Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 des Landkreises Zwickau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-zwickau.de/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 des Landkreises Zwickau
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Landkreis Zwickau. Das Leistungsvolumen soll dem Verkehrsvolumen des Jahres 2021 entsprechen, welches in Summe rd. 4,1 Mio. Fpl-km p.a. umfasste; dieses Gesamtvolumen wird anteilig Los 1 (Zwickau Nordwest) zu 1,6 Mio. Fpl-km p.a. und Los 2 (Zwickau Zentralraum) zu 2,5 Mio. Fpl-km p.a. zugerechnet.
Zwickau Nordwest
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Landkreis Zwickau. Das Los 1 umfasst die nachfolgenden Linien:
Linie 101 Glauchau, Bahnhof - Schönbörnchen, Südhang
Linie 102 Glauchau, Friedenshöhe - Glauchau, Bahnhof
Linie 105 Glauchau - Meerane
Linie 106 Crimmitschau - Waldsachsen - Meerane, Crotenlaide
Linie 107 Glauchau - Thurm
Linie 108 Glauchau - Lichtenstein
Linie 109 Glauchau - Wernsdorf - Vogtlaide - Rothenbach - Glauchau
Linie 110 Waldenburg - Oberwiera - Meerane
Linie 111 Glauchau - Mosel - Zwickau
Linie 112 Glauchau - Waldenburg - Langenchursdorf
Linie 119 Crimmitschau - Meerane - Glauchau
Linie 133 Zwickau - Dennheritz - Meerane - Gößnitz
Linie 138 Zwickau - Mülsen - Neuschönburg (- Marienau)
Linie 139 Zwickau - Lichtenstein
Linie 140 Zwickau - Mülsen - Thurm
Linie 142 Wildenfels - Zschocken - Thierfeld - Hartenstein
Linie 158 Crimmitschau - Lauenhain - Crimmitschau
Linie 170 Meerane - Ponitz - Crimmitschau
Linie 173 Zwickau - Crossen - Thurm
SL 821 Lobsdorf, Wendeplatz - Niederlungwitz - Glauchau, Robert-Koch-Siedlung
SL 822 Ebersbach, Wartehalle - Remse - Reinholdshain - Niederlungwitz - Glauchau, Robert- Koch-S
SL 823 Glauchau - Wernsdorf -Thurm - Glauchau
SL 825 Waldenburg - Oberwiera - Schönberg - Pfaffroda - Meerane
SL 826 Meerane, Neue Apotheke - Pfaffroda, Wendeplatz
SL 828 Dennheritz - Niederschindmaas - Schönbörnchen - Glauchau
SL 829 Waldenburg - Remse - Weidensdorf - Lipprandis - Meerane - Glauchau
SL 830 Waldenburg - Schlagwitz - Schwaben - Dürrenuhlsdorf - Franken - Niederwinkel
SL 831 Niederwinkel - Waldenburg, Eurogymnasium
SL 832 Limbach-Oberfrohna, Uhlsdorf - Wolkenburg - Waldenburg
SL 836 Waldenburg - Oberwiera - Schönberg - Pfaffroda - Weidensdorf - Remse
SL 838 Glauchau, Bahnhof - Reinholdshain - Kleinbernsdorf - Remse, Coloseum
Die einzelnen Linienwege können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.01.2026 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.12.2035. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Verlauf des Verhandlungsverfahrens Start und Ende der Vertragslaufzeit um 7 Monate nach hinten zu verschieben.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Zwickau Zentralraum
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Landkreis Zwickau. Das Los 2 umfasst die nachfolgenden Linien:
Linie 128 Crimmitschau, Bahnhof - K.-Liebknecht-Siedlung - Gewerbegebiet - Crimmitschau, Bahnhof
Linie 129 Zwickau - Werdau - Steinpleis - Zwickau
Linie 132 Wilkau-Haßlau - Cunersdorf - Niedercrinitz - Kirchberg
Linie 135 Zwickau - Reinsdorf - Friedrichsgrün - Wilkau-Haßlau
Linie 136 Zwickau - Wilkau-Haßlau - Kirchberg - Bärenwalde
Linie 137 Wilkau-Haßlau, Stadtz. - Haara - Rosenthal, Gewerbegebiet - Stadtzentrum / Wilkau-Haßlau, Stadtzentrum - Silberstraße - Stadtzentrum - Culitzsch - Wilkau-Haßlau, Stadtz.
Linie 141 Zwickau Neum. - Oberhohndorf - Reinsdorf - Vielau - Wildenfels - Hartenstein - Langenbach
Linie 143 Zwickau - Ebersbrunn - Hirschfeld
Linie 146 Bärenwalde - Rothenkirchen
Linie 147 Kirchberg - Bärenwalde - Obercrinitz
Linie 149 Wildenfels - Burkersdorf - Kirchberg
Linie 154 Kirchberg - Giegengrün
Linie 156 Zwickau - Wilkau-Haßlau - Silberstraße - Weißbach - Burkersdorf - Kirchberg (Taktbusanteil)
Linie 157 Wilkau-Haßlau - Wildenfels (- Hartenstein)
Linie 159 Zwickau - Dänkritz - Crimmitschau (- Frankenhausen)
Linie 160 Werdau - Crimmitschau - Frankenhausen (- Gösau)
Linie 161 Werdau, Bahnhof - Werdau, Friedenssiedlung - Königswalde - Hartmannsdorf
Linie 162 Werdau - Beiersdorf - Neumark
Linie 163 Werdau - Leubnitz (- Leubnitz, Forst - Werdau)
Linie 164 Werdau - Langenbernsdorf - Trünzig - Langenbernsdorf - Werdau
Linie 165 Werdau - Langenhessen - Langenbernsdorf - Großpillingsdorf
Linie 166 Werdau - Fraureuth
Linie 171 Crimmitschau - Blankenhain - Großpillingsdorf - Seelingstädt
Linie 177 Kirchberg - Hirschfeld - Bärenwalde
Linie 181 Zwickau - Lichtentanne/Schönfels - Neumark - Reichenbach
Linie 182 Schönau - Wildenfels - Grünau - Langenbach
SL 801 Zwickau-Marienthal, Lindenhof - Weißenbrunn - Lichtentanne, Schule
SL 803 Thurm, Wendestelle - Crossen, Haus der Freundschaft
SL 804 Wilkau-Haßlau, Gymnasium - Reinsdorf - Mülsen - Ortmannsdorf - Marienau, Wendestelle
SL 805 Reinsdorf, Wendestelle Oberdorf - Vielau, Grundschule
SL 807 Silberstraße - Wiesenburg - Reinsdorf - Wildenfels - Hartenstein
SL 808 Thurm, Wendestelle - Mülsen - Reinsdorf - Wilkau-Haßlau
SL 809 Grünau, Steinbruch - Langenbach - Weißbach - Burkersdorf - Niedercrinitz - Kirchberg, Gymn
SL 810 Fraureuth, Ratskeller - Beiersdorf - Schönfels - Thanhof - Lichtentanne – Kirchberg, Gymnasium
SL 812 Weißenbrunn - Steinpleis - Werdau - Langenhessen - Neukirchen - Crimmitschau
SL 813 Hartmannsdorf, Gerätehaus - Königswalde - Langenhessen - Werdau, Bahnhof
SL 814 Crimmitschau, Sahnschule - Frankenhausen - Blankenhain
SL 815 Langenbernsdorf - Trünzig, Leubnitz - Werdau, Gedächtnisplatz
Die einzelnen Linienwege können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.01.2026 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.12.2035. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Verlauf des Verhandlungsverfahrens Start und Ende der Vertragslaufzeit um 7 Monate nach hinten zu verschieben.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link abzurufenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden. Der Bewerber stellt seinen Teilnahmeantrag über das zuvor benannte E-Vergabe-Portal.
In seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
B) Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs gemäß dem hiesigen Buchstaben D, der Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß dem hiesigen Buchstaben E) sowie der in III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nichtdeutschsprachiger Unterlagen. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
C) Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere um - den Teilnahmeantrag zu stellen,
- die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
- Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
- Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben.
D) Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug (hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind) oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 23.02.2023 datieren. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
E) Mit dem Teilnahmeantrag sind die Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers abzugeben.
Soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat, sind die in Kapitel 15 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (https://www.daisikomm.de/verfahren/D89290) benannten alternativen Nachweise beizubringen.
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch die unter Ziffer III.1 (dort unter E) benannten Nachweise sowie durch eine Erklärung des Bewerbers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8. nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
9. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) oder § 23 AentG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
(Auflsitung wird fortgesetzt (s.u.)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
12.) der Bewerber keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13) der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne des § 45 Abs. 4 und 5 VgV (Vergabeverordnung) unverzüglich nachweisen kann.
14) der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
B) Bewerber können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bewerbers über vom Bewerber in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Omnibussen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber durch Referenzen nachweisen kann, dass er in den vergangenen drei Kalenderjahren ununterbrochen Verkehrsleistungen als Genehmigungsinhaber im Linienverkehr mit einem Volumen von 1.300.000 Fahrplankilometern pro Jahr in einem Verkehrsverbund, inkl. Fahrausweisvertrieb mit monatlicher Abrechnung bei der dafür zuständigen Stelle im Verbundraum, erbracht hat und dabei Erlösansprüche im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers in einem Einnahmeaufteilungsverfahren vertritt bzw. vertreten hat.
§§ 3 ff. PBZugV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwendenden Vordrucke sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht [Hinweis: Unter dem vorgenannten Link stehen im Übrigen auch Entwürfe für die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs relevant werdenden Vergabeunterlagen zur Orientierung bereit. Die entsprechend gekennzeichneten Dokumente sind ausdrücklich nicht für die zunächst erforderliche Abgabe eines Teilnahmeantrags relevant (insbesondere hat derzeit auch keine Angebotsabgabe zu erfolgen); es ist zunächst allein der Teilnahmeantrag (nebst den für diesen geforderten Angaben und Unterlagen) einzureichen].
Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Interessierte Bewerber werden gebeten, Fragen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform zu stellen. Eingehende Bewerberfragen nach dieser Frist können je nach Umfang und Bedeutung der Frage zu einer Verlängerung der Bewerberfrist führen. Über die Änderung von Fristen informiert der Auftraggeber immer gesondert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]