Rohbauarbeiten - Deutsche Raumfahrtausstellung in 08262 Muldenhammer Referenznummer der Bekanntmachung: 01/ERA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Muldenhammer
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08262
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://muldenhammer.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelsnitz/Vogtl.
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pgk-oelsnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten - Deutsche Raumfahrtausstellung in 08262 Muldenhammer
Erweiterung der Deutschen Raumfahrtausstellung Morgenröthe-Rautenkranz, Ausführung der Leistungen des Gewerkes 01 / ERA - Rohbauarbeiten
Muldenhammer, DE
.
Gewerk 01 / ERA - Rohbauarbeiten:
Errichten eines Erweiterungsbaues für die Deutsche Raumfahrtausstellung in STB- Halbfertigteilbauweise inclusive Erdarbeiten für Grundleitungen und Baugrube, Dachkonstruktion zum Teil aus Stahlfachwerkbindern mit Trapezblecheindeckung
- ca. 3.980 m³ Baugruben- und Rohrleitungsaushub
- ca. 200 m² Spundwandverbau mit Rückverankerung
- ca. 48 m Betonfertigteilkanal für Einbau Schutzwasserleitung
- ca. 50 m KG-Schutzwasserleitung aufgeständert in Betonkanal verlegt
- ca. 145 m Einbau KG-Leitungen für Regenwasserleitungen und äußerer Entwässerung inclusive Schächten
- ca. 1.850 m² Halbfertigteilwände unterschiedlicher Stärken und Höhen
- ca. 1.483 m² Halbfertigteildecken
- ca. 5 Stck Stahlfachwerkbinder aus Profilstahl, l = ca. 12 m liefern und einbauen
- ca. 195 m² Trapezblech liefern und verlegen
- ca. 1.267 m² Abdichtungsarbeiten gegen Radon und Grundwasser auf Bodenplatte und an Außenseiten der Fundamente
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt KEV 179 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt KEV 179 ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt KEV 179 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt KEV 179 ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, auf Verlangen vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt KEV 179 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt KEV 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt KEV 179 ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, auf Verlangen vorlegen.
Der Bieter bzw. dessen Nachunternehmer hat auf Verlangen die Schweißzulassung nach DIN EN 1090 für tragende Stahlkonstruktionen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Muldenhammer, Klingenthaler Straße 29, 08262 Muldenhammer
Vertreter des Auftraggebers, da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB wie folgt hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“