Gastronomische Bewirtschaftung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - in Dresden und Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: VB SAB8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sab.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gastronomische Bewirtschaftung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - in Dresden und Leipzig
Los 1:
Die SAB wird die gastronomische Bewirtschaftung verschiedener Bereiche im Gebäude Pirnaische Str. 9, 01069 Dresden in Form eines Dienstleistungsvertrages vergeben. Diese umfassen im Wesentlichen:
• Betriebsrestaurant (Mittagsversorgung)
• CoffeeLounge (Zwischenverpflegung)
• Konferenzbewirtung sowie Bewirtung in den Beratungsräumen (nach Bedarf)
• Bewirtung des Vorstandes (nach Bedarf)
Los 2:
Die SAB wird die gastronomische Bewirtschaftung verschiedener Bereiche im Gebäude Gerberstr. 5, 04105 Leipzig in Form eines Dienstleistungsvertrages vergeben. Diese umfassen im Wesentlichen:
• Bewirtschaftung der Kaffee- und Teeküchen auf den Etagen (nach Bedarf)
• Konferenzbewirtung sowie Bewirtung in den Beratungsräumen (nach Bedarf)
• Bewirtung des Vorstandes (nach Bedarf)
Die SAB wird darüber hinaus am gleichen Standort (Los 2: Gebäude Gerberstr. 5, 04105 Leipzig) die gastronomische Bewirtschaftung weiterer Bereiche in Form eines Konzessionsvertrages vergeben. Diese umfassen im Wesentlichen:
• das Betriebsrestaurant (Mittagsversorgung) sowie
• die CoffeeBar (Zwischenverpflegung, anschließend Abendgeschäft als Barbetrieb)
Hinweis: Die Flächen des Betriebsrestaurants und der CoffeeBar werden an den Konzessionsnehmer mittels eines Pachtvertrages verpachtet.
Standort der SAB in Dresden
Dresden, DE
Los 1:
Die SAB wird die gastronomische Bewirtschaftung verschiedener Bereiche im Gebäude Pirnaische Str. 9, 01069 Dresden in Form eines Dienstleistungsvertrages vergeben. Diese umfassen im Wesentlichen:
• Betriebsrestaurant (Mittagsversorgung)
• CoffeeLounge (Zwischenverpflegung)
• Konferenzbewirtung sowie Bewirtung in den Beratungsräumen (nach Bedarf)
• Bewirtung des Vorstandes (nach Bedarf)
Vertragsverlängerung um 3 x 12 Monate möglich
Vertragsverlängerung um 3 x 12 Monate möglich
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Standort der SAB in Leipzig
Leipzig, DE
Los 2:
Die SAB wird die gastronomische Bewirtschaftung verschiedener Bereiche im Gebäude Gerberstr. 5, 04105 Leipzig in Form eines Dienstleistungsvertrages vergeben. Diese umfassen im Wesentlichen:
• Bewirtschaftung der Kaffee- und Teeküchen auf den Etagen (nach Bedarf)
• Konferenzbewirtung sowie Bewirtung in den Beratungsräumen (nach Bedarf)
• Bewirtung des Vorstandes (nach Bedarf)
Die SAB wird darüber hinaus am gleichen Standort (Los 2: Gebäude Gerberstr. 5, 04105 Leipzig) die gastronomische Bewirtschaftung weiterer Bereiche in Form eines Konzessionsvertrages vergeben. Diese umfassen im Wesentlichen:
• das Betriebsrestaurant (Mittagsversorgung) sowie
• die CoffeeBar (Zwischenverpflegung, anschließend Abendgeschäft als Barbetrieb)
Hinweis: Die Flächen des Betriebsrestaurants und der CoffeeBar werden an den Konzessionsnehmer mittels eines Pachtvertrages verpachtet.
Vertragsverlängerung um 3 x 12 Monate möglich
Vertragsverlängerung um 3 x 12 Monate möglich
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
36. Kopie der Gewerbeerlaubnis/ anmeldung
37. Aktuelle Kopie des Handelsregistereintrages oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts oder Verwaltungsbehörde (nicht älter als 6 Monate vor Angebotsabgabe) nach der jeweiligen Rechtsform
1. Angebotsschreiben des Bieters
2. Allgemeine Eigenerklärungen des Bieters
3. Eigenerklärung Datengeheimnis und Vertraulichkeitsvereinbarung
4. Eigenerklärung Personal
5. / 5.1 Belehrung der Mitarbeiter von Fremdfirmen /Eigenerklärung Belehrung der Mitarbeiter von Fremdfirmen
6. Eigenerklärung MiLoG/AEntG/SchwarzArbG/LkSG
7. Eigenerklärung über Referenzen
8. Eigenerklärung Unterauftragnehmer (sofern nicht zutreffend, bitte leer beifügen)
9. Eigenerklärung Bietergemeinschaft ( (sofern nicht zutreffend, bitte leer beifügen)
10. Eigenerklärung Zertifizierungen
11. Eigenerklärung Genehmigungen und Lizenzen
12. Eigenerklärung Betriebshaftpflicht
13. Angaben des Bieters
14. Eigenerklärung zur Verordnung EU Nr. 833 2014 Anlage 14
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.