Rahmenvereinbarung über die Kampfmittelräumung im Land Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Kampfmittelräumung im Land Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind 90 Gemeinden gem. Anlage der derzeit geltenden Landesverordnung für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) erfasst, innerhalb derer Flächen mit Kampfmitteln belastet sind oder sein können. Die Stadt Kiel ist in der Anlage der Kampfmittelverordnung als Gemeinde erfasst. Vor der Errichtung baulicher Anlagen und vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten sind Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte daher verpflichtet, betreffende Flächen hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung überprüfen zu lassen (vgl. §2 (3) Kampfmittelverordnung). Die Ressourcen des Kampfmittelräumdienstes sind technisch und personell begrenzt. Aus diesem Grund sollen bestimmte Maßnahmen der Kampfmittelräumung (s. u.) zum großen Teil durch ein geeignetes Unternehmen übernommen werden. Das Land Schleswig-Holstein sowie die Stadt Kiel streben daher eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen an.
Landeskriminalamt des Landes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, endvertreten durch das LKA 33 (Kampfmittelräumdienst), ist als Landesordnungsbehörde zuständig für die Kampfmittelbeseitigung. Der Kampfmittelräumdienst kann gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung), ganz oder teilweise ein geeignetes Unternehmen beauftragen, um die Durchführung der Kampfmittelbeseitigung zu gewährleisten. Das beauftragte Unternehmen ist verpflichtet, den Anweisungen der Landesordnungsbehörde zu folgen, den Beginn der Arbeiten anzuzeigen und das Ergebnis mitzuteilen.
Benötigt wird ein Unternehmen mit Berechtigung gem. § 7 SprengstoffG, das auf Kampfmittelräumung (auch chemische Kampfmittel) spezialisiert ist und insbesondere Bohr-, Sondier- und Freilegearbeiten leisten soll. Erfahrungen sind über Referenzen nachzuweisen, von denen eine die fachgerechte Räumung von chemischen Kampfmitteln belegt. Einsatzgebiet ist ganz Schleswig-Holstein.
Sicherzustellen ist hierbei, dass aus Gründen der Gefahrenabwehr die angeforderten Arbeiten innerhalb von 48 Stunden aufgenommen werden können.
Vorausgesetzt wird Personal, welches die nötige Fachkunde durch einen Befähigungsschein gem. § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) erworben hat und somit als verantwortliche Person in der Kampfmittelräumung (vgl. §19 (1) 3 SprengG) tätig sein kann. Die Arbeiten sind in Übereinstimmung mit gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, insbesondere der technischen Anweisung des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holsteins (TA KRD S-H 1/2022) auszuführen. Darüber hinaus hat das Unternehmen den fachlichen Anweisungen des Kampfmittelräumdienstes Folge zu leisten.
Die personellen Ressourcen des Unternehmens müssen ausreichend sein, zeitgleich mindestens zwei Aufträge gleicher Art und gleichen Umfangs in der erforderlichen Zeit wahrnehmen zu können.
Die Auswahl des Räumverfahrens soll u. a. unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse und des Räumziels zu erfolgen. Das Unternehmen soll sowohl aktive als auch passive Detektionsverfahren anbieten können, welche den Stand der Technik abbilden. Erforderlich ist zudem Equipment für Bagger- und Bohrarbeiten in verschiedenen Untergründen, auch unter schwierigen Bedingungen. Die Maßnahmen sollen ganzheitlich erbracht werden, weshalb auch Vermessungs- und Freischneidearbeiten erforderlich sein können. Material und Personal für Arbeiten im Gleisbereich muss verfügbar sein.
Für dieses Los wurde eine Höchstmenge von 100 Aufträgen pro Vertragsjahr ermittelt. Sofern alle Optionen seitens des Auftraggebers gezogen werden, ergibt sich eine Höchstmenge von 400 Aufträgen für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30. Juni 2027) hinaus erfolgt nicht.
siehe Ziffer II.2.7.
Landeshauptstadt Kiel
Stadt Kiel mit Umland, soweit dieses zum Stadtgebiet gehört.
Die Stadt Kiel ist in der Anlage der Kampfmittelverordnung als Gemeinde erfasst, innerhalb derer Flächen mit Kampfmitteln belastet sind oder sein können. Vor der Errichtung baulicher Anlagen und vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten sind Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte daher verpflichtet, betreffende Flächen hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung überprüfen zu lassen. Regelmäßig wird der Stadt Kiel durch den Kampfmittelräumdienst gestattet, geeignete Unternehmen mit der Kampfmittelräumung zu beauftragen. Die Landeshauptstadt Kiel strebt daher eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen an.
