Durchführung von Analysenleistungen an Feststoff-, Wasser- und Sonderproben Referenznummer der Bekanntmachung: 1816852-U28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Analysenleistungen an Feststoff-, Wasser- und Sonderproben
Durchführung von Analysen an Feststoffproben (Erdstoffe, Aufbereitungs-Rückstände, Bohrkern- und Haldenmaterial, Abbruchmaterial, Sedimente u.a.m.), Wasserproben (Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser, Eluate, technologische Proben u.a.m.) sowie Sonderproben (z.B. Proben aus Wasserbehandlungsversuchen).
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Labor Seelingstädt
Zwirtzschen 100
07580 Seelingstädt
Durchführung von Analysen an Feststoffproben (Erdstoffe, Aufbereitungs-Rückstände, Bohrkern- und Haldenmaterial, Abbruchmaterial, Sedimente u.a.m.), Wasserproben (Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser, Eluate, technologische Proben u.a.m.) sowie Sonderproben (z.B. Proben aus Wasserbehandlungsversuchen).
Die benötigten Probenbehältnisse sind am Erfüllungsort (07580 Seelingstädt) bereitzustellen. Weiterhin sind die Probenbehältnisse und Proben vom und zum Erfüllungsort zu transportieren.
Die Datenkommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt grundsätzlich über einen Datencontainer im Labor-Informations-Management-System (LIMS) der Firma Blomesystem. Sofern kein entsprechendes System vorhanden ist, muss diese Applikation durch den Auftragnehmer als Concurrent-User-Lizenz zur Bereitstellung der Offline-Applikation im Vorfeld beschafft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass regelmäßige Updates der LIMS-Software vorgenommen werden müssen. Kosten für erforderliche Softwareanpassungen werden durch den Auftraggeber nicht übernommen.
Parallel zur elektronischen Ergebnisübergabe mit Datencontainer ist ein unterschriebener Prüfbericht gemäß DIN ISO 17025 als PDF-Datei an eine vom Auftraggeber nach Vertragsabschluss zu benennende
E-Mail-Adresse zu übersenden. Ergebnisse sind innerhalb von 4 Wochen nach elektronischer Beauftragung (Auftragsübermittlung und Dateneinspielung erfolgen via Datencontainer im LIMS) an den Auftraggeber zu übergeben. Erfolgt die Lieferung später, wird ein Abschlag von ca. 10 % auf den Gesamtpreis der Probe vorgenommen.
Der Auftragnehmer muss für den gesamten Vertragszeitraum eine für die in der Anlage geforderten Parameter gültige Akkreditierung durch die DAkkS besitzen.
Für die in der Prioritätenliste mit * markierten Parameter sind die entsprechenden Notifizierungen nach ThürDepEKVO, ThürAbwEKVO sowie Sächsischer EigenkontrollVO erforderlich.
Der Auftragnehmer muss in den letzten drei Jahren für die geforderten Parameter erfolgreich an Eignungsprüfungen teilgenommen haben, die durch die DAkkS anerkannt sind (z. B. an länderübergreifenden Ringversuchen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Analysenleistungen an Feststoff-, Wasser- und Sonderproben
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.