1915 TA Sz Mittelangeln Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2022-0100

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittelangeln
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24986
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schulverband-mittelangeln.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

1915 TA Sz Mittelangeln

Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2022-0100
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technische Ausrüstung, §55 HOAI

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

TA-ELT

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Projekt: Neubau Oberstufenhaus am Schulzentrum Mittelangeln Anschrift: Am Gymnasium 4, 24986 Mittelangeln Bauherr: Schulverband Mittelangeln Der Schulverbandsvorsteher Bahnhofstraße 1 24986 Mittelangeln A. Kurzbeschreibung Aufgrund steigender Schülerzahlen und der im Wandel befindlichen Anforderungen an Schulen besteht am Schulzentrum Mittelangeln in Satrup für die kommenden Jahren akuter Platz- und Sanierungsbedarf. Aus diesem Grund sind für die kommenden Jahre mehrere Baumaßnahmen für das Bernstorff-Gymnasium und die Struensee Gemeinschaftsschule vorgesehen. Als erster Bauabschnitt wird die Erweiterung des Bernstorff-Gymnasium umgesetzt. Das als Neubau 1 bezeichnete Gebäude soll dabei zukünftig als Oberstufenhaus die Jahrgänge 11 bis 13 aufnehmen. B. Bestand Schulzentrum Der Schulkomplex besteht aktuell aus den folgenden Bauteilen: - Bauteil 1: Kunsträume mit Sporthalle - Bauteil 2: Bernstorff Gymnasium - Bauteil 3: Struensee Gemeinschaftsschule - Bauteil 4: Verbindungsbau zwischen BT 2 und BT 3 - Bauteil 7: Sporthalle - Bauteil 8: Musik + Klassenräume - Bauteil 9: Bernstorff Gymnasium mit Mensa - Hausmeisterwohnung - Containerbau als Interimsmaßnahme Im Zuge einer intensiven Auseinandersetzung des Schulverbands mit Bestand, Bedarf und zukünftigen Anforderungen wurde ein Konzept für die weitere Schulentwicklung aufgestellt. Darin berücksichtigt wird der Sanierungsstau der Bauteile 1 und 3, sowie die altersbedingte Abgängigkeit des Container-Interims, sowie die für die heutige Nutzung nicht mehr erforderliche Hausmeisterwohnung. C. Konzept Schulentwicklung Als erster Bauabschnitt ist die Errichtung des Neubaus 1 als Oberstufenhaus für das Bernstorff-Gymnasium vorgesehen. Mit den hier errichteten Klassenräume soll ausreichend Raum geschaffen werden, um Ausgleichflächen für die weiteren Bauabschnitte zu schaffen. Mit dem folgenden Abbruch der Hausmeisterwohnung, dem Bauteil 1 und dem Containerinterim wird ein "Baufeld West" geschaffen. In diesem soll anschließend der Neubau 2 als neuer Schulkomplex für die Struensee Gemeinschaftsschule geschaffen werden. Ergänzend wird in diesem Bereich die Errichtung einer neuen Sporthalle als Neubau 3 vorgesehen. Durch den Neubau 2 kann das bestehende Bauteil 3 für eine umfassende Sanierung, bzw. Entkernung freigezogen werden, um hier im Rahmen einer Sanierung ein Fachklassengebäude Naturwissenschaften, Technik, Textil und Informatik auszubilden. In den Bauteilen 2, 8 und 9 finden begleitend kleinere Anpassungsarbeiten resultierend aus den neuen Nutzungsstrukturen statt. Die Abwicklung dieses Konzeptes in allen Bauphasen wird auf 10-15 Jahre geschätzt. D. Städtebaulicher Rahmenbedingungen Für das Areal des Schulzentrums existiert aktuell kein gültiger Bebauungsplan. Eine erste Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg ergab die Aussage, dass für die angedachten Baumaßnahmen der drei Neubauten die Vorschriften gemäß §34 BauGB zu beachten sind. Für die Baumaßnahme Neubau 1 Oberstufenhaus wurde ergänzend mitgeteilt, dass für die Fläche im Flächennutzungsplan eine Einstufung als Fläche für den Gemeindebedarf Schule vorgesehen ist. Da sich die Fläche im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet ist der §35 Abs.2 und 3 BauGB anzuwenden. Entsprechend den Abstimmungen hat die Gemeinde Mittelangeln bereits einen Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung von Bebauungsplänen für die beiden Baufelder Neubau 1 Oberstufenhaus und Baufeld West erteilt. Zur weiteren Bearbeitung ist bereits ein Stadtplanungsbüro beauftragt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Genehmigung für das Baufeld Neubau 1 Oberstufenhaus bis Ende 2.Quartal 2023 vorliegt. E. Zielstellung Neubau Als bauliche Rahmenbedingungen wurden zusammen mit dem Nutzer ein Raumprogramm für das zu erstellende Gebäude aufgestellt, dass den Informationsunterlagen beiliegt. Gemäß der Aufstellung wird von einer NUF von ca. XXXX2.100 qm ausgegangen. Der Ansatz für Nebenräume ist aktuell mittels Faktor berücksichtigt. Die realen Nebenflächen sind im Rahmen der Projektabwicklung abzustimmen. Der Kostenansatz für die anrechenbaren Kosten sieht eine Gesamt BGF von ca. 3.4300 qm vor. Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten sind die nicht im Raumprogramm geführten Nebenflächen wirtschaftlich und Kostenoptimiert zu dimensionieren. Die Schaffung einer entsprechenden Gebäudequalität unter Berücksichtigung der aktuellen pädagogischen Ansätze ist dabei jedoch nicht außer Acht zu lassen. Das Raumprogramm beinhaltet funktional drei Jahrgangscluster, sowie ergänzend Informatikräume. Vor diesem Hintergrund wird aktuell von einer Ausbildung als dreigeschossiges Gebäude ausgegangen. Grundlage war dabei die Platzierung eines Jahrgangs pro Geschoss. Abweichende Ansätze sind im Rahmen der Variantenuntersuchungen im Rahmen der LPH1-2 vorzunehmen und mit dem AG zu bewerten. Die Dimensionierung des Gebäudekörpers ist dabei resultierend aus der Aufstellung des Bebauungsplans abzuleiten. Seitens der Gemeinde Mittelangeln wird im Rahmen der B-Plan Erstellung angestrebt ein möglichst großes Baufeld zu generieren, um einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum für die Planung zu erzeugen und ggf. den Ansatz möglicher Erweiterungskonzepte abzudecken. Das Baufeld für den Neubau 1 Oberstufenhaus befindet sich im nordöstlichen Bereich des Schulareals. Die Fläche ist aktuell als Rasenfläche ohne besondere Nutzung ausgebildet. Im Norden und Osten grenzen Felder abtrennt durch einen Knick an das Baufeld. Südlich grenzt das Bauteil 7 (Sporthalle) an das Baufeld. Im Westen befindet sich das Bauteil 9 als zwei Riegelartige zweigeschossige Baukörper mit dem nach Süden vorgelagerten eingeschossigen Querriegel, der unter anderem die Mensa beinhaltet. Vorlaufende geologische Untersuchungen (Anlage) haben ergeben, dass für die Gebäudeerstellung eine Pfahlgründung oder ein erheblicher Bodenaustausch erforderlich wird. AG-seitig wird die Umsetzung einer Pfahlgründung favorisiert. Bei der Projektabwicklung ist der laufende Schulbetrieb und die aufgrund der Lage eingeschränkte Erreichbarkeit der