Callcenter-DL für die TraveNetz GmbH - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: R 6018/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Callcenter-DL für die TraveNetz GmbH - Angebotsphase
Der Dienstleister nimmt Telefonate der Kunden des Auftraggebers entgegen, bearbeitet und beantwortet Kundenanfragen und trägt die Anfrage in die DV-Systeme ein. Die Bearbeitung von Kundenanliegen erfolgt überwiegend im Online-Umfeld der TraveNetz.
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
- Eine verbindliche Vorgabe von Bestellvolumen ist nicht möglich. Wir erwarten jedoch eine Größenordnung von ca. 40.000 Calls p.a.
- Abnahme von ca. 50% des täglichen telefonischen Kontaktvolumens (ca. 100 - 150 Anrufe pro Tag)
- Erwartete durchschnittliche Gesprächszeit, ca. 4 Minuten
- Ziel ist es, das Stammpersonal in der Bearbeitung der anfallenden Arbeitsvolumina zu unterstützen und bedarfsgerecht zu entlasten sowie im Zeitraum bis 20 Uhr und am Samstag zu erweitern.
- Der Auftragnehmer übernimmt Teile der Front- und optional Outbound- und Back-Office-Dienstleistungen des Netzanschlussbüros in den Bereichen B2C
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Callcenter-DL
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6SFJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.