Schmutzfangmatten - Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der SIB-NL Chemnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 3A017728
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schmutzfangmatten - Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der SIB-NL Chemnitz
Auslegen, Tauschen, Abholen und Reinigen von Schmutzfangmatten
Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der SIB-NL Chemnitz
Bereitstellung der Matten, deren Reinigung in einem speziellen Waschverfahren sowie den turnusmäßigen Austausch der ausliegenden Matten gegen frisch gewaschene einsatzbereite Matten am vereinbarten Liegeplatz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden gefordert:
1. Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der Registernummer, soweit vorhanden.
2. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mit Angabe der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer, soweit vorhanden.
3. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlungen vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GeWO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StBG), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§253 StGB). Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind.
Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:
PQ- Unternehmen können, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen im Fbl. 901 ergänzt werden. Nicht PQ-Unternehmen führen den Nachweis anhand Fbl. 901 welches den Vergabeunterlagen beiliegt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden gefordert:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter für die auszuführenden Leistungen über eine angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt.
Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den Vergabeunterlagen beiliegt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden gefordert: 1. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (mind. 3) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe der Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme (netto in EUR), Ausführungszeitraum sowie Auftraggeber. Eine Referenz ist geeignet, sofern sie bzgl. Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den Vergabeunterlagen beiliegt.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]60