Neubau des Sozial- und Verwaltungsgebäudes des Bauhofes in Ahrensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 5311.01 AF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbetriebe-ahrensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Sozial- und Verwaltungsgebäudes des Bauhofes in Ahrensburg
Für den Bauhof der Stadt Ahrensburg soll auf der Fläche des vorhandenen, eingeschossigen Betriebsgebäudes nach dessen Abriss ein neues, zweigeschossiges Gebäude unter Weiterverwendung der vorhandenen Gründung errichtet werden. Während der Bauzeit soll die Unterbringung der Beschäftigten in Containern auf dem Bauhofgelände erfolgen. Das neue Gebäude soll einen möglichst hohen Grad an regenerativer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen) aufweisen.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Ahrensburg
Für das aus dem Jahr 1981 stammende Betriebsgebäude des Bauhofes der Stadt Ahrensburg besteht sowohl baulich als auch hinsichtlich der funktionalen Anforderungen dringender Sanierungs- / Handlungsbedarf.
In der Juni-Sitzung 2020 wurde der Werkausschuss erstmalig von der Werkleitung darüber unterrichtet, dass die Sanitärräume des Betriebsgebäudes dringend sanierungsbedürftig sind. Da am Gebäude aus Sicht der Werkleitung offenkundig noch weitere Mängel / Defizite bestehen, wurde seinerzeit vorgeschlagen, die erforderliche kostenintensive Sanierung des Sanitärtraktes zunächst zurückzustellen und vorab von einem Architekturbüro eine Untersuchung über die Mängel / Defizite des 41 Jahre alten Bestandsgebäudes sowie eine in die Zukunft gerichtete Bedarfsermittlung nebst Raumprogramm erstellen zu lassen.
Das vorbefasste Büro hage.felshart.griesenberg ARCHITEKTEN BDA ist von der Teilnahme an diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Die erarbeiteten Unterlagen werden allen Bietern zur Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Termine:
Vorlage der Entwurfsplanung mit HU Bau: II. Quartal 2023
Einreichen genehmigungsfähiger Bauantrag: III Quartal 2023
Beginn Neubau: I Quartal 2024
Fertigstellung Neubau: IV. Quartal 2024
Geschätzte Baukosten KG 300+400: 3,0 Mio. EUR brutto
Geschätzte Gesamtkosten KG 200-700: 4,2 Mio. EUR brutto
Die zu vergebenden Leistungen der Objektplanung bestehen aus:
- Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung gem. § 34 HOAI.
- Leistungsphasen 4-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht.
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Leistungen der Honorarzone III zuzuordnen sind.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlung als Videokonferenz oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
- Leistungsphasen 4-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht.
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung als Videokonferenz oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Versand der Angebotsaufforderung in der 04. KW 2023; Einreichung der Honorarangebote in der 06. KW 2023, Verhandlungsgespräche in der 07. KW 2023.
Bitte beachten Sie: Aus verfahrenstechnischen Gründen legt die Vergabestelle gem. § 17 Abs. 7 VgV eine Verkürzung der Angebotsfrist von 30 auf 15 Tage fest. Mit der Einreichung eines Teilnahmeantrags erklären sich Bewerber ausdrücklich mit dem Vorgehen einverstanden.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6SBG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.