Lieferleistung von 1 Stück LKW geländegängiges, allradgetriebenes Kombispülfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 1225864-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferleistung von 1 Stück LKW geländegängiges, allradgetriebenes Kombispülfahrzeug
Mindestanforderungen Trägerfahrzeug:
• zulässiges nationales Gesamtgewicht max. 18.000 kg
• zulässiges nationales Zuggesamtgewicht max. 28.000 kg
• Länge über alles max. 8000 mm / Breite max. 2550 mm / Höhe max. 4000 mm
• Dieselmotor mit mind. 220 KW Leistung und mind. 1200 Nm Drehmoment
• Abgasnorm mind. Euro 6
• Schaltgetriebe mit Geländeuntersetzung
• Differentialsperre für Vorder-und Hinterachse
• Verteilergetriebe und Nebenabtrieb
• Elektronische Feststellbremse mit Berganfahrhilfe
• 2 Achsen mit Blattfederung
• Vorderradantrieb zuschaltbar (4 x 4)
• hohe Bauart
• verstärkte Stoßdämpfer und Stabilisatoren an Vorderachse und Hinterachse
• Bodenfreiheit mind. 300 mm
07580 Ronneburg
Trägerfahrzeug mit folgendem Fahrzeugaufbau:
- Behälter mind. 8.500 Liter
- Behälter mind. 500 Liter für Nutzung Spritzpistole
- Hochdruckspülanlage
- Hydraulische Hochdruckhaspel
- Federzug-Schlauchhaspel
- Bedienstand
- Beleuchtung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferleistung von 1 Stück LKW geländegängiges, allradgetriebenes Kombispülfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schieder-Schwalenberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32816
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.