Bodenschutzkalkung in Sachsen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023GL-21003-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna OT Graupa
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smekul.sachsen.de/sbs
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenschutzkalkung in Sachsen 2023
Bodenschutzkalkung 2023 in den Forstbezirken des Freistaates Sachsen
Die Lose 1/2 (FoB Eibenstock); 3/4 (FoB Adorf), 6/7 (FoB Marienberg) sowie 9/10 (FoB Plauen) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden.
LW Eibenstock
FoB Eibenstock
Landeswald; Fläche: 812,57 ha; Gesamtmenge: 2.437,71 t
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
PKW Eibenstock
Forstbezirk Eibenstock
PKW Eibenstock; Fläche: 14,83 ha; Gesamtmenge: 44,49 t
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
LW Adorf
FoB Adorf
Landeswald; Fläche: 527,91 ha; Gesamtmenge: 1.583,73 t
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
PKW Adorf
FoB Adorf
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 27,18 ha; Gesamtmenge: 81,54 t
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
LW Neudorf
FoB Neudorf
Landeswald; Fläche: 645,60 ha; Gesamtmenge: 1.936,80 t
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
LW Marienberg
FoB Marienberg
Landeswald; Fläche: 360,67 ha; Gesamtmenge: 1.082,01 t; Kalkungsbeginn ab 34. KW 2023
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
PKW Marienberg
FoB Marienberg
PKW; Fläche: 30,36 ha; Gesamtmenge: 91,08 t; Kalkungsbeginn ab 34. KW 2023
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
PKW Chemnitz
FoB Chemnitz
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 687,84 ha; Gesamtmenge: 2.063,52 t
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
LW Plauen
FoB Plauen
Landeswald; Fläche: 219,20 ha; Gesamtmenge: 657,60 t; Kalkungsbeginn ab 31. KW 2023
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
PKW Plauen
FoB Plauen
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 1.766,44 ha; Gesamtmenge: 5.299,32 t, Kalkungsbeginn ab 31. KW 2023
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
LW Neustadt
FoB Neustadt
Landeswald; Fläche: 843,33 ha; Gesamtmenge: 2.529,99 t
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die Unterauftragnehmer;
- Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis)
- Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande- Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt].
— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied);
— Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot aufgelisteten Nachunternehmer vorzulegen, dass ausreichend Flugkapazität und Kalk in der geforderten Qualität für den vorgesehenen Ausführungszeitraum zur Verfügung steht);
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung;
— eine Haftpflichtversicherung gemäß § 37 LuftVG;
— eine Unfall-/Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 10.05.2007 (BGBl.I S.698) in der jeweils gültigen Fassung;
— eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer);
— eine Bestätigung der Forstbezirke, dass sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten in den Losen, die er anbietet, vertraut gemacht hat,
— ein Logistikkonzept,
— Referenzen über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenen flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) bei Anbietern, die noch keine Bodenschutzkalkung im Freistaat Sachsen durchgeführt haben (VOL Präqualifizierung werden als Eignungsnachweis zugelassen, mit deren Vorlage erübrigt sich die Angabe der Berufsgenossenschaft(en) unter Pkt. 4 der Eigenerklärung und die Einreichung der Einzelnachweise: Referenzen, Betriebshaftpflicht),
— Erklärung zur Datenschutz Grundverordnung (DSGVO),
— Angaben zur Einholung WReg-Auszug
- Erklärung zu Russlandsanktionen
— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate);
— Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis;
— Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer) als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines eigenen realen Dokumentationsbeispiels;
— bei Helikoptern muss die Außenlasttragfähigkeit mindestens 650 kg betragen;
— der Rotordurchmesser der Helikopter darf 15,0 m nicht überschreiten;
— Flugzeuge müssen ein Mindestzuladungsvolumen von 1 500 kg vorweisen.
Vor Angebotsabgabe Besichtigung der in den Forstbezirken zu kalkenden Flächen und ihres Umfeldes, der Anfahrtswege und der Arbeitsflugplätze. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung:
FoB Eibenstock:17./20./21.04. (16.KW)
24. - 28.04. (17. KW)
02. - 05.05. (18. KW)
08. - 12.05. (19. KW)
FoB Adorf: 19.-21.04. (16. KW)
24. - 28.04. (17. KW)
02. - 05.05. (18. KW)
08.-12.05. (19.KW)
15.-17.05. (20.KW)
FoB Neudorf: 20.04. (16. KW)
24. - 27.04. (17. KW)
02. - 04.05. (18. KW)
15. - 17.05. (20. KW)
FoB Marienberg: 17. - 21.04. (16. KW) außer 18.04.
24. - 28.04. (17. KW)
02. - 05.05. (18. KW)
08. - 12.05. (19. KW)
15. - 17.05. (20.KW)
FoB Chemnitz: 20./21.04. (16. KW)
24. - 28.04 (17. KW)
02. - 05.05. (18. KW)
08. - 12. 05. (19. KW)
15. - 19. 05. (20. KW)
FoB Plauen: 24. - 27.04. (17. KW)
02. - 04.05. (18. KW)
08. - 12.05. (19. KW)
FoB Neustadt: 02. - 05.05. (18. KW)
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass außerhalb dieser Termine keine Besichtigungen durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363