Stadt Husum - Betrieb Freizeit- und Hallenbad Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2023 StH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.husum.org
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Husum - Betrieb Freizeit- und Hallenbad
Gegenstand des Auftrages ist die Einbringung der vollständigen operativen kaufmännischen und technischen Betriebsführung hinsichtlich des Betriebs und der Weiterentwicklung eines Hallenbades. Des Weiteren sollen Beratungsleistungen während der Wettbewerbs- und Planungsphase des Bades erbracht werden.
Stadt Husum
Der Auftragnehmer übernimmt nach Fertigstellung des Hallenbades die Betriebsführung des Hallenbades im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin. Die Verantwortung der Gesamtwirtschaftlichkeit und die Ergebnisverantwortung sowie die Verantwortung zur Bereitstellung der für die Betriebsführung notwendigen Finanzmittel verbleiben bei der Auftraggeberin.
Des Weiteren sollen Beratungsleistungen während der Wettbewerbs- und Planungsphase des Bades erbracht werden.
Vorgesehen ist das Recht der Auftraggeberin, den Vertrag über die feste Vertragslaufzeit hinaus um weitere vier Jahre zu verlängern. Der optionale Zeitraum schließt unmittelbar an die vorgenannte feste Vertragslaufzeit an und endet mit Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Im Falle der Beauftragung der Verlängerungsoption erfolgt dies schriftlich spätestens 18 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die zu erbringenden Leistungen sind bei Beauftragung dieselben wie in der Festlaufzeit.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen die Auftraggeberin auf Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen. Die Auftraggeberin ist in ihrer Entscheidung über die Vertragsverlängerung frei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular (Anlage 06),
- Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular "Erklärung Mindestlohn VGSH" (Anlage 07)
- Abgabe Eigenerklärung, dass kein Bezug zu Russland besteht (Anlage 10 - Erklärung Bezug zu Russland)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht. Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular "Eigenerklärung Umsatz" (Anlage 08); Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von: netto 720.000 Euro.
- Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig).
- Vorlage der Jahresabschlüsse i. S. d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Angabe vergleichbarer Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe einer Projektbeschreibung, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Bitte verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular "Referenzliste" (Anlage 09)
Mindestbedingung: 3 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen bzgl. des Betriebs eines Hallenbad. Mindestvoraussetzung für die Anerkennung einer Referenz als mit diesem Auftrag vergleichbar ist, dass das Raumprogramm des betriebenen Bades eine Bruttogeschossfläche von mindestens 5.500 qm umfasste.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Betriebsleiter).
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRTNC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.