Planungsleistungen für die Errichtung Zweiteinspeisung Campus Süd und Vorbereitung Kopplung ZSA5905 Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.319.08 Mittelspannungseinspeisung Süd
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-leipzig.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Errichtung Zweiteinspeisung Campus Süd und Vorbereitung Kopplung ZSA5905
Das Universitätsklinikum Leipzig beabsichtigt, Planungsleistungen für die Errichtung der Zweiteinspeisung Campus Süd und Vorbereitung der Kopplung der Mittelspannungszentralschaltanlage 5905 zu beschaffen.
Damit die klinische Maximalversorgung durch das Universitätsklinikum Leipzig weiterhin gewährleistet werden kann, müssen infrastrukturelle Voraussetzungen für die im Rahmen der Baulichen Entwicklungsplanung 2025 zu realisierenden Hochbaumaßnahmen auf dem Campus der Universitätsmedizin Leipzig geschaffen werden.
Hierfür werden (unter anderem) Planungsleistungen für die Errichtung der technischen Schnittstelle des Mittelspannungsnetzes des Campus der Universitätsmedizin Leipzig und des städtischen Netzes unter Einbeziehung des geplanten BHKW der Netz Leipzig benötigt. Diese Planungsleistungen sind der Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Dabei muss den besonderen Anforderungen der kritischen Infrastruktur des Universitätsklinikums Leipzig als Krankenhaus der Maximalversorgung im besonderen Maße Rechnung getragen werden.
Der geschätzte Gesamtwert und damit Investitionsvolumen zum Bauprojekt beträgt ca. 8,4 Mio. Euro (netto).
Leipzig
Die Universitätsmedizin Leipzig hat mit der Entwicklungsplanung 2025 einen vorhandenen Bedarf der Krankenversorgung, Forschung und Lehre in eine bauliche Entwicklungsplanung übersetzt. Es wurden in Form von Entwicklungsstufen sowohl mittelfristige als auch langfristige Zielstellungen definiert. Sowohl die vorhandenen Strukturen der Ver- und Entsorgung als auch die eingesetzten logistischen Systeme sind auswertbar und stehen als Basisdatensatz in verschiedenen Qualitäten zur Verfügung. Eine grundsätzliche Aussage über den Zustand der Strukturen ist somit möglich und kann in weitere Schritte verschiedener Entwicklungsplanungsschritte eingeflochten werden.
In Anlehnung an die HOAI-Leistungsbilder Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke sind alle erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen für die Errichtung der Zweiteinspeisung Campus Süd und die Vorbereitung Kopplung ZSA5905 anzubieten. Die Grundleistungen nach Maßgabe der Leistungsbilder der HOAI sind anzubieten und aus Sicht des Bieters erforderliche besondere Leistungen. Diese sind im Angebot gesondert auszuweisen und werden optional beauftragt.
Folgende Leistungen sollen auf Basis und in Erweiterung der vorhandenen Grundnetzkonzeption Elektrotechnik erbracht werden:
- Planung und später auch der Bau der elektrotechnischen Anlagenteile der Mittelspannungseinspeisung Süd nach HOAI Lph. 1-9, und damit einschließlich baubegleitender Leistungen entsprechend der bezeichneten Leistungsphasen der HOAI.
- Planung der fernwirktechnischen Anlagenteile Mittelspannungseinspeisung Süd nach HOAI Lph. 1-9.
- Planung der Gebäudeautomation der Mittelspannungseinspeisung Süd nach HOAI Lph. 1-9.
- Planung des Ingenieurgebäudes für die Mittelspannungseinspeisung Süd nach HOAI Lph. 1-9.
- Berücksichtigung der direkten Verbindung zwischen bestehender Mittelspannungszentralschaltanlage 5905 und neuer Mittelspannungszentralschaltanlage 2 (derzeit ZSA2). Ebenfalls ist eine Energieübertragungsfähigkeit zwischen ZSA5905 und ZSA2 von 7,5-9 MW elektrischer Leistung anzunehmen.
- Berücksichtigung der Anbindung und Durchleitung der 10kV Trasse durch die Mittelspannungsschaltanlage zum BHKW der Netz Leipzig und die technische Verbindung im Inselbetrieb, sofern das BHKW den Campus im Stromausfallszenario in der Stadt Leipzig gesondert mit Energie versorgt.
