Erstellung Webformular für Gesamtalimentation Referenznummer der Bekanntmachung: VI-2023-0001

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen v.d.d. Landesamt für Steuern und Finanzen
Postanschrift: Stauffenbergallee 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IT-Vergabestelle LSF
E-Mail:
Telefon: +49 35182719290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lsf.sachsen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung Webformular für Gesamtalimentation

Referenznummer der Bekanntmachung: VI-2023-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72262000 Software-Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung und Betreuung eines Webformulars auf Basis der vorhandenen Technologie Formularware/FormServer Maskito für das Projekt Gesamtalimentation

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72262000 Software-Entwicklung
72266000 Software-Beratung
72261000 Software-Unterstützung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erstellung und Betreuung eines Webformulars auf Basis der vorhandenen Technologie Formularware/FormServer Maskito für das Projekt Gesamtalimentation

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Da die Unterlagen für das Webformular Gesamtalimentation auf Grund des ausstehenden Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens noch keinen finalen Charakter haben, wird die Anpassung im Änderungsverfahren vereinbart.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die ursprüngliche Beschaffung von Dienstleistungen für die Anwendungsentwicklung und -betreuung erfolgte 2021 und 2022 als Gesamtauftrag in 3 Losen. Während 2 Lose als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb inkl. Ex-ante Transparenzbekanntmachung beauftragt wurden, wurde das 3. Los im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung vergeben. Auf die Leistungen des urpünglichen 1. Loses, welches konkret Anwendungsunterstützungsleistungen der IT-Leitstelle Bezüge beinhaltet, soll der Nachauftrag erteilt werden. Der abgeschlossene EVB-IT-Servicevertrag beinhaltet sowohl die Möglichkeit weitere Leistungen aufzunehmen, beinhaltet bereits die zu nutzende Technologie FormularWare/Maskito-Formserver der Firma SoftED und enthält die Möglichkeit quantitative Leistungsmehrungen im Rahmen des § 132 GWB vorzunehmen. Angewandt wird der § 132 Abs. 2 Nr. 2a GWB.

Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen kommt ein anderer Auftragnehmer als SoftED nicht in Frage weil:

von den anderen bekannten und angefragten Firmen hat keine ein Interesse bekundet, mit Formulareware® von SoftED ist bereits eine technische Lösung im LSF verfügbar, SoftED verfügt auf Grund der bestehenden Vertragsverhältnisse bereits über vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen des LSF und auch über Kenntnisse bzgl. der Bezügeabrechnung (vgl. Anwendungen Zusy, GSV, VBL usw. ) die mit SoftED gemeinsam erstellt und von SoftED auch betreut werden. Somit sind fachliche Kenntnisse bereits vorhanden und die Einarbeitung in die Materie kann erheblich reduziert werden, die kurze Zeitschiene Gesetzgebung ( vsl. Juni 2023) und Umsetzungsfristen (Beginn spätestens 1 Monat nach Veröffentlichung) lassen keine Ausschreibung von Erstellungsleistungen zu und das LSF als für die Umsetzung zuständige Behörde hat keinen Einfluss auf die Gestaltung des Gesetzes und die Zeitschiene, sondern muss sich an die Vorgaben halten. Um diese zusätzlichen Aufwände möglichst niedrig zu halten, müssen vorhandenes Know How, vorhandene Technologien sowie bereits ausgehandelte Vertragskonditionen genutzt werden. Damit wird ansatzweise sichergestellt, dass das Teilprojekt überhaupt digital umsetzbar ist und die Aufwände überschaubar und beherrschbar bleiben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 236-622602

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Webformular für Gesamtalimentation

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SoftED Systems Ingenieurgesellschaft für Software mbh
Postanschrift: Ostra-Allee 11
Ort: Dreasden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der 08.05.2023 ist der geplante Tag der Beauftragung des Nachauftrages (Änderungsverfahren). Die Unterzeichnung erfolgt frühestens erst 10 Tage nach Ablauf der Beanstandungsfrist

Der Auftragnehmer wünscht aus Gründen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses keine Veröffentlichung der Auftragswerte.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

bis 10 KT nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: IT-Vergabestelle des LSF
Postanschrift: Stauffenbergallee 2
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/04/2023

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