Ost-West-Verbindung, Erweiterung des Fahrgastinformationssystems Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2021_01_034
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ost-West-Verbindung, Erweiterung des Fahrgastinformationssystems
Arbeitspaket 6: Erweiterung des Fahrgastinformationssystems
hier AP 6.2: Echtzeit-Verbindungsauskunft
Dresdner Verkehrsbetriebe AG Trachenberger Str. 40 01129 Dresden
Darstellung von Echtzeit-Fahrplaninformationen in der Verbindungsauskunft über die Desktop-Website der DVB
EFRE 14 D 12 K 107 T
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Erweiterung der Funktionalitäten in einem vorhandenen EDV-System (Desktop-Website der DVB AG) ist aus technischen Gründen durch den Ersteller, § 13 (2) 3, SektVO notwendig. Für die Darstellung von Echtzeit-Fahrplaninformationen in der Verbindungsauskunft über die Desktop-Website der DVB sind Anpassungen und Erweiterungen des durch den Wirtschaftsteilnehmer erstellten Bestandssystems sowie Neuentwicklungen an mehreren Stellen in einer bestehenden Systemarchitektur erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AP 6.2 Echtzeit-Verbindungsauskunft
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie z. B. Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre digital archiviert. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Fragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich elektronisch und in Schriftform über die Vergabeplattform zu stellen. Eine Beantwortung der Fragen erfolgt zeitnah, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die der angegebenen Kontaktstelle danach vorliegen, nicht zu berücksichtigen und nicht zu beantworten.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Angebote, welche nicht auf dem letzten Stand der Vergabeunterlage erstellt wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0C6S8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.