112ZW506 Unterbringung Hauptzollamt Itzehoe - TA Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D01040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
112ZW506 Unterbringung Hauptzollamt Itzehoe - TA
Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI für die Baumaßnahme „112ZW506 Unterbringung Hauptzollamt Itzehoe“, stufenweise und anteilige Beauftragung für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung, LPH 2 bis 9 inklusive Besondere Leistungen sowie Leistungen zum Technischen Monitoring der Anlagengruppe Gebäudeautomation.
Itzehoe
Das Hauptzollamt ist derzeit an unterschiedlichen Stellen in Itzehoe untergebracht. In der Liegenschaft Langer Peter sollen alle Standorte gebündelt zusammengefasst werden.
Die Liegenschaft Langer Peter - ehemaliges Kreiswehrersatzamt Itzehoe - liegt im nordöstlichen Randbereich der Stadt.
Die Liegenschaft besteht aus den Gebäudeteilen A bis F. Die in Nord-Süd-Richtung im Abstand von ca. 33,50 m parallel angeordneten Gebäudeteile B u. D wurden als konventionelle Mauerwerksbauten Mitte der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts errichtet u. verfügen ein Kellergeschoss, drei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Der Dachstuhl ist als Pfettendach ausgebildet.
Gebäudeteile A, C und E wurden Anfang der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts hinzugefügt. Westlich von Gebäudeteil B schließt sich der L-förmige Gebäudeteil A an. Gebäudeteil C ist zwischen Gebäude B u. D gespannt. Beide Gebäude sind zweigeschossig in Stahlbetonskelettbauweise mit Außenwänden aus Verblendmauerwerk errichtet.
Gebäudeteil E steht als eingeschossiger Solitär in konventioneller Mauerwerksbauweise östlich von Gebäude D.
Während die Gebäudeteile A-C derzeit ungenutzt sind, werden Gebäude D u. E derzeit als Bürogebäude(D) bzw. Besprechungsraum/ Fortbildung(E) genutzt. Insgesamt verfügen die genannten Gebäudeteile in Summe über eine Bruttogrundfläche von etwa 11.100 m². Hier sind die nicht genutzten Dachgeschosse von Gebäude B u. D ausgenommen.
Die Gebäudeteile sollen im Hinblick auf Brandschutz, Nutzungsänderung u. energetischer Verbesserung saniert werden. Der eingeführte Erlass vom BMI vom 26.08.2021 EGB 55 Standard für Sanierungsbauvorhaben soll erreicht werden. Auf dem Auszug des Planungsauftrages des Amtes für Bundesbau vom 18.02.2022 wird verwiesen.
Die Sanierung der Gebäudeteile soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Dabei werden zunächst die Gebäudeteile A-C bearbeitet, während die Gebäudeteile D u. E weitergenutzt werden. Hier sind Interimsbauzustände bzw. Versorgungsprovisorien zu planen. Nach Fertigstellung der Gebäudeteile A-C werden dann die Gebäudeteile D u. E saniert.
Der Raumbedarf beträgt insgesamt etwa 4.780 m² Nutzfläche u. beinhaltet z.B. Büro-, Abfertigungs-, Lager-, Sozial-, Umkleide- und Sanitärräume.
Ausschnitt aus dem Erläuterungsbericht der ES-Bau, Aufzählung nicht abschließend:
Anlagengruppe (ALG) 1: Es handelt sich um 5 Gebäudeteile A bis F mit unterschiedlichen Geschosshöhen. Die Ab- u. Wasseranlagen sind abgängig, werden demontiert u. neu hergestellt.
ALG 2: Die Heizungsübergabestationen in Geb. B und D sowie sämtliche Rohrleitungen u. Raumheizflächen sind abgängig u. müssen erneuert werden.
ALG 3: Gebäude A bis E werden über die Fenster belüftet. Das vorhandene Lüftungsgerät, das Kanalnetz u. die vorhandenen Kälteanlagen sind abgängig u. werden erneuert.
ALG 4: Die Gebäude –und Unterverteilungen sind überaltert u. abgängig und werden gemäß geltenden VDR-Bestimmungen erneuert.
ALG 5:Telefonanlagen, Such- u. Signalanlagen, Notruf, Fernseh- u. Antennenanlagen, Gefahrmelde-und Alarmanlagen sowie Interimsmaßnahmen sind nach den geltenden den Vorschriften herzustellen.
ALG 6: In den Gebäuden B und D sind Aufzüge mit mehreren Haltestellen zu planen.
ALG 7: Küchentechnische u. Nutzungsspezifische Anlagen.
ALG 8: Gebäudeautomation, es wird ein übergeordnetes Energiemanagement eingesetzt.
Voraussichtliche Termine:
Leistungsbeginn: 1.3.2023
Vorlage EW-Bau: 1.4.2024
Beginn Ausführungsplanung: 2. Quartal 2025
Baubeginn: 4. Quartal 2026
Fertigstellung: 1. Quartal 2030
Erstbeauftragung: Leistungsphasen 2 und 3
Die anrechenbaren Kosten der Gebäudeteile A bis F werden für die Berechnung des Honorars zusammengefasst.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004007 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
112ZW506 Unterbringung Hauptzollamt Itzehoe - TA
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 18.11.2022 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004007 veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de