Objektplanung Gebäude, "nördlich des Kortdeelswegs" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03_Wyk_auf_Föhr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amtfa.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude, "nördlich des Kortdeelswegs"
Auf dem Grundstück der Stadt Wyk nördlich des Kortdeelswegs im westlichem Stadtgebiet, zwischen Fliederweg und Sanddornweg, beabsichtigt die Auftraggeberin den Neubau von acht identischen Wohnhäusern mit einer BGF von insgesamt 6.300 m² und 64 Wohneinheiten als Mietwohnungsbau mit vorwiegend Zwei- und Dreiraumwohnungen. Für die acht Wohnhäuser ist eine einheitliche, inseltypische Architektursprache gewünscht. Gleichzeitig wird auf einen energieoptimierten Entwurf wert gelegt.
Die Bebauung hat sich planungsrechtlich nach dem für das Grundstück gültigen Bebauungsplan Nr. 51 zu richten. Die innerörtliche Lage und die Nachbarbebauung sind in besonderer Weise - auch für die Realisierungsphase - zu beachten. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf die Wirtschaftlichkeit der Planung und der Bauweise. Dies betrifft sowohl die Errichtungs- als auch Betriebskosten während der Nutzungsphase. Auf die mögliche bauliche Umsetzung in Fertigteilbauweise bzw. serieller Bauweise wird ausdrücklich hingewiesen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Fertigstellung aller Gebäude parallel auszuführen.
Die Gebäude werden an das zukünftige Nahwärmenetz angeschlossen, dessen Betreiber die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH ist. Im Sinne einer klimafreundlichen Insel sind PV-Anlagen und La-destationen für E-Mobilität in den Planungen vorzusehen.
Die Nettoherstellungskosten der KG 300 und 400 zzgl. Inselzuschlag und Zeitzuschlag werden auf ca. 11,5 Mio. Euro netto geschätzt. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG die erforderlichen Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude) im Rahmen eines VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die weiteren erforderlichen Planungswerke Planung technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sani-tär, ELT[LOS2]) und Tragwerksplanung (Los 3) werden durch die Auftraggeberin anschließend vergeben.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude für den Neubau von acht identischen Wohngebäuden nach den Leistungsbildern der Leistungsstufen 1 bis 9 gem. §§ ff. 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10, Nummer 10.1. zur HOAI unter Berücksichtigung von § 11 HOAI 2021, Abs. 3.
Wyk auf Föhr Hafenstraße 23 25938 Wyk auf Föhr
Auf dem Grundstück der Stadt Wyk nördlich des Kortdeelswegs im westlichem Stadtgebiet, zwischen Fliederweg und Sanddornweg, beabsichtigt die Auftraggeberin den Neubau von acht identischen Wohnhäusern mit einer BGF von insgesamt 6.300 m² und 64 Wohneinheiten als Mietwohnungsbau mit vorwiegend Zwei- und Dreiraumwohnungen. Für die acht Wohnhäuser ist eine einheitliche, inseltypische Architektursprache gewünscht. Gleichzeitig wird auf einen energieoptimierten Entwurf wert gelegt.
Die Bebauung hat sich planungsrechtlich nach dem für das Grundstück gültigen Bebauungsplan Nr. 51 zu richten. Die innerörtliche Lage und die Nachbarbebauung sind in besonderer Weise - auch für die Realisierungsphase - zu beachten. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf die Wirtschaftlichkeit der Planung und der Bauweise. Dies betrifft sowohl die Errichtungs- als auch Betriebskosten während der Nutzungsphase. Auf die mögliche bauliche Umsetzung in Fertigteilbauweise bzw. serieller Bauweise wird ausdrücklich hingewiesen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Fertigstellung aller Gebäude parallel auszuführen.
Die Gebäude werden an das zukünftige Nahwärmenetz angeschlossen, dessen Betreiber die Inselenergie Föhr-Amrum GmbH ist. Im Sinne einer klimafreundlichen Insel sind PV-Anlagen und La-destationen für E-Mobilität in den Planungen vorzusehen.
Die Nettoherstellungskosten der KG 300 und 400 zzgl. Inselzuschlag und Zeitzuschlag werden auf ca. 11,5 Mio. Euro netto geschätzt. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG die erforderlichen Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude) im Rahmen eines VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die weiteren erforderlichen Planungswerke Planung technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sani-tär, ELT[LOS2]) und Tragwerksplanung (Los 3) werden durch die Auftraggeberin anschließend vergeben.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude für den Neubau von acht identischen Wohngebäuden nach den Leistungsbildern der Leistungsstufen 1 bis 9 gem. §§ ff. 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10, Nummer 10.1. zur HOAI unter Berücksichtigung von § 11 HOAI 2021, Abs. 3.
Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, wird die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, auf mindestens 3 und maximal 5 beschränkt. Die Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl ergeben sich anhand der beigefügten Kriterien (siehe Tabelle Auswahlkriterien C1).
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl (mind. 3 bis max. 5 Teilnehmer) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und ggf. zu den Vergabeverhandlungen eingeladen. Bei Punktegleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid.
- durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022, netto) für Objektplanung gem. § 34 HOAI (lfd. Nr. 3. im Bewerbungsbogen) (3 Punkte)
- Angaben Durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte der letzten 3 Geschäftsjahre 2020 - 2022 (gem. lfd. Nr. 4 im Bewerbungsbogen) (3 Punkte)
- Angaben zum Projektteam - Berufserfahrung (in vollen Jahren) (lfd. Nr. 5. im Bewerbungsbogen) (9 Punkte)
- Bewertung von drei Referenzen - Neubau eines Gebäudes, Leistungen gem. § 34 HOAI, anrechenbare Kosten mind. 1,0 Mio. EUR, bearbeitet nach dem 01.01.2018; die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen (Anlage Bewerbungsformular) enthalten (lfd. Nr. 7. im Bewerbungsbogen) (6 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung nach §§ 19, 21 MiLoG
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
1. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers:
- Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung des Niederlassungsstaates oder gleichwertiger Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung
- Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Objektplanung Gebäude)
1. Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
2. Eigenerklärungen zum "spezifischen Jahresumsatz für Objektplanung gem. § 34 HOAI" gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Mehrwertsteuer (in EUR)
Mindestdeckungssummen Versicherung
- 1.500.000 EUR für Personenschäden und
- 500.000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen durch:
1. Angabe der Mitarbeiterzahl (Architekt:innen/Ingenieur:innen inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020-2022, Durchschnitt) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV im Leistungsbild Objektplanung gem. § 34 HOAI 2021.
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, jeweils mit Angaben, aus denen die fachliche Erfahrung der benannten Fachkräfte ersichtlich wird (§46 Abs. 3 Nr. 2 VgV), d. h. Angabe von Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren für
- Gesamtprojektleiter:in
- Projektbearbeiter:in (Gebäude),
- Bauleiter:in des Gesamtvorhabens.
3. Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV
4. Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (incl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen).
5. Vorlage einer Referenzliste von in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossenen, vergleichbaren Leistungen sowie spezifische Angaben zu min. einer Referenz A nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.
6. Drei Referenzen - Neubau eines Gebäudes, Leistungen gem. § 34 HOAI, anrechenbare Kosten mind. 1,0 Mio. EUR, bearbeitet nach dem 01.01.2018; die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen (Anlage Bewerbungsformular) enthalten
Drei Referenzen - Neubau eines Gebäudes, Leistungen gem. § 34 HOAI, anrechenbare Kosten mind. 1,0 Mio. EUR, bearbeitet nach dem 01.01.2018; die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen (Anlage Bewerbungsformular) enthalten (lfd. Nr. 5. im Bewerbungsbogen) (6 Punkte)
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" (Objektplanung Gebäude) gem. landesrechtlichen Regelungen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Architekten benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9U6LNB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]