„Entwicklung einer gemeinsamen Regionenmarke“ und „Willkommen im Landkreis Meißen" (Aufbau einer mehrsprachigen Willkommensplattform) - 01662 Meißen Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0255
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaftsregion-meissen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Entwicklung einer gemeinsamen Regionenmarke“ und „Willkommen im Landkreis Meißen" (Aufbau einer mehrsprachigen Willkommensplattform) - 01662 Meißen
die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM GmbH) und das Landratsamt Meißen haben einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist es, die Grundlage für die Gewährleistung eines konsistenten Auftrittes des Landkreises Meißen für den Bereich Regionalmarketing nach innen und außen zu schaffen. Mit einem einheitlichen kommunenübergreifenden Erscheinungsbild sollen ein hoher Wiedererkennungswert, regionale Identifikation sowie ein Bewusstsein der Menschen für die Region, in der sie leben und arbeiten, vermittelt werden. Außerdem sollen durch die neue Regionenmarke positive Werte, wie Zusammengehörigkeitsgefühl, Vertrauen und Innovationsgeist, mit dem Landkreis Meißen assoziiert und transportiert werden.
Der öffentliche Auftrag betrifft eine Gesamtlosvergabe für:
• Leitprojekt 1 „Entwicklung einer gemeinsamen Regionenmarke für den Landkreis Meißen“ und
• Leitprojekt 2 „Willkommen im Landkreis Meißen" (Aufbau einer mehrsprachigen Willkommensplattform)
Meißen, DE
die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM GmbH) und das Landratsamt Meißen haben einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist es, die Grundlage für die Gewährleistung eines konsistenten Auftrittes des Landkreises Meißen für den Bereich Regionalmarketing nach innen und außen zu schaffen. Mit einem einheitlichen kommunenübergreifenden Erscheinungsbild sollen ein hoher Wiedererkennungswert, regionale Identifikation sowie ein Bewusstsein der Menschen für die Region, in der sie leben und arbeiten, vermittelt werden. Außerdem sollen durch die neue Regionenmarke positive Werte, wie Zusammengehörigkeitsgefühl, Vertrauen und Innovationsgeist, mit dem Landkreis Meißen assoziiert und transportiert werden.
Der öffentliche Auftrag betrifft eine Gesamtlosvergabe für:
• Leitprojekt 1 „Entwicklung einer gemeinsamen Regionenmarke für den Landkreis Meißen“ und
• Leitprojekt 2 „Willkommen im Landkreis Meißen" (Aufbau einer mehrsprachigen Willkommensplattform)
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Verfahren mit den drei am besten geeigneten Bewerbern weiterzuführen.
Die drei am besten geeigneten Bieter anhand der ausgereichten Eignungsmatrix werden zur Angebotsabgabe in der zweiten Runde aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
6) Rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung zum Ausschluss Russischer Unternehmen (Russlandembargoerklärung) oder vergleichbare Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen (Anlage C).
3) Angaben zum Nettoumsatz (min. 3 Angaben der letzten 4 Jahren) über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, in etwa Entwicklung einer Marke bzw. CD für eine Region und Erstellung einer Webplattform. Der Mittelwert der angegebenen Nettoumsätze geht in die Wertung ein.
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Auftragsgegenstandes, des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (unter Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer)) auf dem Gebiet Entwicklung Marke und CD für eine Region und Erstellung einer Webplattform, insbesondere
a. In den letzten 8 Jahren erbrachten Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind: Unternehmensreferenzen im Bereich Entwicklung einer Regionenmarke: (Zielgruppendefinition, Corporate Design, Wort-Bild-Marke, Markenstrategie, Markenhandbuch, Roll Out), max. 4 Referenzen.
b. In den letzten 4 Jahren: Unternehmensreferenzen im Bereich Aufbau einer mehrsprachigen Website (Plattform; Daten- und Schnittstellen-programmierung), max. 4 Referenzen.
c. In den letzten 4 Jahren: Unternehmensreferenzen - Entwicklung und Umsetzung einer Multi- und Cross-Channel-Kampagne im Bereich Regionalmarketing (Fachkräftemarketing), max. 4 Referenzen.
d. In den letzten 4 Jahren: Personalausstattung im Bereich Marketing & Design (Creative/ Art Director, Grafiker, Moderatoren, Fachreferenten, Manager) – mindestens 3 Angaben zur jahresdurchschnittlichen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Marketing & Design, - Der Mittelwert aller Angaben geht in die Wertung ein.
e. In den letzten 4 Jahren: Personalausstattung im Bereich IT & Programmierung (Datenbanken, Webdesign, Schnittstellen) – mindestens 3 Angaben zur jahresdurchschnittlichen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich IT & Programmierung, mindestens aber 4 qualifizierte Mitarbeiter zum Abgabezeitpunkt.. Der Mittelwert aller Angaben geht in die Wertung ein.
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-2) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen), insofern die Eintragung die Anforderungen erfüllt.
7) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 500.000,00 €. Andernfalls ist eine Erklärung eines Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall die Bereitschaft besteht, die Versicherungspolice entsprechend anzupassen oder eine Haftpflichtversicherung mit o.g. Deckungssumme mit dem Bieter abzuschließen.
8) Benennung von mind. 2 für den gesamten Projektzeitraum verfügbaren Projektverantwortlichen (deutschsprachig) mit einem Studium oder einer Ausbildung im Bereich Kommunikation, Design oder Medien (Nachweis durch Abschlusszeugnisse) und einer mehrjährigen Erfahrung mit gleichartigen Anforderungen. Darstellung der Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit erforderlich.
9) Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.