EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Zwickau im Schuljahr 2023/2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Zwickau im Schuljahr 2023/2024
Schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu verschiedenen Schulen
im Landkreis Zwickau im Schuljahr 2023/2024
Z-16-34_23
DED45 Zwickau
FS G Zwickau - Zwickau / Hin- und Rückfahrt / Begleitperson erforderlich
Fahrzeuggröße (exklusive Fahrer): 8
max. dreimal verlängerbar für jeweils 1 weiteres Schuljahr
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum Einzellos.
Z-17-79_23
DED45 Zwickau
FS Kirchberg - Wildenfels - Mülsen / Hin- und Rückfahrt
Fahrzeuggröße (exklusive Fahrer): KOM 20
max. dreimal verlängerbar für jeweils 1 weiteres Schuljahr
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zum Einzellos.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Registereintragung (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, etc.), soweit Eintragungspflicht, ggf. Vorlage entsprechender Registerauszüge oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands
- Eigenerklärung im Hinblick auf zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB; ggf. Nachweis Bundeszentralregisterauszug/gleichwertige Urkunde Herkunftsland
- Eigenerklärung im Hinblick auf zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB (Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung), ggf. Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der tariflichen Sozialkasse(n), Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung im Hinblick auf fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB;
- Eigenerklärung zu sonstigen gesetzlichen Ausschlussgründen (124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthaltsG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtsgesetz); ggf. Nachweis Bundeszentralregisterauszug/gleichwertige Urkunde Herkunftsland
- ggf. Eigenerklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) mit entsprechenden Nachweisen
- Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis bzw. Zusicherung der Versicherung
- Eigenerklärung zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung zur entgeltlichen Personenbeförderung, ggf. Versicherungsnachweis bzw. Zusicherung der Versicherung
- ggf. Eigenerklärung zur wirtschaftlich-finanziellen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern mit gemeinsamer Haftung für die Auftragsausführung; ggf. Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen,
- alternativ: Eignungsnachweis durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, vgl. § 50 VgV) oder Eintrag in Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (https://www.pq-vol.de), die bzw. der durch die geforderten
auftragsspezifischen Erklärungen und Einzelnachweise zu ergänzen ist
- Eigenerklärung zum Status Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens mit Deckungssummen
für Personenschäden von
2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von 50 TEUR
- Kfz-Haftpflichtversicherung zur entgeltlichen Personenbeförderung mindestens mit
den nach Anlage zu § 4
Abs. 2 PflVG erforderlichen Deckungssummen
- Eigenerklärung zur Eignung des zum Einsatz vorgesehenen Personals (Fahrer) mit gültigen Führerscheinen je nach Fahrzeugeinsatz und gültigen Erlaubnissen zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 FeV, soweit keine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Bussen (D + D1) vorhanden, ggf. Vorlage einer namentlichen Übersicht zu den Fahrzeugführern und etwaigen Begleitpersonen sowie
je Fahrer Vorlage von Kopien der gültigen Führerscheine und der Fahrgastbeförderungserlaubnisse/Erklärung zum Erwerb
innerhalb von 3 Monaten ab Beförderungsbeginn
- Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals (Fahrer, Begleitpersonen oder sonstiger Personen, die mit Schülern bestimmungsgemäß in Kontakt) nach § 72 a SBG VIII (keine Vorstrafen wegen einer Gewalt- oder Sexualstraftat); ggf. Nachweis
durch Einsichtnahme in erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG/gleichwertige Urkunde Herkunftsland
- Eigenerklärung zur Erbringung ordnungsgemäßer Beförderungsleistungen unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des Anforderungskatalogs zum Fahrzeugeinsatz in der Schülerbeförderung und ggf. der DIN 75078 Teil 1 und 2 bei der Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Schülern; Übersicht beabsichtigter Fahrzeugeinsatz mit Angebotsabgabe, ggf. Nachweis
Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, letzter Bericht der Hauptuntersuchung der offiziellen technischen Überwachungsorganisation z. B. des TÜV, Dekra etc.
- ggf. Eigenerklärung zur technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern; ggf. Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen
- alternativ: Eignungsnachweis durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, vgl. § 50 VgV) oder Eintrag in Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (https://www.pq-vol.de), die bzw. der durch die geforderten auftragsspezifischen Erklärungen und Einzelnachweise zu ergänzen ist
Rechnungslegung nach Leistungserbringung; monatliche Abrechnung; Zahlungsfrist von 15 Werktagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vms.de