Rahmenvertrag für das Projekt Automatische Spracherkennungslösung im Programm Polizei.2020.Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B7387
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für das Projekt Automatische Spracherkennungslösung im Programm Polizei.2020.Sachsen
Abschluss eines Rahmenvertrag mit der Polizei Sachsen für das Projekt "Automatische Spracherkennungslösung" im Programm Polizei.2020.Sachsen. Details siehe Leistungsbeschreibung sowie Liefer- und Leistungsbedingungen.
Im Jahr 2019 wurde die Entwicklung einer automatischen Spracherkennungslösung für die Polizei Sachsen (ASEL) im Rahmen einer Innovationspartnerschaft ausgeschrieben und Ende 2020 an die Appsfactory GmbH vergeben. Seit August 2022 ist ASEL nun offizielles Projekt des Bundesprogramms Polizei 20/20 (P20). Der noch bestehende Vertrag zur Innovationspartnerschaft mit der Appsfactory kann für die Tätigkeiten im Bundesprogramm nicht verwendet werden. Somit wird ein Rahmenvertrag über 2 Jahre (Option der Verlängerung um zweimal 1 Jahr) mit der Appsfactory zur Weiterentwicklung von ASEL auf Bundesebene benötigt.
Optional kann der Rahmenvertrag um zweimal 1 Jahr auf maximal 4 Jahre verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Eine weitere Beauftragung der Appsfactory im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 VgV ist vergaberechtskonform möglich soweit technische und/oder rechtliche Alleinstellungsmerkmale bestehen (§14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) bzw. c) VgV). Zudem ist nachzuweisen, dass es keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist (§14 Abs. 6 VgV).
Das bereits in der Entwicklungsphase befindliche Spracherkennungssystem ASEL der Fa. Appsfactory, das konkret nach den Anforderungen der sächsischen Polizei konzipiert wird, kann so nur von der Fa. Appsfactory hergestellt und geliefert werden, da diese Inhaberin des betreffenden Quellcodes ist. Weitere Hersteller dieser konkret für die Bedürfnisse der Polizei des Freistaates Sachsen erstellte Software können diese Software nicht so entwickeln und liefern, da eine vergleichbare Software am Markt nicht verfügbar ist und weitere Unternehmen - soweit bekannt - nicht im Besitz des betreffenden Quellcodes sind.
Einen Überblick über den Markt erhielt das PVA bereits 2019 mit der Innovationspartnerschaft. Die damaligen Vergabeunterlagen wurden von nachweislich 18 Unternehmen aus Europa abgerufen. Insgesamt beteiligten sich 11 Unternehmen an der Ausschreibung und präsentierten ihre Lösungsansetze. Dabei wurden diese vollständig bewertet und die drei besten Bewerber für die Angebotsphase zugelassen. Seitdem sind drei Jahre vergangen. Daher erfolgte am 15. November 2022 eine Markterkundung bei den 11 Unternehmen aus der damaligen Ausschreibung. Im Detail wurde bei diesen erfragt, ob sie eine Lösung, vergleichbar mit ASEL, anbieten können. Im Ergebnis reagierte kein Unternehmen auf die Anfrage. Insofern ist der Markt dem Fachbereich des Referats 45 umfassend bekannt. Es wird auch aufgrund von regelmäßigen Messebesuchen und Vorstellung des Projektes ASEL auf Messen davon ausgegangen, dass keine vergleichbare Lösung am Markt existiert. Andere Polizeien im Bundesgebiet können keine vergleichbaren Lösungen vorweisen. Diese Erkenntnis war auch ein Grund für die Entscheidung, ASEL in das Bundesprojekt aufzunehmen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für das Projekt Automatische Spracherkennungslösung im Programm Polizei.2020.Sachsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363