Sanierung Friedrich-Junge-Schule - Bauteil Gemeinschaftsschule; Gefahrstoffsanierungs- und Rückbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 60.4.919.23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Friedrich-Junge-Schule - Bauteil Gemeinschaftsschule; Gefahrstoffsanierungs- und Rückbauarbeiten
Sanierungsmaßnahme Friedrich-Junge-Schule, Bauteil Gemeinschaftsschule
Gefahrstoffsanierung- und Rückbauarbeiten
Friedrich-Junge-Schule Langenbeckstraße 65 24116 Kiel
Gefahrstoffsanierung und Rückbau denkmalgeschützte Schule mit Sport- und Turnhalle. Hauptgebäude dreigeschossig und mit Keller. Sichern und Ausbau von denkmalgeschützten Bauteilen und Baumaterial. Verbauarbeiten. Baustelleneinrichtung. Sonstiges.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
- Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
2.000.000 Euro fur Personen-/Sach- und Vermögensschaden und
1.000.000 Euro fur Umweltschaden sowie
250.000 Euro fur Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder asbesthaltige Erzeugnisse, PCB, Schwermetalle oder Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe zuruckzuführen sind.
- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
- Angaben zum Umsatz im Bereich Rückbau und Schad-/Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
- Mindestumsatz im Bereich Rückbau und Schad-/Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt 1 Mio. Euro netto pro Jahr (bei Bewerbern mit Nachunternehmern: Summe Bewerber + Nachunternehmer)
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- eine Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den Bereichen Rückbau und Schad-/Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
- Zulassung nach Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten an schwach gebundenem Asbest.
- maximal drei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte aus den Bereichen Rückbau und Schad-/ Gefahrstoffsanierung; es können Referenzen aus dem Zeitraum 2017 bis 2022 benannt werden (Projektabschluss)
Angabe von Referenzprojekten:
- Die Referenzprojekte müssen auf 1 DIN A4-Seite (zzgl. Fotos) je Referenz (Referenzblatt) jeweils die folgenden, vollständigen Angaben enthalten, um gewertet zu werden (Vergleichbarkeit vorausgesetzt):
- Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht, insbesondere Angaben zu Entsorgungsumfang,
Schadstoffgebieten, Art der Anlage
- Gesamtbaukosten
- Leistungsumfang
- Leistungszeitraum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten
- Projektleiter beim Bewerber
- Projektinformationen, die über die je Referenz geforderte 1 DIN A4-Seite hinausgehen sind nicht erwünscht
und werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
- Nachweis/ Bestätigung über eine frei verfügbare Personalkapazität von mindestens 10 Mitarbeitern (inkl. Nachunternehmer) für Rückbau, und Schad-/ Gefahrstoffdekontaminationsarbeiten, die gleichzeitig auf der Baustelle eingesetzt werden können.
- Angabe/ Bestätigung der Anzahl der Sachkundigen gemäß TRGS 519 Anlage 3, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen: mindestens 10% der Gesamtbeschäftigten auf der Baustelle
- Angabe/ Bestätigung der Anzahl der Sachkundigen nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128)/TRGS 524, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen: mindestens 20% der Gesamtbeschäftigten auf der Baustelle
- Angabe der Beschäftigen des Bewerbers die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen: Quote der Mitarbeiter des Bewerbers / Gesamtbeschäftigte auf der Baustelle mindestens 50%
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 11.05.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CY1Y7PB92R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de