Neugestalltung der Ostpromenade Schulauer Hafen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestalltung der Ostpromenade Schulauer Hafen
Im Rahmen der Neugestaltung der Ostpromenade (Schematische Übersicht s. Abbildung 1-1) wird durch die Stadt Wedel eine Freianlage auf einer Fläche von rund 7.000 m2 geplant. Es ist die Sanierung der Uferwand, wasserseitige Steinschüttung, in einem Teilbereich des Hafenbeckens auszuführen.,
Der zu sanierende Kaimauerbereichs ist ca. 66 m lang, zuzüglich der seitlichen Böschungen, um die zusätzlichen Lasten aus der später folgenden Geländeerhöhung im Zuge der Umgestaltung der wasserseitigen Freianlage abtragen zu können
22880 Wedel
- Vorschüttung aus Eisensilkatsteinen LMB 5/40
- Nassbaggerarbeiten (Schlickaushub)
- Demontage und Montage vorhandener Schwimmbalken
- Anbringen von Seezeichen und Schifffahrtzeichen
Der Baubeginn ist für den 3.4.2023 vorgesehen. Die Schlickbaggerung muss bis zum 31.05.2023 abgeschlossen sein – siehe hierzu Abschnitt 2.3 und 2.4. Das Bauende einschließlich VOB-Abnahme muss bis zum 28.07.2023 erfolgen, da die Folgemaßnahmen zur Herstellung der Freianlage weitergeführt werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorschüttung der Kaimauer im Bereich 5 und 6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de