Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für das Auf-sichtsverfahren Stilllegung, Abbau und Restbetrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel (KKB)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für das Auf-sichtsverfahren Stilllegung, Abbau und Restbetrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel (KKB)
Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat Bedarf an Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für das Aufsichtsverfahren Stilllegung, Abbau und Restbetrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel (KKB).
Brunsbüttel
Die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Aufsicht über das KKB umfassen vor allem technische, aber auch organisatorische und administrative Aspekte.
Für die Ausübung der o.g. Leistungen besteht das Erfordernis einer
• übergeordneten Projekttätigkeit
• und einer vorgangsbezogenen Tätigkeit.
Für die übergeordnete Projekttätigkeit ist gegenüber dem Auftraggeber eine Projektleitung zu benennen. Diese nimmt folgende Tätigkeiten war:
• allg. Projektleitung, Terminverfolgung, Qualitätssicherung, Verfolgung von Stand von W&T, übergeordnete Aspekte zum Betriebsreglement usw.,
• Erstellung von Berichten der Sachverständigentätigkeit an den Auftraggeber (12-monatlich) und
• nimmt an Aufsichtsgesprächen teil und ist zentraler Ansprechpartner für die Beteiligten.
Die vorgangsbezogenen Tätigkeiten umfassen folgende Themengebiete:
A. Anlagenzustand und der Anlagenfunktionen
B. Restbetriebsverhalten
C. Außerbetriebnahmen, Stillsetzungen und Abbaumaßnahmen von Systemen und Komponenten sowie Nutzungsänderungen von Raumbereichen; Einrichtung von Transportwegen und Stellflächen
D. Umgang mit radioaktiven Stoffen
E. Freigabe und Herausgabe von Reststoffen
F. Verhalten der Betreibergesellschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für das Auf-sichtsverfahren Stilllegung, Abbau und Restbetrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel (KKB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]