Rahmenvertrag zur Lieferung von Arbeitsplatzcomputern und Bildschirmen Referenznummer der Bekanntmachung: ÖA-EU 01-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Arbeitsplatzcomputern und Bildschirmen
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Kieferung von Arbeitsplatzcomputern und Bildschirmen, gemäß den in den Leistungsverzeichnissen genannten Parametern und Bedingungen für den Zeitraum von 2 Jahren mit der Option um Verlängerung von 2 mal jeweils 1. Jahr.
Zwickau, DE
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Kieferung von Arbeitsplatzcomputern und Bildschirmen, gemäß den in den Leistungsverzeichnissen genannten Parametern und Bedingungen für den Zeitraum von 2 Jahren mit der Option um Verlängerung von 2 mal jeweils 1. Jahr.
Optional kann er 2 mal um je 1. Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung:
-- allgemeine Unternehmensdarstellung;
-- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr;
-- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftraggeber betreuen würde);
-- Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
-- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige;
-- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.;
-- Angaben zu den Umsätzen der letzte 3 Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsbereiches.
- Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen;
- Erklärung des Bieters zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 3);
-- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens;
-- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
-- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden;
-- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden;
-- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen ordnungsgemäß bezahlt werden;
-- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen;
-- dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangterVermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind die Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.
Erfüllung aller in den Ausschreibungsunterlagen genannten Fordernungen für die teschnische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]