Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816846-U02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E14379249
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung (3 Lose)
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung (Gras und sonstiger Bewuchs) im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH.
Im Rahmen der Leistungserbringung sind Mäharbeiten an den Zufahrten und den Messtellen (Grundwasserbeschaffenheits- und Oberfächenwassermessstellen) auszuführen.
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Ronneburg und Drosen (Los 1)
07580 Ronneburg und 04626 Drosen
3 mal jährlich Bewuchsbeseitigung an 117 Messstellen (1,650 ha Fläche gesamt)
Der Leistungszeitraum läuft frühestens ab 01.07.2023 bis 30.06.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2023 zum 30.06.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.06.2027.
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 28.04.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Seelingstädt (Los 2)
07580 Seelingstädt
3 mal jährlich Bewuchsbeseitigung an 71 Messstellen (1,831 ha Fläche gesamt)
Der Leistungszeitraum läuft frühestens ab 01.07.2023 bis 30.06.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2023 zum 30.06.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.06.2027.
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 28.04.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Crossen und Helmsdorf (Los 3)
08058 Zwickau OT Crossen und 08129 Zwickau OT Helmsdorf
3 mal jährlich Bewuchsbeseitigung an 121 Messstellen (0,698 ha Fläche gesamt)
Der Leistungszeitraum läuft frühestens ab 01.07.2023 bis 30.06.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2023 zum 30.06.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.06.2027.
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 28.04.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Selbstauskunft zum Bewerber (Umsatz, Beschäftigtenzahl)
Mit dem Angebot sind durch den Bieter die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen
oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem
Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.