Bauvorhaben "Umnutzung Bahnhof zum Kult.halt" Referenznummer der Bekanntmachung: 032023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neusalza-Spremberg
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02742
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neusalza-spremberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben "Umnutzung Bahnhof zum Kult.halt"
Die Stadt Neusalza-Spremberg beabsichtigt den Umbau und die umfassende Sanierung des Bahnhofsgebäudes zum sog. „Kult.halt“. Das derzeit ungenutzte Bahnhofs-gebäude soll für unterschiedliche Nutzung umgebaut werden, u. a. für eine Tourist-Information, Coworking-Spaces, ein Veranstaltungsraum, ein Radverleih mit ange-schlossenem Verkaufs-, Reparatur- und Servicepunkt sowie ein neues Café. Durch die Nutzung des Bahnhofes als Messe-, Tagungs- und Veranstaltungsort sollen zudem vorhandene Strukturen der interkommunalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit weiter ausgebaut und verbessert werden. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn 04/2024 und den Nutzungsbeginn für Oktober 2026 vor. Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme (KG 200-700) wird gemäß bisherigen Planungen auf rund 7,0 Mio. Euro brutto geschätzt. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Fördervorhaben. Für die planerische Entwicklung des Standortes ist die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen erforderlich. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros gebeten, sich um nachfolgend beschriebene Leistungen zu bewerben. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben wie z.B. Verwaltungsgebäuden vertraut sind. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2, weiterführende Angaben sind der Anlage B zu entnehmen. Eine Besichtigung ist ausschließlich nach Terminabstimmung mit der PL der Stadt Neusalza-Spremberg, Bau - Ordnungsamt, Herr Köpp, möglich. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Das ehemalige Bahnhofsgebäude steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude ist in drei Gebäudeteile gegliedert und besteht aus zwei Kopfbauten (Hausnr. 3 - Westorientierung und 4 - Ostorientierung) sowie einem zwischen den beiden Kopfbauten befindlichen Zwischenbau. Das Gebäude ist unterkellert, die beiden Kopfbauten weisen darüber hinaus 2 Geschosse auf. Der für die Nutzung als Veranstaltungssaal vorgesehene mittlere Gebäudeteil ist eingeschossig. (bauplanconcept ingenieure gmbh, 2022) Weitere Informationen sind den Entwurfsunterlagen (siehe Anlage B) zu entnehmen. Die Kostenrahmen-schätzung der bauplanconzept ingenieure gmbh beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 DIN 276, Stand Mai 2022 von rund 4,6 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage A. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Sofern erkennbar ist, dass der wirtschaftliche Rahmen überschritten wird, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauabschnittsbildung erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmen-planung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet im Oktober 2026.
Technische Ausrüstung (ALG 1 bis 3, 8)
Neusalza-Spremberg, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraum-buch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3-4: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 3. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 7 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Beschreibung der Optionen: Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Neusalza-Spremberg, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung (ALG 4 bis 6)
Neusalza-Spremberg, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 3. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraum-buch, das durch den Objektplaner erstellt wird. - LPH 3-4: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 3. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 7 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Neusalza-Spremberg, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung (ALG 1 bis 3, 8)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung (ALG 4 bis 6)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter: www.evergabe.de
Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 20.03.2023 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von 7 Kalendertagen für alle Bieter zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 03.04.2023, 11.00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Neusalza-Spremberg, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]