Rahmenvertrag über Branchen-spezifische Programmierleistungen an bestehenden und neuen individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR Medienproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 19-23
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: D-04275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Branchen-spezifische Programmierleistungen an bestehenden und neuen individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR Medienproduktion
Vertragsgegenstand sind Softwareentwicklungsleistungen an individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR-Medienproduktion. Es handelt sich einerseits um Veränderungen an bestehenden
Softwarelösungen, welche z. T. von der Fa. KBS entwickelt wurden. Andererseits sind Softwarelösungen zur Lösung von, bezogen auf technische Vorgaben und Abläufe, individuellen Aufgabenstellungen zu erstellen.
Vertragsgegenstand des abzuschließenden Rahmenvertrages sind Softwareentwicklungsleistungen an individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR-Medienproduktion. Es handelt sich einerseits um Veränderungen an bestehenden Softwarelösungen, welche z. T. von der Fa. KBS entwickelt wurden. Andererseits sind Softwarelösungen zur Lösung von, bezogen auf technische Vorgaben und Abläufe, individuellen Aufgabenstellungen zu erstellen. Das geschätzte, unverbindliche Auftragsvolumen beträgt ca. 450.000 Euro brutto pro Jahr für die maximale Laufzeit von 4 Jahren. Hierbei handelt es sich um eine Prognose basierend auf der Erfahrung der letzten vier Jahre. Eine Umsatzgarantie ist damit nicht verbunden.
Option des MDR, den Rahmenvertrag einmal um 12 Monate zu verlängern.
Der Vertrag wird gemäß § 135 Abs. 3 Ziff. 3 GWB nicht vor Abschluss der Frist von 10 Kalendertagen -gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Die unter V.2.1 gemachte Datumsangabe lässt systembedingt keine Möglichkeit offen, ein Datum nach der Bekanntmachung einzusetzen. Es gilt die gesetzliche Frist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
1 Softwarelösungen, deren Quellcoderecht die Fa. KBS besitzt (Wettbewerb aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten nicht vorhanden)
- Im Jahr 2015 hat der MDR einen Wettbewerb zur Realisierung der Lösung „Materialimport-/Exportstation“ (MIMEX) durchgeführt. Die Fa. KBS hat sich mit ihrem Angebot durchgesetzt und diese individuelle Softwarelösung für den MDR entwickelt.
Der MDR möchte in der Lösung MIMEX künftig weitere Funktionalitäten, welche derzeit mit anderen Werkzeugen realisiert werden, integrieren. Des Weiteren plant der MDR den Wechsel des Video-Contentmanagement-Systems (Video-CMS), mit welchem MIMEX umfassend interagiert, umfangreiche Anpassungen an MIMEX durchgeführt werden müssen.
- Im Jahr 2013 erhielt die Fa. KBS in der Auswertung eines vom MDR durchgeführten Wettbewerbs den Zuschlag zur Herstellung einer Software zum Wrappen von MXF-Dateien (MXF Toolkit).
Das MXFToolkit unterliegt in regelmäßigen Abständen einem Anpassungsbedarf. Für MXFToolkit besteht mit dem o.g. Wechsel des Video-CMS ebenfalls Anpassungsbedarf.
2 Besondere Fachkenntnis der Fa. KBS (Wettbewerb aus technischen Gründen nicht vorhanden)
- Die Fa. KBS hat sich im Zuge der laufenden Ablösung des Redaktionssystems iNews (Fa. Avid Technology Inc.) durch Resy (System OpenMedia der Fa. CGI zzgl. weitere Softwarekomponenten) ein umfangreiches Know-How zu den MDR-internen Prozessen der Dokumentation von Werken und Publikationen erarbeitet.
Durch KBS wurden für diesen Dokumentationsprozess benötigte Komponenten entwickelt, welche sehr stark mit OpenMedia interagieren. Weiterhin hat KBS Schnittstellenmodule zum Datenaustausch zwischen OpenMedia und anderen Systemen (Beitragserfassung Fernsehen, Media.NET Framework, Programm- und Sendeplanung (PSPL), Rechtemanagementsystem (RMS), Fernseharchivdatenbanksystem(FESAD), Vertragsinformationssystem Honorare (VISH), Clipnamengenerator (CNG) und weitere) erstellt und sich dabei umfangreiche Kenntnisse der OpenMedia-Schnittstellen erarbeitet.
KBS hat die Web-Lösung „Havaresy“ entwickelt, welche regelmäßig aktuelle Planungsdaten aus Resy erhält und die Havarie-Lösung für Resy darstellt.
Einem Dritten ist es in absehbarer Zeit nicht möglich, sich dieses KnowHow anzueignen.
- Der MDR hat sich vor mehr als 10 Jahren entschieden, für die in vielen individuellen Softwarelösungen benötigen Funktionalitäten und Stammdaten ein Basissystem realisieren zu lassen, das Media.NET Framework. Dieses wurde auf Basis des .NET Framework der Fa. Microsoft von der Fa. Tria AG entwickelt und ist seither integrierter Bestandteil für eine Vielzahl individueller Softwarelösungen. Bereits nach Fertigstellung des Media.NET Framework (2005) stand der Hersteller für notwendige Weiterentwicklungen nicht mehr zur Verfügung.
