Mensaerweiterung JHF-Schule_TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 810-002 Mensaerweiterung 23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mensaerweiterung JHF-Schule_TGA
Im Rahmen eines Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV
sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für die technische Ausrüstung für die Mensaerweiterung der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule in Neumünster vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 54-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI sowie besondere Leistungen.
Stadt Neumünster Wilhelmstraße 8 24534 Neumünster
Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der technischen Gebäudeausstattung für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
3.1.1 Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI.
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration von deren Leistungen.
Für die Honorarermittlung sollen die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone II gemäß § 56 Abs. 1 HOAI und die Regelungen gemäß § 54 Abs. 1 HOAI zur Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.
3.1.2 Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind anzubieten:
1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
Vom AG wird die Teilnahme an relevanten politischen Ausschüssen und Gremien der Stadt Neumünster, an Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Projekt sowie ggf. an Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber gefordert. Im Rahmen der Termine ist das Projekt bzw. der jeweilige Projektstand in Bezug auf die technische Gebäudeausstattung anhand von für den Anlass geeigneten Präsentationsformen vorzustellen und ggf. zu diskutieren. Der Aufwand für die inhaltliche Vorbereitung der Termine ist bei der Kalkulation der besonderen Leistung zu berücksichtigen. Es sollen zwei Termine einkalkuliert wer-den.
2. Prüfen und Werten von Nebenangeboten
3. Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten und Nachtragsange-boten
4. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Die erforderlichen Leistungen für das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung, das Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sollen angeboten werden. Es ist dabei von einer gewerkeweisen Vergabe der Bauleistungen für die Mensaerweiterung auszugehen.
3.1.3 Anrechenbare Kosten
Für die Maßnahme werden gemäß der Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Gesamt-kosten in Höhe von 1.237.000 Euro brutto angenommen.
Davon werden folgende Kosten für die vorliegende Ausschreibung als anrechenbare Kosten zugrunde gelegt:
Technische Ausrüstung: 226.000 Euro netto
Anlagegruppe 1: 43.000 Euro netto
Anlagegruppe 2: 32.000 Euro netto
Anlagegruppe 3: 80.000 Euro netto
Anlagegruppe 4: 66.000 Euro netto
Anlagegruppe 5: 5.000 Euro netto
Hierbei handelt es sich um vom Planer geschätzte, voraussichtlich relevanten Anlagengruppen und Kosten. Im Zuge der Planung gilt es diese sowie die Kosten zu konkretisieren.
Die hier angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als Grundlage für die Angebotserstellung. Die tatsächlichen anrechenbaren Kosten werden gemäß § 6 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung errechnet.
Weitere Hinweise
Der Auftrag richtet sich nach §55 HOAI Technische Ausrüstung. Die Leistungen werden entsprechend der Objektliste (Anlage 15.2 der HOAI) in die Honorarzone II, Basishonorarsatz gewertet.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages erfolgt die beauftragung in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1-3 gemäß Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses, der zu erarbeitenden Genehmigungsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Dem Auftraggeber steht die Bildung weiterer Beauftragungsstufen frei.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von besonderen Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen sind insgesamt frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Die Leistungen dürfen durch den Auftraggeber weiter verwertet, in Teilen oder in Gänze verändert werden, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Auftragnehmers ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe, Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
2. Eigenerklärung des*der Bieter*in und im Fall einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz des*der Bieter*in bzw. Bietergemeinschaft sowie über den Umsatz bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie getrennt nach den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Zu 1: Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von EUR 5 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 2. Mindestanforderung für gemittelten Gesamtumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Ausschreibung: 500.000 EUR
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
2. Nachweis der fachlichen und technischen Eignung Referenzen für vergleichbare realisierte Planungsleistungen aus den letzten 6 Jahren für bis zu 3 realisierte vergleichbare Planungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild TGA mind. LPH 1-8 für Neu- oder Umbauten im Bereich Mensabauten, Kantinen in Schulen oder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen.
3. Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
Zu 1: Mindestanforderung für die gemittelten beschäftigten Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Ausschreibung: 3 beschäftige Mitarbeitende (einschl. Führungskräfte)
Zu 2: Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Planungsleistungen aus den letzten 6 Jahren entsprechend dem Leistungsbild TGA mind. LPH 1-8 für Neu- oder Umbauten im Bereich Mensabauten, Kantinen in Schulen oder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen.(maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPh 8 gem. HOAI in den letzten sechs Jahren).
Zu 3: Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen dass der*die Bieter*in/die Bietergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bieter/die Bietergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird,
sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Ingenieur/-in (Versorgungstechnik) (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936S4M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.