Fläche zu berücksichtigen. Die aktuelle Wärmeversorgung der Liegenschaft erfolgt über eine nahe Biomasse Fernwärmeanlage. Eine entsprechende Verwendung dieser Fernwärme auch für den Neubau 1 Oberstufenhaus ist vorzusehen. AG-seitig wird angestrebt das Gebäude mit zukunftsfähigen Konzepten bei Dämm- und Ausstattungsstandards sowohl bei der Baukonstruktion als auch den technischen Anlagen umzusetzen. Priorisiert werden langlebige konstruktive Ansätze ohne einen übermäßigen Technikeinsatz. Gleichzeitig werden aber sinnvoll eingesetzte technische Lösungen nicht ausgeschlossen. Durch die Planer ist insbesondere in den Leistungsphasen 1 und 2 einzukalkulieren, dass dem Auftraggeber und Nutzer unterschiedliche Ansätze vorgestellt und im Bezug auf Vor- und Nachteile der einzelnen Ansätze eine entsprechende Beratung und Gegenüberstellung erfolgt. F. Projektzeiten Folgende Termine sind aktuell für die Projektabwicklung vorgesehen: - Beauftragung Planer bis Februar 2023 - Planungsbeginn umgehend nach Beauftragung - Einreichung Bauantrag bis Ende Juni 2023 - Baubeginn Januar 2024 - Fertigstellung Ende 2024 - Probebetrieb und Inbetriebnahme bis Ende 1.Quartal 2025 G. Baukosten Die vorläufig anrechenbaren Kosten der KGR 200-500 stellen sich wie folgt dar: KGR 200 Herrichten und Erschließen: aktuell nicht bewertet; Aufstellung durch Planer KGR 300 Bauwerk - Baukonstruktion: ca. 5.376.442 EUR netto KGR 400 Bauwerk - Technische Anlagen: ca. 1.676.223 EUR netto Anlagengruppen 440-480, 490: ca. 903.483,50 EUR KGR 500 Außenanlagen: aktuell nicht bewertet; Umfang abhängig von Entwurf Zwischensumme KGR 300/400: ca. 7.052.665 EUR netto Für die KG200 ist bisher keine Bewertung der Kosten erfolgt. Seitens der Planer Technische Ausrüstung erfolgt im Rahmen des Auftrags ergänzend die vollumfängliche Abwicklung der grundlegende Anbindung des Gebäudes an die erforderlichen Anschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen. Die resultierenden Kosten werden als Grundlagen für die Honorarermittlung in die anrechenbaren Kosten nachlaufend integriert. H. Fördermittel Das Projekt hat eine Zuteilung von Fördermitteln im Rahmen der Programme Impuls 2030 II und KIV erhalten. Sofern nicht ohnehin durch die Grundleistungen abgedeckt sind die Planer verpflichtet, ggf. anfallende Zuarbeiten zu Fördermittelthemen als besondere Leistungen zu leisten. Gesonderte Vergütungsansprüche sind entsprechend anzuzeigen und abzustimmen. Für die Aufstellung der Fördermittelanträge ist kurzfristig nach Auftragserteilung bis voraussichtlich Ende März 2023 eine erste Kostenaufstellung nach DIN276 in der 2. Gliederungsebene aufzustellen. Diese Aufstellung ist bis Anfang April mit einer Beschreibung der Maßnahme und den dazugehörigen Vorentwurfszeichnungen zu ergänzen und als Grundlage für die weitere Beantragung der Fördermittel Impuls 2030 II aufzustellen. Diese Leistungen werden als besondere Leistung im Angebotsverfahren geführt. I. Vertragsentwürfe Der Vertragsentwurf ist unabhängig von den Anlagengruppenaufgestellt. Bei Beauftragung erfolgt eine Konkretisierung hinsichltich der übernommenen anlagengruppen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Berufliche Qualifikation / Gewichtung: 35,00
Kostenkriterium - Name: Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfes (nach HOAI) / Gewichtung: 50,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

