Rahmenvertrag über Branchen-spezifische Programmierleistungen an bestehenden und neuen individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR Medienproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 19-23

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: D-04275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdr.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Branchen-spezifische Programmierleistungen an bestehenden und neuen individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR Medienproduktion

Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 19-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertragsgegenstand sind Softwareentwicklungsleistungen an individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR-Medienproduktion. Es handelt sich einerseits um Veränderungen an bestehenden

Softwarelösungen, welche z. T. von der Fa. KBS entwickelt wurden. Andererseits sind Softwarelösungen zur Lösung von, bezogen auf technische Vorgaben und Abläufe, individuellen Aufgabenstellungen zu erstellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 512 605.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vertragsgegenstand des abzuschließenden Rahmenvertrages sind Softwareentwicklungsleistungen an individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR-Medienproduktion. Es handelt sich einerseits um Veränderungen an bestehenden Softwarelösungen, welche z. T. von der Fa. KBS entwickelt wurden. Andererseits sind Softwarelösungen zur Lösung von, bezogen auf technische Vorgaben und Abläufe, individuellen Aufgabenstellungen zu erstellen. Das geschätzte, unverbindliche Auftragsvolumen beträgt ca. 450.000 Euro brutto pro Jahr für die maximale Laufzeit von 4 Jahren. Hierbei handelt es sich um eine Prognose basierend auf der Erfahrung der letzten vier Jahre. Eine Umsatzgarantie ist damit nicht verbunden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option des MDR, den Rahmenvertrag einmal um 12 Monate zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag wird gemäß § 135 Abs. 3 Ziff. 3 GWB nicht vor Abschluss der Frist von 10 Kalendertagen -gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.

Die unter V.2.1 gemachte Datumsangabe lässt systembedingt keine Möglichkeit offen, ein Datum nach der Bekanntmachung einzusetzen. Es gilt die gesetzliche Frist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Erläuterung:

1 Softwarelösungen, deren Quellcoderecht die Fa. KBS besitzt (Wettbewerb aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten nicht vorhanden)

- Im Jahr 2015 hat der MDR einen Wettbewerb zur Realisierung der Lösung „Materialimport-/Exportstation“ (MIMEX) durchgeführt. Die Fa. KBS hat sich mit ihrem Angebot durchgesetzt und diese individuelle Softwarelösung für den MDR entwickelt.

Der MDR möchte in der Lösung MIMEX künftig weitere Funktionalitäten, welche derzeit mit anderen Werkzeugen realisiert werden, integrieren. Des Weiteren plant der MDR den Wechsel des Video-Contentmanagement-Systems (Video-CMS), mit welchem MIMEX umfassend interagiert, umfangreiche Anpassungen an MIMEX durchgeführt werden müssen.

- Im Jahr 2013 erhielt die Fa. KBS in der Auswertung eines vom MDR durchgeführten Wettbewerbs den Zuschlag zur Herstellung einer Software zum Wrappen von MXF-Dateien (MXF Toolkit).

Das MXFToolkit unterliegt in regelmäßigen Abständen einem Anpassungsbedarf. Für MXFToolkit besteht mit dem o.g. Wechsel des Video-CMS ebenfalls Anpassungsbedarf.

2 Besondere Fachkenntnis der Fa. KBS (Wettbewerb aus technischen Gründen nicht vorhanden)

- Die Fa. KBS hat sich im Zuge der laufenden Ablösung des Redaktionssystems iNews (Fa. Avid Technology Inc.) durch Resy (System OpenMedia der Fa. CGI zzgl. weitere Softwarekomponenten) ein umfangreiches Know-How zu den MDR-internen Prozessen der Dokumentation von Werken und Publikationen erarbeitet.

Durch KBS wurden für diesen Dokumentationsprozess benötigte Komponenten entwickelt, welche sehr stark mit OpenMedia interagieren. Weiterhin hat KBS Schnittstellenmodule zum Datenaustausch zwischen OpenMedia und anderen Systemen (Beitragserfassung Fernsehen, Media.NET Framework, Programm- und Sendeplanung (PSPL), Rechtemanagementsystem (RMS), Fernseharchivdatenbanksystem(FESAD), Vertragsinformationssystem Honorare (VISH), Clipnamengenerator (CNG) und weitere) erstellt und sich dabei umfangreiche Kenntnisse der OpenMedia-Schnittstellen erarbeitet.

KBS hat die Web-Lösung „Havaresy“ entwickelt, welche regelmäßig aktuelle Planungsdaten aus Resy erhält und die Havarie-Lösung für Resy darstellt.

Einem Dritten ist es in absehbarer Zeit nicht möglich, sich dieses KnowHow anzueignen.

- Der MDR hat sich vor mehr als 10 Jahren entschieden, für die in vielen individuellen Softwarelösungen benötigen Funktionalitäten und Stammdaten ein Basissystem realisieren zu lassen, das Media.NET Framework. Dieses wurde auf Basis des .NET Framework der Fa. Microsoft von der Fa. Tria AG entwickelt und ist seither integrierter Bestandteil für eine Vielzahl individueller Softwarelösungen. Bereits nach Fertigstellung des Media.NET Framework (2005) stand der Hersteller für notwendige Weiterentwicklungen nicht mehr zur Verfügung.

Die Fa. KBS hat seither sämtliche Anpassungen (inklusive eines Technologie-Hubs auf eine höhere .NET-Version sowie zuletzt die Bereitstellung von Stammdaten aus dem ARD-weiten DeinSAP) an dieser MDR-spezifischen Softwarelösung durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Branchen-spezifische Programmierleistungen an bestehenden und neuen individuellen Softwarelösungen im Umfeld der MDR Medienproduktion

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 512 605.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Achtung: Das Formular sieht eine Zeilenbegrenzung unter IV.1.1 vor.

Ergänzende Ausführungen finden Sie unter IV.1.1.

Fortsetzung von Punkt IV.1.1:

- In der ARD existiert ein Standard zum Austausch von Metadaten, das „Broadcast Metadata Exchange Format“ (BMF). Der Standard umfasst in hohem Maße abstrahiert die Metadaten der Produktions- und Distributionsprozesse des ARD-Verbundes.

Prozessbezogene Teilmodelle dieses Standards sind z.B. die „Medienbegleitkarte“ (Produktionsprozess) und die sog. BMF-Sub-Sets „Electronic Program Guide / EPG“ sowie „Mediathekszulieferung / Online“ aus dem Distributionsprozess.

Die Fa. KBS hat im Kontext eines ARD-Referenzprojektes zur ARD Metadatendistribution einen Adapter hergestellt, welcher die für die Belieferung der zentralen ARD-Distributionsinstanzen benötigten Metadaten aus den MDR-Systemen entnimmt, als BMF-Sub-Sets „EPG“ und „Online“ formatiert und versendet.

Das damit erworbene, praktisch in der Implementierung sofort anwendungsbereite, Know How über das BMF wird u.a. für die Nutzung der im Rahmen des ARD-Medien-File –Transfers (MFT) verwendeten Medienbegleitkarte benötigt. Der MFT ist ein Werkzeug zum Austausch von Mediendateien inklusive Metadaten.

- Im MDR gibt es seit sehr vielen Jahren die Anwendung „Aufzeichnungs-Plan“ (AZ Plan). Die Produktionsorganisatoren der Programmbereiche beauftragen beim Materialzentrum der Betriebsdirektion sowie bei den Materialzentren in den MDR Landesfunkhäusern Echtzeit-Videotransfers. Die Materialzentren organisieren anhand der Informationen im AZ Plan ihre tägliche Arbeit und die Produktionsorganisatoren lesen aus dem Werkzeug Statusinformationen zu ihren Bestellungen ab. Die Datenbasis des AZ Plan wird auch zur Abrechnung angemieteter Transfermedien genutzt.

Die Anwendung AZ Plan ist auf Basis der mittlerweile stark veralteten Entwicklungs- und Laufzeitumgebung Microsoft VisualBasic 6 programmiert. Die über die vielen Jahre der Betriebszeit immer wieder notwendigen Anpassungen haben zu einer sehr schwer zu wartenden Anwendung geführt.

Aufgrund der überalterten Laufzeitumgebung besteht für diese im täglichen Produktionsbetrieb des MDR bedeutsame und senderelavante Anwendung ein hohes technisches Betriebsrisiko. Im Falle von Störungen im AZ-Plan sind kurzfristig Reparaturen durchzuführen bzw. ist ein Havarieszenario zu eröffnen.

Seit vielen Jahren führt die Fa. KBS notwendige Änderungen an dieser individuellen Softwarelösung durch.

Weitere individuelle Softwarelösungen, welche von der Fa. KBS entwickelt wurden und wiederkehrendem Anpassungsbedarf unterliegen, sind im Folgenden gelistet:

- Schnittlistenaufbereitung

Die Lösung verarbeitet Rohschnittlisten im EDL-Format aus den MDR-Schnittsystemen und ergänzt diese mit Metadaten aus verschiedenen Systemen der MDR-Medienproduktion. Die Autoren der MDR-Redaktionen nutzen diese aufbereiteten Schnittlisten als Basis für ihre Beitragsdokumentationen.

- Schnittlistenbereitstellung

Die Lösung synchronisiert von der Schnittlistenaufbereitung bereitgestellte Schnittlisteninformationen zur Lösung Schnittlistenclient in die Microsoft Azure Cloud.

- Referenzdatenbanksystem (Redabas)

Redabas ist ein generisches System zur Dokumentation von Material-Verarbeitungen in der MDR-Medienproduktion. Es nimmt Verarbeitungsmeldungen von am Produktionsprozess beteiligten Systemen auf, setzt Diese in Korrelation zueinander und persistiert sie. Redabas enthält auch die Datenbasis für die Erzeugung der MDR-spezifischen sog. Clipnamen.

- MDR Clipnamengenerator

Im Zusammenspiel mit Redabas bildet der Clipnamengenerator die Benutzerschnittstelle und die Geschäftslogik zur Erzeugung der MDR-Clipnamen ab. Er ist in verschiedenen Ausprägungen realisiert und z.T. in Produktionssysteme integriert (z.B. Adobe-Schnittsystem, Nexio-Videoserver)

- Drehauftrag

Diese Web-basierte und in das Produktionsplanungssystem integrierte Lösung dient der elektronischen Beauftragung von Kamerateams und Videojournalisten durch Redaktionen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn

- Sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben,

- Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt haben oder

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des MDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/04/2023

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