Umzugsleistung Erweiterungsneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 0012-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistung Erweiterungsneubau
Umzugsleistung Erweiterungsneubau
Kiel
Die zu erbringenden Umzugsleistungen beinhalten:
- Umzug von Büroarbeitsplätzen inkl. Mobiliar, IT und Schrankinhalten und
Arbeitsmitteln
- Umzug von Laboreinrichtungen inkl. Laborgeräte, Versuchsaufbauten,
Verbrauchsmaterialien und Gefahrstoffen
- Umzug von Bibliotheks- und Archivbeständen
- Entsorgung von nicht mehr benötigtem Mobiliar und sonstigen
Einrichtungsgegenständen
Erläuterung der Ausführungsfrist:
Die Durchführung der Umzüge beginnt nach aktueller Planung, abhängig vom Baufortschritt in der KW 35 in 2023.
Die Tatsächliche Gliederung der Umzugsabläufe wird in enger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgen. Der genaue Starttermin der einzelnen Umzugsstepps wird dem Auftragnehmer spätestens 29 Kalendertage vor dem Umzugsbeginn bekannt gegeben.
Der Umzug endet mit vollständiger Abnahme durch den Auftraggeber nach aktueller Planung, abhängig vom Baufortschritt, in der KW 51 in 2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aussagekräftige Unternehmensdarstellung
- Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Formblatt)
- Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt)
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Formblatt)
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen.
- Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001
- Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten
- Angabe mind. einer Referenz
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um
Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die
vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen
verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusatzinformationen:
Alle Zusatzinformationen (Hinweise, Bewerber- bzw. Bieterfragen) zur Ausschreibung sind in schriftlicher Form über tender24.de mit angemessener Frist, bis spätestens 15.05.2023, an das GEOMAR zu richten. Dabei muss das GEOMAR die Möglichkeit haben, die Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten zu können, damit alle Bieter die Möglichkeit haben vor Ablauf der Angebotsfrist die Informationen zu erhalten. Alle rechtzeitig angeforderten Zusatzinformationen werden analog zu den Vergabeunterlagen der Ausschreibung eingestellt.
Ortsbesichtigung:
Zu diesem Verfahren besteht die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist freiwillig. Die Bieter werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nachteile, die für sie im Falle der Auftragserteilung entstehen, die durch die Ortsbesichtigung hätten vermieden werden können, selbst zu tragen haben. Daher wird den Bietern angeraten eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren.
Um eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren, senden Sie uns eine Nachricht über Tender24.de mit Ihrem Wunschtermin. Ortsbesichtigungen können für den Zeitraum vom 02.05.2023 bis 05.05.2023 vereinbart werden. Eine vorherige Anmeldung bzw. Vereinbarung ist zwingend erforderlich und erfolgt durch kontaktieren des Einkaufs über Tender24.de.
Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist unzulässig. Der Treffpunkt wird nach Anmeldung an den entsprechenden Bieter bekannt gegeben.
Die Teilnahme wird durch eine Unterschrift des Bieters bestätigt.
Während der Besichtigung sind keine Fragen zugelassen. Diese sind schriftlich über Tender24.de und innerhalb der Bewerber- bzw. Bieterfragenfrist an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat
(§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.