Benötigt wird ein Unternehmen mit Berechtigung gem. § 7 SprengstoffG, das auf Kampfmittelräumung (auch chemische Kampfmittel) spezialisiert ist und insbesondere Bohr-, Sondier- und Freilegearbeiten leisten soll. Erfahrungen sind über Referenzen nachzuweisen. Einsatzgebiet ist die Stadt Kiel mit Umland, soweit dieses zum Stadtgebiet gehört.
Sicherzustellen ist hierbei, dass aus Gründen der Gefahrenabwehr die angeforderten Arbeiten innerhalb von 48 Stunden aufgenommen werden können.
Vorausgesetzt wird Personal, welches die nötige Fachkunde durch einen Befähigungsschein gem. § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) erworben hat und somit als verantwortliche Person in der Kampfmittelräumung (vgl. §19 (1) 3 SprengG) tätig sein kann. Die Arbeiten sind in Übereinstimmung mit gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, insbesondere der technischen Anweisung des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holsteins (TA KRD S-H 1/2022) auszuführen. Darüber hinaus hat das Unternehmen den fachlichen Anweisungen des Kampfmittelräumdienstes Folge zu leisten.
Die personellen Ressourcen des Unternehmens müssen ausreichend sein, zeitgleich mindestens zwei Aufträge gleicher Art und gleichen Umfangs in der erforderlichen Zeit wahrnehmen zu können.
Die Auswahl des Räumverfahrens soll u. a. unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse und des Räumziels zu erfolgen. Das Unternehmen soll sowohl aktive als auch passive Detektionsverfahren anbieten können, welche den Stand der Technik abbilden. Erforderlich ist zudem Equipment für Bagger- und Bohrarbeiten in verschiedenen Untergründen, auch unter schwierigen Bedingungen. Die Maßnahmen sollen ganzheitlich erbracht werden, weshalb auch Vermessungs- und Freischneidearbeiten erforderlich sein können. Material und Personal für Arbeiten im Gleisbereich muss verfügbar sein.
Die Auswertung der Angebote erfolgt aus fachlichen Gründen durch den Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein.
Für dieses Los wurde eine Höchstmenge von 100 Aufträgen pro Vertragsjahr ermittelt. Sofern alle Optionen seitens des Auftraggebers gezogen werden, ergibt sich eine Höchstmenge von 400 Aufträgen für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30. Juni 2027) hinaus erfolgt nicht.
siehe Ziffer II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (hier: Bohrungen, Sondier- und Freilegearbeiten), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022).
4. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) erbrachten und vergleichbaren Leistungen (hier: Bohrungen, Sondier- und Freilegearbeiten), unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie, dass pro Jahr mindestens eine Referenz angegeben werden muss. Eine Mindestgeschäftsfähigkeit von drei Jahren wird vorausgesetzt.
6. Der Bieter erklärt in einer Eigenerklärung, dass die Personaldecke des Unternehmens so stark ist, dass mindestens zwei Aufträge der gleichen Art und des gleichen Umfangs zur selben Zeit wahrgenommen werden können.
7. Nachweis über die Berechtigung des Unternehmens nach § 7 SprengstoffG (auch chemische Kampfmittel).
8. Eigenerklärung, dass das Unternehmen ausschließlich Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG. sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KDR-SH 1/2022 einsetzt.
9. Eigenerklärung, dass die vorgegebenen Detektionstechniken (gem. Leistungsbeschreibung) bereitgestellt werden sowie Benennung und Beschreibung weiterer Alternativen.
10. Eigenerklärung über die Anzahl der zur Verfügung stehenden Bohrtrupps.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
11. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
12. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 27.03.2023 an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht], Vergabenummer: ZB-P0-22-0435000-4122.7) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
13. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
14. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten)
15. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
16. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
17. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
18. Preisblatt pro Los (Formblatt)
19. Leistungsverzeichnis pro Los (Formblatt)
20. Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal mindestens den Einführungslehrgang Munitionsräumarbeiter/Sondierer nachweisen kann, sowie eine Ausbildung zum Ersthelfer.
21. Konzept zur Überprüfung einer Kampfmittelverdachtsfläche gemäß Aufgabe aus der Leistungsbeschreibung (siehe Bewertungsmatrix).
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de