RBZ - Fachraumausstattung | Ausstattung der Nasschemie im Reinraum Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rbz-steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RBZ - Fachraumausstattung | Ausstattung der Nasschemie im Reinraum
Regionales Bildungszentrum des Kreises Steinburg AöR
Fachraumausstattung | Ausstattung der Nasschemie im Reinraum des RBZ
Regionales Bildungszentrum des Kreises Steinburg AöR
Juliengardeweg 9
25524 Itzehoe
Ausstattung der Nasschemie im Reinraum am Regionalen Bildungszentrum des Kreises Steinburg in 25524 Itzehoe für den Unterricht des Bildungsganges der Mikro- und Nanotechnologie
Die Dienstleistungen stehen in Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau der Mikrotechnologie. Der Auftraggeber erwartet einen detaillierten Anschlussplan mit einem Vorlauf von 6 Monaten. Die Lieferung und der Anschluss gemäß Terminplan im Nachgang der TGA-Installation ab dem 03.12.2024. Fertigstellung der Leistungen sollte im Zeitkontingent des TGA-Gewerk erfolgen und mit Übergabe an den Nutzer abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor
- die Gewerbeanmeldung,
- den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
- die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie undHandelskammer
oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist,
zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
- eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den
Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr,
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige
Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist,
- Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH
auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem
geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf Verlangen
vorzunehmen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung oder der vergleichbaren Art durch 3 Referenzen der letzten 3 Jahre.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen nur erhältlich in elektronischer Form. Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Angebote können abgegeben werden: Elektronisch in Textform. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nur über das unter I.3) genannte Vergabeinformationssystem einzureichen.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind unter:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/tarife-fuer-unternehmen/
zu finden.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland