VE_N_3_02_Dachdeckungs-und Klempnerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Neustadt (Haus 18)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt i. H.
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
VE_N_3_02_Dachdeckungs-und Klempnerarbeiten
AMEOS Klinikum Neustadt (Haus 18) - Neubau
Hier: Ausschreibung "Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten"
AMEOS Klinikum Neustadt (Haus 18) Wiesenhof 23730 Neustadt i. H.
Flachdachabdichtung mit Kunststoff- und Bitumenschweißbahnen, Einbau Dachausstieg, Attikaabdeckung aus Zinkblech, Rinnen und Fallrohre, Dachsicherungssystem, Balkonbelag aus Betonplatten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AMEOS_Neustadt (Haus 18): VE_N_3_02_Dachdeckungs-und Klempnerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niepars
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18442
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6SW2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de