Messestandort Schleswig-Holsteins eine besondere Rolle in der Entwicklung der Stadt zu.

Nach diversen baulichen Szenarien zur gewerblichen Entwicklung hat die Stadt Neumünster entschieden, das Areal zu einer innerstädtischen Grün- und Freifläche zu entwickeln. Die freiraumplanerische Entwicklung ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt und eine Maßnahme gegen die Auswirkungen des Klimawandels. Das Projekt ist ein Baustein zur Erreichung der städtischen Zielsetzung hin zu einer Klimaneutralität bis 2035.

Die Besonderheit des Projektes ist auch daran abzulesen, dass das Projekt der Stadt eine Förderung aus dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel mit rund 7,5 Millionen Euro gefördert wird. Die Voraussetzung für eine Förderung war eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen und ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahmen. Es wurde zur Einreichung beispielgebender Projekte aufgerufen, die öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten entwickeln und damit zu Klimaschutz und Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen.

Die Potenziale des Plangebietes sollen durch die Neugestaltung im Rahmen der Entwicklung als innerstädtische Grün- und Freifläche gehoben werden. Für die Bewohnenden der angrenzenden Quartiere bedeutet die angestrebte Entwicklung eine wesentliche Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, da derzeit ein Mangel an Grün- und Freiflächen in den überwiegend durch gründerzeitlichen Geschosswohnungsbau geprägten Quartieren zu konstatieren ist.

Durch den Erhalt und die Aufwertung dieser zentralen, städtischen Freifläche kommt dem Plangebiet eine besondere Rolle als öffentliche Grünfläche zu, die auch über das direkte städtebauliche Umfeld und die angrenzenden Wohnquartiere hinaus die Stadtgesellschaft im Hinblick auf eine wohnortnahe Erholung ansprechen kann. In Bezug auf Klimaresilienz, wird eine für die bestehenden Kaltluftströmungen bedeutsame Fläche erhalten und in Hinsicht auf die Kaltluftentstehung entwickelt. Mit der freiraumgestalterischen Flächenentwicklung und der Schaffung von Klimainseln werden für die durch Überwärmung gekennzeichneten angrenzenden Wohnquartiere Ausgleichsräume geschaffen, die auch eine Durchlüftung und Kühlung des Umfeldes nachhaltig ermöglichen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Landschaftsarchitektinnen*en aus EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:

- Auseinandersetzung mit der stadträumlichen Situation

- landschaftsarchitektonische Qualität des Vorentwurfs im Hinblick auf die Aufwertung der „Messeachse“ und die

Anbindung an die umgebenden Stadtquartiere

- Berücksichtigung der Anforderungen an die Klimaresilienz und die ökologische Bedeutung der Fläche

- Berücksichtigung aller Altersstufen

- Wirtschaftlichkeit des Beitrags

- Unterhaltbarkeit der Anlage

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/06/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja

Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme wird auf 94.000 € (netto, zuzüglich geltender MwSt) festgesetzt und setzt sich aus den

Preisen und Anerkennungen zusammen.

Als Preissummen und Anerkennungen werden gem. RPW 2013 wie folgt verteilt:

1. Preis 37.600 €

2. Preis 24.500 €

3. Preis 14.100 €

4. Anerkennungen 17.800 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen und

der Anerkennungen vorzunehmen. Die Preissummen werden nach der finalen Entscheidung des Preisgerichts

unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung bei der Ausloberin über das Verfahrensmanagement mit

gesondert ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer nach der Preisgerichtssitzung.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Sabine Kling
Prof. Dr. Jesko Hirschfeld (angefragt)
Friedhelm Terfrüchte (angefragt)
Prof. Irene Lohhaus (angefragt)
Dr. Carlo W. Becker (angefragt)
Kirsten Eickhoff-Weber
Dr. Thomas Kittel

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeberechtigung: weitere Angaben

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in der juristischen Person und der/die verantwortliche Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt; dies gilt auch bei einer Beteiligung von freien Mitarbeitenden.

EU-Bekanntmachung ab 24.04.2023

Freischaltung Teilnehmerbereich auf https://wettbewerbe.archi-stadt.de ab 25.04.2023

Rückfragenforum (schriftlich zur Auslobung) 01.05.-06.06.2023

Ortsbesichtigung und Rückfragenkolloquium KW 24

Abgabe der Arbeiten 18.08.2023

Preisgerichtssitzung KW 41

Die Ausloberin erklärt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der städtischen Gremien, den/die 1. Preisträger*in mit weiteren Leistungen zu beauftragen.

• soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (Zustimmung des zuständigen Fachausschusses)

• soweit die Verfasser*innen, die beauftragt werden sollen, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten

• soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen Nr. 1-9, mindestens jedoch die Leistungsphasen Nr. 1-3 gem. § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise nach Zustimmung der politischen Gremien und

des Fördermittelgebers zum Einzelantrag.

Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 1-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen.

Die Ausloberin strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beginnen.

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf

in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.

Verhandlungsverfahren

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV

ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.

Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis

fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien ermittelt.

Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.

Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Wettbewerbsteilnehmer*innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.

Im Anwendungsbereich der VgV können sich die Teilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die zuständige Vergabekammer wenden, sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden können.

Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/04/2023

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