Rahmenvereinbarung über Kopier- und Digitaldruckleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1816859-U02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E62669741
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Kopier- und Digitaldruckleistungen
Rahmenvereinbarung über Kopier- und Digitaldruckleistungen und Weiterverarbeitungsleistungen sowie Hol- und Bringeleistungen
09117 Chemnitz
geschätzte jährliche Menge:
- Kopien (auf Color Copy, satiniert, weiß, 90 g/m²):
A4 16.000 Stück schwarz/weiß; 7.000 Stück Farbe
A3/SRA3 300 Stück schwarz/weiß, 5.000 Stück Farbe
- Digitaldruck (auf Color Copy, satiniert, weiß, 90 g/m²):
A4 22.650 Stück schwarz/weiß; 37.100 Stück Farbe
A3/SRA3 700 Stück schwarz/weiß, 41.820 Stück Farbe
- Visitenkarten (20 Vorlagen für je 100 Stück 85 x 55 mm; 4/4, Color Copy satiniert 280 g - 350 g/m², weiß, geschnitten)
17 Stück Klappkarten (DIN lang; 4/4; Color Copy satiniert 200 - 290 g/m²; weiß, beschnitten, gerillt)
30 Stück Urkunden (Endformat A4; 4/4; Color Copy satiniert 160 - 200 g/m²; beschnitten)
- Kopien und Druck auf Sondermaterial/Spezialpapier (Anzahl in den vorgenannten Mengen für Kopien und Drucke enthalten):
Color Copy, satiniert, weiß 120 g/m², 160 g/m², 200 g/m²;
Recycling Papier 80 g/m²
Farbiges Papier 80 g/m²
Farbiger Karton 160 g/m²
Transparentpapier 90 g/m²
Transparentpapier 110 g/m²
- Druck von Etiketten, versch. Teilungen auf vom Auftraggeber bereitgestelltem Material
- Ringbindung (inkl. Folie vorn, Chromolux-Karton weiß hinten) bis 20 Blatt/ bis 60 Blatt/ bis 120 Blatt/ bis 200 Blatt/ bis 280 Blatt
- Broschüren-/Rückstichheftung (max. 72 Seiten) inkl. 3-seitigem Beschnitt (Endformat A5 und A4)
- Laminieren bis Format A3 125mic, 2-seitig, matt/glänzend
- Laminieren bis Format A3 125mic, 2-seitig, matt/glänzend, Rückseite selbstklebend
- Rillen/Nuten/Perforieren
- Falten (Leporello-/Wickel-/Altar-Falz)
- Schnitt im Stapel (z. B. Zuschnitt von Postkarten oder angeschnittenen Drucksachen)
- Lochung; Heftung
- Kopie von CAD-/Strichzeichnung auf Papier 90 g/m²
bis A2 1 Stück schwarz/weiß; 10 Stück Farbe
bis A1 1 Stück schwarz/weiß; 10 Stück Farbe
bis A0 1 Stück schwarz/weiß; 50 Stück Farbe
Sondergrößen 1 Stück schwarz/weiß; 20 Stück Farbe (Berechnung nach m²)
- Druck von CAD-/Strichzeichnung auf Papier 90 g/m²
bis A2 10 Stück schwarz/weiß; 800 Stück Farbe
bis A1 10 Stück schwarz/weiß; 600 Stück Farbe
bis A0 10 Stück schwarz/weiß; 450 Stück Farbe
Sondergrößen 1 Stück schwarz/weiß; 1 Stück Farbe (Berechnung nach m²)
- Banner/Werbeplane/LKW-Plane/Stoffbanner/Fahnen
- Weiterverarbeitung Großformat:
Aufziehen Leichtschaum-Platten 5 mm/10 mm bis A0
Alu Dibond 3 mm bis A0
- Laminieren:
Vorderseite mind 75mic matt, Rückseite matt oder glänzend - inkl. Endbeschnitt rundum 5 mm Rand bis A0 oder pro m²
Vorderseite mind 75mic matt/selbstklebend - ink. Endbeschnitt randlos bis A0 oder pro m²
- Plan-Faltung - inkl. Endbeschnitt rundum 5 mm Rand bis A0 auf DIN A4 mit Heftrand bzw. Heftstreifen und Handfaltung bei Breite ab 90 cm
Der Leistungszeitraum läuft vom 01.07.2023 bis 30.06.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2023 zum 30.06.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.06.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
- mind. 2 Referenz: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- eine Liste, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt;
- Angabe der technischen Fachkräfte (Personal), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.