Rahmenvertrag für die Lieferg. und Nachisolierung von Kunststoffmantelrohr-Systemen DN 20 bis DN 700 Referenznummer der Bekanntmachung: 2215092
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netz-leipzig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Lieferg. und Nachisolierung von Kunststoffmantelrohr-Systemen DN 20 bis DN 700
Die Veröffentlichung dient dem Abschluss von Rahmenverträgen für die Lieferung und Nachisolierung von Kunststoffmantelrohr-Systemen für die Nennweiten DN 20 bis DN 700. Es ist das Ziel maximal 2 Rahmenverträge abzuschließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausführliche Beschreibung der Beschaffung ist der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Aufgrund der Transformation der Energiesysteme besteht die Möglichkeit für die Fernwärme zukünftige Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.