- Berücksichtigung der Anforderungen zu Wartungsnotwendigkeiten gemäß der Leitlinie des UKL, IT Sicherheitsanforderungen und mögliche Schnittstellen zu externen Versorgungsbeteiligten. Insbesondere ist da-von auszugehen, dass durch die Verknüpfung mit der Errichtung des BHKW der Netz Leipzig eine Abstimmung mit den Planungsbeteiligten des BHKW Projektes im notwendigen Umfang stattfinden wird.
- Es ist zu berücksichtigen, dass im Baufeld eine bestehende 10 kV Trasse der Netz Leipzig verortet ist. Diese ist zu untersuchen und bei Bedarf zu schützen und/oder umzuverlegen. Dieser Aufgabenteil ist unter Beachtung der Anforderungsprofile der Netz Leipzig durchzuführen.
- Es ist sicher zu stellen, dass zur Übergabe der Revisionsunterlage ein bearbeitbares BIM Modell für Autodesk REVIT zur Verfügung steht, welches den Anforderungen der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) des UKL entspricht. Weiterhin ist mit Übergabe der Lph. 3 in Form eines Modells nachzuweisen, dass dieses Leistungsziel erreicht werden kann. Die zu erwartende Kostennote sollte im Honorarangebot abgebildet werden.
Es soll eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Wegen den Einzelheiten wird auf Darstellung im Entwurf des Planungsvertrages verwiesen.
Einzelheiten und Leistungsgrenzen können der Projekt- und Leistungsbeschreibung entnommen werden.
I. Spezifischer Umsatz (max. 10 Punkte): Es wird der spezifische Netto-Umsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022) für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Planung im Bereich Technische Ausrüstung) gewertet. ≥ 100 bis 500 TEUR - 5 Punkte; > 500 TEUR - 10 Punkte.
II. Referenzen Büro (max. 30 Punkte): Punkte werden für folgenze Merkmale verteilt: Anzahl (je 3 Punkte), öffentlicher Auftraggeber (je 2 Punkte), Maximalversorger (je 2 Punkte), Projekt unter Einbeziehung BIM (je 1 Punkt), anrechenbare Kosten (> 6 bis 8 Mio. Euro - je 1 Punkt; > 8 Mio. Euro - je 2 Punkte). Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. In die Wertung kommen nur die Referenzen, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziff. III.1.3) erfüllen.
Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 3 Referenzen vor, werden nur die 3 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet.
III. Personalausstattung (max. 15 Punkte): Es wird die aktuelle Anzahl der Ingenieure und staatlich geprüfter Elektrotechniker gewertet (≤ 5 - 5 Punkte; > 5 bis 10 - 10 Punkte; >10 - 15 Punkte).
IV. Projektleiter (max. 40 Punkte): Es wird die Berufserfahrung und die Referenzen des Projektleiters gewertet.
Im Unterkriterium „Berufserfahrung“ können maximal 10 Punkte erreicht werden (> 5 Jahre bis <10 Jahre - 5 Punkte; ≥ 10 Jahre - 10 Punkte).
Im Unterkriterium „Referenzen“ werden persönliche Referenzen des Projektleiters gewertet. In die Wertung kommen nur die Referenzen, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziff. III.1.3) erfüllen. Punkte werden für folgenze Merkmale verteilt: Anzahl (je 3 Punkte), öffentlicher Auftraggeber (je 2 Punkte), Maximalversorger (je 2 Punkte), Projekt unter Einbeziehung BIM (je 1 Punkt), anrechenbare Kosten (> 6 bis 8 Mio. Euro - je 1 Punkt; > 8 Mio. Euro - je 2 Punkte).
Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 3 Referenzen vor, werden nur die 3 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet.
V. Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter über 3 Jahre (max. 1 Punkt)
VI. Berufserfahrung Objektüberwacher über 5 Jahre (max. 4 Punkte): > 5 Jahre bis < 10 Jahre - 2 Punkte; ≥ 10 Jahre - 4 Punkte.
Insgesamt sind maximal 100 Punkte erzielbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl durch Los getroffen.
Besondere Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder).
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen.
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.
5. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
1. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Planung im Bereich Technische Ausrüstung) (2020-2022).