I21-014

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabe erfolgt je Los an den Bieter mit der jeweils höchsten Punktzahl.

Sollte ein Bieter beide Lose anbieten und im Falle der Beauftragung beider Lose einen Nachlass anbieten, so wird dieser Nachlass übergeordnet in die Wertung einbezogen und eine Gesamtpunktzahl als Summe aus den Einzellosen gebildet.

Entsteht dadurch in Summe eine höhere Punktzahl als die Bewertung der Einzellose erhält dieser Bieter den Zuschlag.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

TA-HLS

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Projekt: Neubau Oberstufenhaus am Schulzentrum Mittelangeln Anschrift: Am Gymnasium 4, 24986 Mittelangeln Bauherr: Schulverband Mittelangeln Der Schulverbandsvorsteher Bahnhofstraße 1 24986 Mittelangeln A. Kurzbeschreibung Aufgrund steigender Schülerzahlen und der im Wandel befindlichen Anforderungen an Schulen besteht am Schulzentrum Mittelangeln in Satrup für die kommenden Jahren akuter Platz- und Sanierungsbedarf. Aus diesem Grund sind für die kommenden Jahre mehrere Baumaßnahmen für das Bernstorff-Gymnasium und die Struensee Gemeinschaftsschule vorgesehen. Als erster Bauabschnitt wird die Erweiterung des Bernstorff-Gymnasium umgesetzt. Das als Neubau 1 bezeichnete Gebäude soll dabei zukünftig als Oberstufenhaus die Jahrgänge 11 bis 13 aufnehmen. B. Bestand Schulzentrum Der Schulkomplex besteht aktuell aus den folgenden Bauteilen: - Bauteil 1: Kunsträume mit Sporthalle - Bauteil 2: Bernstorff Gymnasium - Bauteil 3: Struensee Gemeinschaftsschule - Bauteil 4: Verbindungsbau zwischen BT 2 und BT 3 - Bauteil 7: Sporthalle - Bauteil 8: Musik + Klassenräume - Bauteil 9: Bernstorff Gymnasium mit Mensa - Hausmeisterwohnung - Containerbau als Interimsmaßnahme Im Zuge einer intensiven Auseinandersetzung des Schulverbands mit Bestand, Bedarf und zukünftigen Anforderungen wurde ein Konzept für die weitere Schulentwicklung aufgestellt. Darin berücksichtigt wird der Sanierungsstau der Bauteile 1 und 3, sowie die altersbedingte Abgängigkeit des Container-Interims, sowie die für die heutige Nutzung nicht mehr erforderliche Hausmeisterwohnung. C. Konzept Schulentwicklung Als erster Bauabschnitt ist die Errichtung des Neubaus 1 als Oberstufenhaus für das Bernstorff-Gymnasium vorgesehen. Mit den hier errichteten Klassenräume soll ausreichend Raum geschaffen werden, um Ausgleichflächen für die weiteren Bauabschnitte zu schaffen. Mit dem folgenden Abbruch der Hausmeisterwohnung, dem Bauteil 1 und dem Containerinterim wird ein "Baufeld West" geschaffen. In diesem soll anschließend der Neubau 2 als neuer Schulkomplex für die Struensee Gemeinschaftsschule geschaffen werden. Ergänzend wird in diesem Bereich die Errichtung einer neuen Sporthalle als Neubau 3 vorgesehen. Durch den Neubau 2 kann das bestehende Bauteil 3 für eine umfassende Sanierung, bzw. Entkernung freigezogen werden, um hier im Rahmen einer Sanierung ein Fachklassengebäude Naturwissenschaften, Technik, Textil und Informatik auszubilden. In den Bauteilen 2, 8 und 9 finden begleitend kleinere Anpassungsarbeiten resultierend aus den neuen Nutzungsstrukturen statt. Die Abwicklung dieses Konzeptes in allen Bauphasen wird auf 10-15 Jahre geschätzt. D. Städtebaulicher Rahmenbedingungen Für das Areal des Schulzentrums existiert aktuell kein gültiger Bebauungsplan. Eine erste Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg ergab die Aussage, dass für die angedachten Baumaßnahmen der drei Neubauten die Vorschriften gemäß §34 BauGB zu beachten sind. Für die Baumaßnahme Neubau 1 Oberstufenhaus wurde ergänzend mitgeteilt, dass für die Fläche im Flächennutzungsplan eine Einstufung als Fläche für den Gemeindebedarf Schule vorgesehen ist. Da sich die Fläche im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet ist der §35 Abs.2 und 3 BauGB anzuwenden. Entsprechend den Abstimmungen hat die Gemeinde Mittelangeln bereits einen Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung von Bebauungsplänen für die beiden Baufelder Neubau 1 Oberstufenhaus und Baufeld West erteilt. Zur weiteren Bearbeitung ist bereits ein Stadtplanungsbüro beauftragt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Genehmigung für das Baufeld Neubau 1 Oberstufenhaus bis Ende 2.Quartal 2023 vorliegt. E. Zielstellung Neubau Als bauliche Rahmenbedingungen wurden zusammen mit dem Nutzer ein Raumprogramm für das zu erstellende Gebäude aufgestellt, dass den Informationsunterlagen beiliegt. Gemäß der Aufstellung wird von einer NUF von ca. XXXX2.100 qm ausgegangen. Der Ansatz für Nebenräume ist aktuell mittels Faktor berücksichtigt. Die realen Nebenflächen sind im Rahmen der Projektabwicklung abzustimmen. Der Kostenansatz für die anrechenbaren Kosten sieht eine Gesamt BGF von ca. 3.4300 qm vor. Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten sind die nicht im Raumprogramm geführten Nebenflächen wirtschaftlich und Kostenoptimiert zu dimensionieren. Die Schaffung einer entsprechenden Gebäudequalität unter Berücksichtigung der aktuellen pädagogischen Ansätze ist dabei jedoch nicht außer Acht zu lassen. Das Raumprogramm beinhaltet funktional drei Jahrgangscluster, sowie ergänzend Informatikräume. Vor diesem Hintergrund wird aktuell von einer Ausbildung als dreigeschossiges Gebäude ausgegangen. Grundlage war dabei die Platzierung eines Jahrgangs pro Geschoss. Abweichende Ansätze sind im Rahmen der Variantenuntersuchungen im Rahmen der LPH1-2 vorzunehmen und mit dem AG zu bewerten. Die Dimensionierung des Gebäudekörpers ist dabei resultierend aus der Aufstellung des Bebauungsplans abzuleiten. Seitens der Gemeinde Mittelangeln wird im Rahmen der B-Plan Erstellung angestrebt ein möglichst großes Baufeld zu generieren, um einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum für die Planung zu erzeugen und ggf. den Ansatz möglicher Erweiterungskonzepte abzudecken. Das Baufeld für den Neubau 1 Oberstufenhaus befindet sich im nordöstlichen Bereich des Schulareals. Die Fläche ist aktuell als Rasenfläche ohne besondere Nutzung ausgebildet. Im Norden und Osten grenzen Felder abtrennt durch einen Knick an das Baufeld. Südlich grenzt das Bauteil 7 (Sporthalle) an das Baufeld. Im Westen befindet sich das Bauteil 9 als zwei Riegelartige zweigeschossige Baukörper mit dem nach Süden vorgelagerten eingeschossigen Querriegel, der unter anderem die Mensa beinhaltet. Vorlaufende geologische Untersuchungen (Anlage) haben ergeben, dass für die Gebäudeerstellung eine Pfahlgründung oder ein erheblicher Bodenaustausch erforderlich wird. AG-seitig wird die Umsetzung einer Pfahlgründung favorisiert. Bei der Projektabwicklung ist der laufende Schulbetrieb und die aufgrund der Lage eingeschränkte Erreichbarkeit der Fläche zu berücksichtigen. Die aktuelle Wärmeversorgung der Liegenschaft erfolgt über eine nahe Biomasse Fernwärmeanlage. Eine entsprechende Verwendung dieser Fernwärme auch für den Neubau 1 Oberstufenhaus ist vorzusehen. AG-seitig wird angestrebt das Gebäude mit zukunftsfähigen Konzepten bei Dämm- und Ausstattungsstandards sowohl bei der Baukonstruktion als auch den technischen Anlagen umzusetzen. Priorisiert werden langlebige konstruktive Ansätze ohne einen übermäßigen Technikeinsatz. Gleichzeitig werden aber sinnvoll eingesetzte technische Lösungen