VE_3_22.3_Abbrucharbeiten / Fliesenarbeiten / Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Hhf
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt i. H.
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
VE_3_22.3_Abbrucharbeiten / Fliesenarbeiten / Betonwerksteinarbeiten
AMEOS Klinikum Heiligenhafen - Neubau Psychiatrie und Psychosomatik
Hier: Ausschreibung der Abbrucharbeiten / Fliesenarbeiten / Betonwerksteinarbeiten
AMEOS Klinikum Heiligenhafen Friedrich-Ebert-Straße 100 23774 Heiligenhafen
Abbruch
- 750 m² Abbruch Fliesenbeläge Wandfliesen auf GK Wände
- 380 m² Schwimmender Estrich, d = 60 - 90 mm im Mittel abbrechen
- 450 m² Wärme- und Trittschalldämmungen 25-60 mm abbrechen
- 160 m² Gipskartonplatten 1 -2 lagig abbrechen
Estrich
- 260 m² Wärmedämmschicht PS-Hartschaum EPS D 50 mm
- 100 m² Kunstharzestrich 40 mm
- 240 m² Heiz - Zementestrich 2kN/m2 F5 Bauart A D 65mm
Fliesen
- 860 m² Wandverkleidung aus glasierten Steingutfliesen, 297/597/9 mm
- 340 m² Bodenbelag (R10/B) 30/60 cm
Betonwerkstein
- 100 m² Bodenbeläge Terrazzo 60/30/2 cm
- 20 Stück Betonwerksteinstufen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für
die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
vgl. Pkt. III.1.1
keine
vgl. Pkt. III.1.1
keine
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Digital über die Vergabeplattform
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die
Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse [gelöscht] erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6Z54
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de