Lieferung von Transportbeton mit Pumpleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 1227144-U28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Transportbeton mit Pumpleistung
Lieferung von 850 m³ Fertigbeton der Güte C25/30 hochsulfatbeständig (SR), pumpfähig
• Expositionsklasse min. XA1
• Größtkorn 16 mm
Lieferung von 1370 m³ Fertigbeton der Güte C8/10 oder vergleichbar, pumpfähig
• Größtkorn 16 mm
Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue, Toelleberg, D-08301 Aue-Bad Schlema
Lieferung von 850 m³ Fertigbeton der Güte C25/30 hochsulfatbeständig (SR), pumpfähig mit Pumpleistung
• Expositionsklasse min. XA1
• Größtkorn 16 mm
• Pumpen der Gesamtmenge zur Einbaustelle im Schacht in ca. 50m Tiefe
• Lieferung der Betonpumpschläuche mit 125 mm Außendurchmesser, hierfür ist ein Tragsystem im Schacht vorhanden
• Ca. 100 m³ des Fertigbetons werden über eine verrohrte Versatzbohrung mit aufgesetztem Trichter zur Einbaustelle verstürzt
Lieferung von 1370 m³ Fertigbeton der Güte C8/10 oder vergleichbar, pumpfähig mit Pumpleistung
• Größtkorn 16 mm
• Menge 1 ca. 35 m Teufe, à 170 m³
• Menge 2 ca. 29 m Teufe, à 170 m³
• Menge 3 ca. 23 m Teufe, à 170 m³
• Menge 4 ca. 17 m Teufe, à 170 m³
• Menge 5 ca. 11 m Teufe, à 330 m³ Lieferungen an zwei aufeinander folgenden Tagen
• Menge 6 ca. 5 m Teufe, à 360 m³ Lieferungen an zwei aufeinander folgenden Tagen
• Bereitstellung der 50m Betonschlauchleitung mit Verbindungsschellen und Dichtungsringen mindestens einen Tag vor der Anlieferung des Transportbetons zum Aufbau der Pumpleitung im Schacht
• Die Pumpleitung muss an einem Tragseil befestigt und bis zur Einbaustelle geführt werden. Der Einbau der Pumpenleitung wird mit Schachtschlossern des Auftraggeber realisiert – die Leitung verbleibt bis zum Abschluss der jeweiligen Verfüllung im Schacht
• Auswahl des geeigneten Pumpfahrzeuges durch den Auftragnehmer
• Der Einbau muss zwingend unterbrechungsfrei erfolgen und wird durch unsere Arbeitnehmer realisiert
• Im Falle eines technischen Defektes an der Pumpe ist ein Reservefahrzeug nachzuweisen
• Die Einbaustelle für den Fertigbeton liegt in einem frostfreien Bereich
• Über die Lieferung des C25/30 sind mindestens 5 Probewürfel inklusive Prüfprotokollen anzufertigen und im Rahmen der geforderten Frist aufzubewahren (28 Tagefestigkeit), die Mischprotokolle sind dem Auftraggeber in Kopie zu übergeben
• Über die Lieferung des C8/10 oder vergleichbar sind die Mischprotokolle dem Auftraggeber in Kopie zu übergeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Transportbeton mit Pumpleistung
Ort: 08301 Aue-Bad Schlema
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.