Kreisverwaltung Steinburg - Fahrradleasingrahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreisverwaltung Steinburg - Fahrradleasingrahmenvertrag
Kreisverwaltung Steinburg - Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Kreises Steinburg
Kreis Steinburg
Der Kreis Steinburg beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten sowie den Beamtinnen und Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Anzahl von Fahrrädern.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten. Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Die Leasingdauer von 36 Monaten je Einzelleasingvertrag bleibt hiervon unberührt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner vier Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren. Der Rahmenvertrag endet automatisch, wenn der Höchstwert bereits vor Ablauf der vorgesehenen Laufzeit erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Beruf- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweise:
- Grundsätzlich sind mit dem Teilnahmeantrag als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein.
- Weitere Unterlagen werden im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs nicht versandt.
Akzeptiert wird die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch ein Präqualifizierungs-Zertifikat oder Angabe der Präqualifizierungs-Nummer.
Hinweise:
- Grundsätzlich sind mit dem Teilnahmeantrag als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein.
- Erklärung zu § 4 VGSH (FB 251).
- Nachweis über die Erteilung einer Erlaubnos zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Absatz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KGW).
Folgende Anlagen / Angaben / Eigenerklärungen sind vorzulegen:
1. Liste mit leasingfähigem befestigtem Zubehör sowie individueller Komponenten (vgl. Ziffer 2.2.1 der Leistungsbeschreibung)
2. Testzugang / Link zum Online-Portal (vgl. Ziffer 2.2.3 der Leistungsbeschreibung)
3. Eigenerklärung zu Referenzen - erwartet werden mindestens zwei Referenzen mit Daten aus Erfahrungen bezüglich Leasingnehmern mit mindestens 500 Beschäftigten. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Leasingnehmer, inhaltliche Beschreibung und technische Umsetzung, Zeitraum, Anzahl der Nutzer und Auskunftsperson des Leasingnehmers (vgl. Ziffer 2.2.4 der Leistungsbeschreibung)
4. Aussagekräftiges Konzept (vgl. Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen nur erhältlich in elektronischer Form. Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Angebote können abgegeben werden: Elektronisch in Textform. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nur über das unter I.3) genannte Vergabeinformationssystem einzureichen.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind unter:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/tarife-fuer-unternehmen/
zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland