6002468236-BwDLZ Dresden-Rahmenvertrag Vernichtung und Entsorgung datengeschützter Abfälle; Papier, etc. in Liegenschaften der Bundeswehr in der Region Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002468236-BwDLZ Dresden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002468236-BwDLZ Dresden-Rahmenvertrag Vernichtung und Entsorgung datengeschützter Abfälle; Papier, etc. in Liegenschaften der Bundeswehr in der Region Sachsen
Dieser öffentliche Auftrag betrifft die Vergabe von Rahmenverträgen über eine Laufzeit von 4 Jahren (in 3 Losen) zur Vernichtung und Entsorgung datengeschützter Abfälle der Bundeswehr; Papier, Film/Folie, optische Datenträger (z.B. CDs), magnetische Datenträger (z.B. Disketten, Magnetbänder), Festplatten mit magnetischem Datenträger und elektronische Datenträger (z.B. Speicherstick, SSD-Festplatten) bis max. VS NfD / PersDat SB 3 vor Ort in der jeweiligen zivilen oder militärischen Liegenschaft der Bundeswehr in der Region Sachsen durch ein mobiles Schredder-Fahrzeug.
Für den Fall, dass im Ergebnis des Wettbewerbes Bieter für mehrere Lose den Zuschlag erhalten, behält sich die Vergabestelle vor, entsprechend mit mehreren Losen zusammengefasste Rahmenvertragswerke für diese Bieter auszufertigen.
Los 1 Dresden und Umgebung und Oberlausitz
Siehe Anlage 1a Leistungsbeschreibung Punkt 7
Dieses Los betrifft die Vergabe eines Rahmenvertrages über eine Laufzeit von 4 Jahren zur Vernichtung und Entsorgung datengeschützter Abfälle der Bundeswehr; Papier, Film/Folie, optische Datenträger (z.B. CDs), magnetische Datenträger (z.B. Disketten, Magnetbänder), Festplatten mit magnetischem Datenträger und elektronische Datenträger (z.B. Speicherstick, SSD-Festplatten) bis max. VS NfD / PersDat SB 3 vor Ort in der jeweiligen zivilen oder militärischen Liegenschaft der Bundeswehr in der Region Sachsen dieses Loses durch ein mobiles Schredder-Fahrzeug.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragsbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) und der Anlage 1a (Leistungsbeschreibung).
Los 2 Frankenberg und Marienberg
Siehe Anlage 1a Leistungsbeschreibung Punkt 7
Dieses Los betrifft die Vergabe eines Rahmenvertrages über eine Laufzeit von 4 Jahren zur Vernichtung und Entsorgung datengeschützter Abfälle der Bundeswehr; Papier, Film/Folie, optische Datenträger (z.B. CDs), magnetische Datenträger (z.B. Disketten, Magnetbänder), Festplatten mit magnetischem Datenträger und elektronische Datenträger (z.B. Speicherstick, SSD-Festplatten) bis max. VS NfD / PersDat SB 3 vor Ort in der jeweiligen zivilen oder militärischen Liegenschaft der Bundeswehr in der Region Sachsen dieses Loses durch ein mobiles Schredder-Fahrzeug.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragsbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) und der Anlage 1a (Leistungsbeschreibung).
Los 3 Leipzig und Delitzsch
Siehe Anlage 1a Leistungsbeschreibung Punkt 7
Dieses Los betrifft die Vergabe eines Rahmenvertrages über eine Laufzeit von 4 Jahren zur Vernichtung und Entsorgung datengeschützter Abfälle der Bundeswehr; Papier, Film/Folie, optische Datenträger (z.B. CDs), magnetische Datenträger (z.B. Disketten, Magnetbänder), Festplatten mit magnetischem Datenträger und elektronische Datenträger (z.B. Speicherstick, SSD-Festplatten) bis max. VS NfD / PersDat SB 3 vor Ort in der jeweiligen zivilen oder militärischen Liegenschaft der Bundeswehr in der Region Sachsen dieses Loses durch ein mobiles Schredder-Fahrzeug.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragsbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen, insbesondere der Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) und der Anlage 1a (Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein aktueller (nicht älter als 12 Monate zum Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung mit dem Angebot einzureichen. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht, sind die Gesellschafts- bzw. Organisationsform zu benennen und die Eigentums- und Beteiligungsstrukturen zu beschreiben. Bei nicht registerpflichtigen Rechtsformen ist mindestens die Gewerbeanmeldung in Kopie einzureichen.
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Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein aktueller Nachweis, ein Zertifikat oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die vorliegende Akkreditierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. ein Nachweis über die erfolgte Eintragung in das Entsorgungsfachbetrieberegister, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist ein aktueller, gültiger Versicherungsnachweis zur Betriebshaftpflicht als Kopie mit Mindestdeckungen für Personenschäden 3.000.000 € und für Sach- und Umweltschäden 1.500.000 € mit dem Angebot einzureichen. Bei derzeit nicht ausreichender Deckungssumme ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass die Deckungen nachgereicht werden. Die Deckungszusage des Versicherers bei einer eventuellen Auftragsvergabe ist erforderlich.
Mindestdeckung: für Personenschäden 3.000.000 € und für Sach- und Umweltschäden 1.500.000 €
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgende Nachweise/ Erklärungen vom Bieter einzureichen (Siehe Punkt 5.3 der Anlage 1a Leistungsbeschreibung):
Nachweis über das Vorliegen eines Qualitätsmanagementsystems und dessen Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 (oder vergleichbar),
Nachweis über die Eignungsfeststellung der einzusetzenden (Schredder)maschinen,
Nachweis über die Eignungsfeststellung der einzusetzenden Sammelbehälter,
Erstellung und Einreichung eines Notfallkonzeptes, aus welchen die Prozess- und Arbeitsabläufe im Falle havarierter Technik und / oder Fahrzeuge hervorgehen,
Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten gem. DSGVO
(Seite 1 der Anlage 5),
Ausgefüllte und unterschriebene Mustervereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung gemäß DSGVO einschließlich der Anhänge
Akzeptanz, dass die künftige Abrechnung mit den künftigen Auftragnehmern grundsätzlich im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)) als
e-Rechnung über die Rechnungsplattform des Bundes, xRechnung.bund.de, erfolgt und die AGB der künftigen Auftragnehmer ausgeschlossen sind.
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Unterschriebene Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576, dass keine
Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift aufweisen.
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Die Verpflichtungen der beteiligten Mitarbeiter des Vertragspartners selbst, d.h. Kopien der unternehmenseigenen Verpflichtungserklärungen oder optional die Seiten 2 und 3 der Anlage 5 des Vertrages, aller am Aktenvernichtungsprozess beteiligten Personen (jedes Mitarbeiters des Auftragnehmers) müssen bis zum Vertragsbeginn vorgelegt werden
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Zusätzlicher Hinweis:
Die Vergabestelle bittet alle bekanntgegebenen Informationen und Unterlagen zu
beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit