Beschaffung eines OP-Roboters für das Elblandklinikum Riesa Referenznummer der Bekanntmachung: 09/23-VOL/ELK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elblandkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines OP-Roboters für das Elblandklinikum Riesa
Für das ELBLANDKLINIKUM Riesa soll ein vierarmiges roboterassistiertes Operationssystem mit integrierter Möglichkeit der Fluoreszenz-Bildgebung zur Durchführung von minimalinvasiven, komplexen Eingriffen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie, der Urologie und optional der Gynäkologie und der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde beschafft werden.
Riesa, DE
Für das ELBLANDKLINIKUM Riesa soll ein vierarmiges roboterassistiertes Operationssystem mit integrierter Möglichkeit der Fluoreszenz-Bildgebung zur Durchführung von minimalinvasiven, komplexen Eingriffen in der Allgemein- und Viszeralchirurgie, der Urologie und optional der Gynäkologie und der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde beschafft werden.
Das System soll aus einem Videowagen, einer Patienteneinheit und einer Chirurgenkonsole bestehen. Zusätzlich wird die befristete Miete einer 2. Chirurgenkonsole gewünscht.
Für die Dokumentation, der während der OP anfallenden Bilddaten, ist ein geeignetes System anzubieten. Aufgrund der bestehenden Ausstattung der OP-Säle ist allerdings zwingend die Anbindung an die vorhandene Dokumentationstechnik der Firma KARL STORZ per Videoschnittstelle zu ermöglichen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme des kompletten roboterassistiertes Operationssystems einschließlich Initialausstattung mit Instrumentarium und Zubehör. Außerdem ist ein umfangreiches Schulungs- und Trainingsprogramm der Anwender erforderlich, wofür ein Konzept vorzulegen und die Umsetzung in den Angebotskosten einzuplanen ist.
Um den Betrieb des Systems sicherzustellen, wird um das Angebot eines Vollservice-Vertrags gebeten, welcher den werktäglichen Service abdeckt und ergänzend den Service an Wochenenden/Feiertag ermöglicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung
3 vergleichbare Referenzen, mit Ansprechpartner, welche in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar und nicht älter als 5Jahre sind
Abschnitt IV: Verfahren
Zentraleinkauf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
§160GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.