Wartungsvertrag für Einsatzleitsystem DALLES 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/37/23/011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag für Einsatzleitsystem DALLES 3
Wartungsvertrag für Einsatzleitsystem DALLES 3
Stadt Chemnitz
Integrierte Regionalleitstelle Chemnitz
Schadestraße 15
09112 Chemnitz
Wartungsvertrag für Einsatzleitsystem DALLES 3 Auftragszeitraum: 02.04.2023 bis 31.03.2027 Der Vertrag läuft vom 02.04.2023 bis 31.03.2026 und verlängert sich um ein weiteres Jahr (für die Ausführungszeit bis Ende 03/2026), wenn er nicht 3 Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.03.2027. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne eine Verhandlungsrunde zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die brzuschlagte Firma ist entwickler der Software und kann ausschließlich für die Wartung eingesetzt werden
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsvertrag für Einsatzleitsystem DALLES 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ÖFFNUNGSZEITEN:
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei-ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]