Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Kranken-/Behindertenfahrzeugen (PG18) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Kranken-/Behindertenfahrzeugen (PG18) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V
Die Auftraggeber beabsichtigen einen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Kranken-/Behindertenfahrzeugen (PG18) gemäß § 33 SGB V in Verbindung mit § 127 Abs, 1 abzuschließen. Bezüglich der
Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V
verwiesen.
Ein Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen
bestimmten Auftragswert.
Die IKK classic beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags
über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln der Produktgruppe 18 Kranken-/Behindertenfahrzeugen inkl. der damit zusammenhängenden
Dienstleistungen nach § 127 Abs. 1 SGB V. Der Vertrag umfasst sämtliche Positionsnummern der PG 18 einschließlich der damit
verbundenen Dienstleistungen.
Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse von Leistungserbringern können
dem Vertrag je nach Vertragstyp während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen
als Vertragspartner jederzeit beitreten. Auch nach Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist sind
Vertragsverhandlungen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungsanbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte
Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 1 & 2 SGB V erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 1 & 2 in
Verbindung mit Absatz 3 SGB V auf Nachfrage nachgewiesen werden muss. Eine
Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist auch vor der Vorlage entsprechender Nachweise möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es
handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1
des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver
Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es
handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der
Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich,
soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde
liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige
Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der
Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine
Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird,
erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf
eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten
Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB,
da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Ort: entfällt
Land: Deutschland