Die Fa. KBS hat seither sämtliche Anpassungen (inklusive eines Technologie-Hubs auf eine höhere .NET-Version sowie zuletzt die Bereitstellung von Stammdaten aus dem ARD-weiten DeinSAP) an dieser MDR-spezifischen Softwarelösung durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag über Branchen-spezifische Programmierleistungen an bestehenden und neuen individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR Medienproduktion
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Achtung: Das Formular sieht eine Zeilenbegrenzung unter IV.1.1 vor.
Ergänzende Ausführungen finden Sie unter IV.1.1.
Fortsetzung von Punkt IV.1.1:
- In der ARD existiert ein Standard zum Austausch von Metadaten, das „Broadcast Metadata Exchange Format“ (BMF). Der Standard umfasst in hohem Maße abstrahiert die Metadaten der Produktions- und Distributionsprozesse des ARD-Verbundes.
Prozessbezogene Teilmodelle dieses Standards sind z.B. die „Medienbegleitkarte“ (Produktionsprozess) und die sog. BMF-Sub-Sets „Electronic Program Guide / EPG“ sowie „Mediathekszulieferung / Online“ aus dem Distributionsprozess.
Die Fa. KBS hat im Kontext eines ARD-Referenzprojektes zur ARD Metadatendistribution einen Adapter hergestellt, welcher die für die Belieferung der zentralen ARD-Distributionsinstanzen benötigten Metadaten aus den MDR-Systemen entnimmt, als BMF-Sub-Sets „EPG“ und „Online“ formatiert und versendet.
Das damit erworbene, praktisch in der Implementierung sofort anwendungsbereite, Know How über das BMF wird u.a. für die Nutzung der im Rahmen des ARD-Medien-File –Transfers (MFT) verwendeten Medienbegleitkarte benötigt. Der MFT ist ein Werkzeug zum Austausch von Mediendateien inklusive Metadaten.
- Im MDR gibt es seit sehr vielen Jahren die Anwendung „Aufzeichnungs-Plan“ (AZ Plan). Die Produktionsorganisatoren der Programmbereiche beauftragen beim Materialzentrum der Betriebsdirektion sowie bei den Materialzentren in den MDR Landesfunkhäusern Echtzeit-Videotransfers. Die Materialzentren organisieren anhand der Informationen im AZ Plan ihre tägliche Arbeit und die Produktionsorganisatoren lesen aus dem Werkzeug Statusinformationen zu ihren Bestellungen ab. Die Datenbasis des AZ Plan wird auch zur Abrechnung angemieteter Transfermedien genutzt.
Die Anwendung AZ Plan ist auf Basis der mittlerweile stark veralteten Entwicklungs- und Laufzeitumgebung Microsoft VisualBasic 6 programmiert. Die über die vielen Jahre der Betriebszeit immer wieder notwendigen Anpassungen haben zu einer sehr schwer zu wartenden Anwendung geführt.
Aufgrund der überalterten Laufzeitumgebung besteht für diese im täglichen Produktionsbetrieb des MDR bedeutsame und senderelavante Anwendung ein hohes technisches Betriebsrisiko. Im Falle von Störungen im AZ-Plan sind kurzfristig Reparaturen durchzuführen bzw. ist ein Havarieszenario zu eröffnen.
Seit vielen Jahren führt die Fa. KBS notwendige Änderungen an dieser individuellen Softwarelösung durch.
Weitere individuelle Softwarelösungen, welche von der Fa. KBS entwickelt wurden und wiederkehrendem Anpassungsbedarf unterliegen, sind im Folgenden gelistet:
- Schnittlistenaufbereitung
Die Lösung verarbeitet Rohschnittlisten im EDL-Format aus den MDR-Schnittsystemen und ergänzt diese mit Metadaten aus verschiedenen Systemen der MDR-Medienproduktion. Die Autoren der MDR-Redaktionen nutzen diese aufbereiteten Schnittlisten als Basis für ihre Beitragsdokumentationen.
- Schnittlistenbereitstellung
Die Lösung synchronisiert von der Schnittlistenaufbereitung bereitgestellte Schnittlisteninformationen zur Lösung Schnittlistenclient in die Microsoft Azure Cloud.
- Referenzdatenbanksystem (Redabas)
Redabas ist ein generisches System zur Dokumentation von Material-Verarbeitungen in der MDR-Medienproduktion. Es nimmt Verarbeitungsmeldungen von am Produktionsprozess beteiligten Systemen auf, setzt Diese in Korrelation zueinander und persistiert sie. Redabas enthält auch die Datenbasis für die Erzeugung der MDR-spezifischen sog. Clipnamen.
- MDR Clipnamengenerator
Im Zusammenspiel mit Redabas bildet der Clipnamengenerator die Benutzerschnittstelle und die Geschäftslogik zur Erzeugung der MDR-Clipnamen ab. Er ist in verschiedenen Ausprägungen realisiert und z.T. in Produktionssysteme integriert (z.B. Adobe-Schnittsystem, Nexio-Videoserver)
- Drehauftrag
Diese Web-basierte und in das Produktionsplanungssystem integrierte Lösung dient der elektronischen Beauftragung von Kamerateams und Videojournalisten durch Redaktionen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
- Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben,
- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des MDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland