Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) der LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mildstedt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-nordsee-treene.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) der LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V.
Zu vergeben ist die Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) für die LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. von 2023 bis 2029. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung der AktivRegion durch das zuständige Landesministerium und der Bewilligung der Fördermittel durch das LLUR zur Finanzierung der Geschäftsstellentätigkeit der AktivRegion.
AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. über Amt Nordsee-Treene Schulweg 19 25866 Mildstedt
Zu vergeben ist die Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) für die LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. von 2023 bis 2029. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung der AktivRegion durch das zuständige Landesministerium und der Bewilligung der Fördermittel durch das LLUR zur Finanzierung der Geschäftsstellentätigkeit der AktivRegion. Daher kann das Verfahren auch mit dem Verzicht auf die Auftragserteilung gem. § 63 Abs. 1 VgV enden.
Die Ausführung des LAG-Managements beinhaltet ein breites Aufgabenspektrum und ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a. Führen der Geschäftsstelle des Vereins LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e. V.
b. Operative Umsetzung, Steuerung und Weiterentwicklung der Integrierten Entwicklungsstrategie der LAG AktivRegion Südliches Nordfriesland e.V. sowie der Teilstrategie Fischerei
c. Organisation und Betreuung der Vereinsgremien und von Arbeitsgruppen
d. Durchführung des Förderprogrammes "Regionalbudget" in Abstimmung mit den Vereinsgremien
e. Beratung von Projektträgern
f. Öffentlichkeitsarbeit
g. Netzwerkarbeit
h. Monitoring und Evaluation
Die Geschäftsstelle ist für die verwaltungsmäßige Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsablauf verantwortlich. Der Vorstand kann der Geschäftsstelle durch Beschluss Aufgaben übertragen und diese auch wieder entziehen. Die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Führung der Geschäfte verbleibt beim Vorstand. Die Geschäftsstelle hat den Vorstand laufend zu unterrichten. Die Geschäftsstelle ist insbesondere auch für die Koordinierung der zu fördernden Projekte und die Beratung der Projektträger*innen zuständig. Die Geschäftsstelle nimmt mit beratender Funktion an der Mitgliederversammlung und an den Sitzungen des Vorstandes teil.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag zur Ausführung folgender Leistung nach VgV - Regionalmanagement
Ort: Erfde-Bargen
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24803
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DRJ6SAY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin / der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.