3. Nachweis des Versicherungsschutzes:
Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-)bestehen wird.
Bei Bewerbergemeinschaft: im Auftragsfall muss sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Bewerbergemeinschaft bzw. die für die Auftragsausführung gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird.
Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (2-fach maximiert p.a.) in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 1,5 Mio. EUR für Vermögenschäden/sonstige Schäden.
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung zu Referenzen des Büros/Unternehmens (ab 2018) (jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers (auf Anforderung auch Benennung Ansprechpartner und Erreichbarkeit), des Auftragnehmers, der Referenzleistung, Wertes/anrechenbarer Kosten, Zeitpunkt Abschluss, eingesetzter Mitarbeiter und der Beschreibung mit Angabe des Leistungsanteils des Bewerbers).
2. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters mit Lebenslauf, Angaben und Nachweisen (Abschlusszeugnisse) zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung und Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
3. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters mit Lebenslauf, Angaben und Nachweisen (Abschlusszeugnisse) zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung und ggf. Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
4. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Objektüberwachers mit Lebenslauf, Angaben und Nachweisen (Abschlusszeugnisse) zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung.
5. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte unter Angabe des aktuellen Standes, gegliedert nach Berufsgruppen.
zu 1) (Referenzen): Mindestens 1 Referenzprojekt mit folgendem Inhalt:
Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen (kumulativ a bis d):
a) es handelt sich um ein Projekt im Bereich Planung Mittelspannungsnetz;
b) es wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI bearbeitet und abgeschlossen;
c) anrechenbare Kosten des Projekts von mindestens 6 Mio. Euro;
d) Abschluss Leistungsphase 8 ab 2018.
zu 2) (Projektleiter): Der Projektleiter muss entweder berechtigt sein, Berufsbezeichnung "Ingenieur“ zu tragen (§ 75 VgV), zwingend mit der Fachrichtung „Elektrotechnik/Bauingenieurwesen im Bereich Elektrotechnik", oder vergleichbar oder alternativ den Abschluss als „Staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik“ oder vergleichbar nachweisen.
Der vorgesehene Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen.
Es muss mindesten 1 persönliche Referenz des Projektleiters vorgelegt werden, die zwingend folgende Anforderungen erfüllen muss (kumulativ, kann mit einer der Büro-Referenzen auch identisch sein, wenn der Projektleiter an diesem Referenzprojekt persönlich beteiligt war):
- Es handelt sich um ein Projekt im Bereich Planung Mittelspannungsnetz.
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI bearbeitet und abgeschlossen.
- Die anrechenbaren Kosten betragen mindestens 6 Mio. Euro.
- Der Abschluss der Leistungsphase 8 erfolgte ab 2018.
zu 3) (stellvertretender Projektleiter): Der stellvertretende Projektleiter muss entweder berechtigt sein, Berufsbezeichnung "Ingenieur“ zu tragen (§ 75 VgV), zwingend mit der Fachrichtung „Elektrotechnik/Bauingenieurwesen im Bereich Elektrotechnik", oder vergleichbar oder alternativ den Abschluss als „Staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik“ oder vergleichbar nachweisen.
Der stellvertretende Projektleiter muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen.
zu 4) (Objektüberwacher): Der benannte Objektüberwacher muss entweder berechtigt sein, Berufsbezeichnung "Ingenieur“ zu tragen (§ 75 VgV), zwingend mit der Fachrichtung „Elektrotechnik/Bauingenieurwesen im Bereich Elektrotechnik", oder vergleichbar oder alternativ den Abschluss als „Staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik“ oder vergleichbar nachweisen.
Der benannte Objektüberwacher muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen.
§ 75 Vergabeverordnung
entweder Berufsbezeichnung "Ingenieur“, zwingend mit der Fachrichtung „Elektrotechnik/Bauingenieurwesen im Bereich Elektrotechnik", oder vergleichbar oder alternativ Abschluss als „Staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik“ oder vergleichbar, siehe im Einzelnen Ziff. III.1.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formblättern, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der ergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/
Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter III.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist.
Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb“ zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 3. Mai 2023, Ortszeit: 12 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden (dies ist keine Ausschlussfrist). Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht] , Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene und fehlende und/oder unvollständige leistungsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Die Auftraggeberin behält sich vor abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]