nicht ausgeschlossen. Durch die Planer ist insbesondere in den Leistungsphasen 1 und 2 einzukalkulieren, dass dem Auftraggeber und Nutzer unterschiedliche Ansätze vorgestellt und im Bezug auf Vor- und Nachteile der einzelnen Ansätze eine entsprechende Beratung und Gegenüberstellung erfolgt. F. Projektzeiten Folgende Termine sind aktuell für die Projektabwicklung vorgesehen: - Beauftragung Planer bis Februar 2023 - Planungsbeginn umgehend nach Auftragserteilung - Einreichung Bauantrag bis Ende Juni 2023 - Baubeginn Januar 2024 - Fertigstellung Ende 2024 - Probebetrieb und Inbetriebnahme bis Ende 1.Quartal 2025 G. Baukosten Die vorläufig anrechenbaren Kosten der KGR 200-500 stellen sich wie folgt dar: KGR 200 Herrichten und Erschließen: aktuell nicht bewertet; Aufstellung durch Planer KGR 300 Bauwerk - Baukonstruktion: ca. 5.376.442 EUR netto KGR 400 Bauwerk - Technische Anlagen: ca. 1.676.223 EUR netto Anlagengruppen 410-430, 490: ca. 772.739,50 EUR KGR 500 Außenanlagen: aktuell nicht bewertet; Umfang abhängig von Entwurf Zwischensumme KGR 300/400: ca. 7.052.665 EUR netto Für die KG200 ist bisher keine Bewertung der Kosten erfolgt. Seitens der Planer Technische Ausrüstung erfolgt im Rahmen des Auftrags ergänzend die vollumfängliche Abwicklung der grundlegende Anbindung des Gebäudes an die erforderlichen Anschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen. Die resultierenden Kosten werden als Grundlagen für die Honorarermittlung in die anrechenbaren Kosten nachlaufend integriert. H. Fördermittel Das Projekt hat eine Zuteilung von Fördermitteln im Rahmen der Programme Impuls 2030 II und KIV erhalten. Sofern nicht ohnehin durch die Grundleistungen abgedeckt sind die Planer verpflichtet, ggf. anfallende Zuarbeiten zu Fördermittelthemen als besondere Leistungen zu leisten. Gesonderte Vergütungsansprüche sind entsprechend anzuzeigen und abzustimmen. Für die Aufstellung der Fördermittelanträge ist kurzfristig nach Auftragserteilung bis voraussichtlich Ende März 2023 eine erste Kostenaufstellung nach DIN276 in der 2. Gliederungsebene aufzustellen. Diese Aufstellung ist bis Anfang April mit einer Beschreibung der Maßnahme und den dazugehörigen Vorentwurfszeichnungen zu ergänzen und als Grundlage für die weitere Beantragung der Fördermittel Impuls 2030 II aufzustellen. Diese Leistungen werden als besondere Leistung im Angebotsverfahren geführt. I. Vertragsentwürfe Der Vertragsentwurf ist unabhängig von den Anlagengruppenaufgestellt. Bei Beauftragung erfolgt eine Konkretisierung hinsichltich der übernommenen anlagengruppen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Berufliche Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 35,00
Kostenkriterium - Name: Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfes (nach HOAI) / Gewichtung: 50,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

I21-014

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabe erfolgt je Los an den Bieter mit der jeweils höchsten Punktzahl.

Sollte ein Bieter beide Lose anbieten und im Falle der Beauftragung beider Lose einen Nachlass anbieten, so wird dieser Nachlass übergeordnet in die Wertung einbezogen und eine Gesamtpunktzahl als Summe aus den Einzellosen gebildet.

Entsteht dadurch in Summe eine höhere Punktzahl als die Bewertung der Einzellose erhält dieser Bieter den Zuschlag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 015-041561
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

TA-ELT

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

TA-HLS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2023

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