Feuerwache Süd Erweiterung - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-70-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwache Süd Erweiterung - Objektplanung
Feuerwache Süd Erweiterung - Objektplanung gem. §33 ff. HOAI LP 1-8
Feuerwache Süd Elmshorn Hamburger Straße 2 25337 Elmshorn
Die Stadt Elmshorn plant den Erweiterungsbau der Feuerwache Süd für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr in Elmshorn. Zurzeit werden von der Freiwilligen Feuerwehr Elmshorn zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwei Feuerwachen im Stadtgebiet, Feuerwache Nord und Süd, genutzt. Aufgrund des baulichen Zustandes der Feuerwache Nord soll die Feuerwache Süd zur Hauptwache ausgebaut werden und wird somit den zentralen Dienst-, Ausbildungs-, Verwaltungs- und Veranstaltungsort der Feuerwehr Elmshorn bilden. An das jetzige Bestandsgebäude der Feuerwache Süd ist eine bauseitige Verbindung und eine evtl. technische Anbindung des Gebäudes zu berücksichtigen.
Neben der Wache sind Parkplätze und ein Übungsplatz an der Hamburger Straße in Elmshorn zu errichten. Hierfür wird ein Landschaftsplaner beauftragt.
Es wurde bereits beim Bau der Feuerwache Süd 2003 darauf geachtet, dass eine evtl. Spiegelung des Gebäudes auf demselben Grundstück realisiert werden kann.
Eine im Jahr 2020 erstellte Machbarkeitsstudie, die die Anforderungen an den Erweiterungsbau der Feuerwache wiederspiegelte ergab, dass eine Umsetzung auf dem städtischen Grundstück möglich ist.
Die Machbarkeitsstudie als auch die Anforderungen der Feuerwehr sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Das Gebäude soll über eine passivhaustaugliche Außenhülle verfügen. Es sollen keine fossilen Brennstoffe im Erweiterungsbau der FW Süd verwendet werden. Die Entscheidung über eine evtl. Zertifizierung und/oder Förderung wird im weiteren Verlauf der Planung getroffen.
Eine Bauvoranfrage wird anhand der Machbarkeitsstudie zurzeit geprüft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Berufsqualifikation (Beruf Ingenieur) (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- EV 06a Verpflichtungserklärung nach VGSH (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- EV 07b Eigenerklärung Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleiher (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- EV 07c Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleiher (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- EV 07a Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- EV 07d Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 3 geeignete Referenzen (s. Anforderungen Referenzen) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen)
Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV (Beruf Ingenieur)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKY1YA85S6J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland