Objektplanung/Architekt Neubau Funktionalgebäude Bad Lauchstädt Referenznummer der Bekanntmachung: OV 059_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ufz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung/Architekt Neubau Funktionalgebäude Bad Lauchstädt
Planungsleistungen nach Teil 3 (Objektplanung), Abschnitt 1 (Gebäude und Innenräume) der HOAI - Neubau eines Funktionalgebäudes am UFZ-Standort Bad Lauchstädt
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ
UFZ-Standort Bad Lauchstädt
Hallesche Straße 44, 06246 Bad Lauchstädt
Planungsleistungen nach Teil 3 (Objektplanung, LPH 1-9), Abschnitt 1 (Gebäude und Innenräume) der HOAI - Neubau eines Funktionalgebäudes am UFZ-Standort Bad Lauchstädt.
Zusätzliche zu erbringende "Besondere Leistungen":
1. Abbruchplanung der Bestandslagerhalle und dazugehörige Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
2. Aufstellung der Bauunterlage nach RZ-Bau einschl. der Anwendung der Formblätter in Anlehnung an die Muster der RBBau (LPH 3)
3. Aufstellen und Fortschreiben einer vertiefenden Kostenberechnung mit Kostengruppenuntersetzung bis zur 3. Ebene als Grundlage für die Bildung von Vergabeeinheiten (LPH 3)
4. 3-D Gebäudemodellbearbeitung (BIM Leistungsniveau 1)
5. Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems (DGNB-Gold)
6. Erstellung eines Bauteilkatalogs zur Darstellung und Bewertung aller eingesetzten Materialien, mit Bewertung Rückbau und Recycling
7. Konzept zur Umnutzung/ Flexibilität/ Zugänglichkeit/ Anpassbarkeit
8. Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
9. Tätigkeit als verantwortliche Bauleitung (LPH 8)
Die bauliche Realisierung und Fertigstellung ist im Zeitraum vom 01.08.2025 bis 30.06.2026 vorgesehen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-3 sowie Besondere Leistungen Nr. 1- 8 (siehe Vertragsunterlagen)
Die weiteren Leistungsphasen sowie Besondere Leistung Nr. 9 werden einzeln oder im Ganzen übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen
zu erbringen, wenn ihm der Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen nach Stufe 1 weitere Leistungen übertragen hat. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung (Nachweis) zum durchschnittlichen jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens im spezifischen Bereich "Objektplanung" in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt "124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung"
Folgende Mindestanforderungen sind mit Blick auf die vorgenannten Eignungskriterien zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
a) Keinerlei Umsätze im Bereich Objektplanung führen zum Ausschluss!
b) Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.000.000,- Euro und 500.000,- Euro für sonstige Schäden je Schadenfall und Versicherungsjahr.
Die Ersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen betragen.
a) Eigenerklärung (Nachweis) bzgl. Festangestelltem Personal (Architekten/ Ingenieure) im Bereich Objektplanung im aktuell laufenden Geschäftsjahr.
b) Angabe von zwei Referenzprojekten (für Objektplanung gem. §34 HOAI aus letzten 5 Geschäftsjahren) mit aussagekräftigem Inhalt bzgl.:
- Nennung Ansprechpartner des Referenzgebers
- Projektangabe (Vergleichbarere Referenzen erhalten höhere Punktzahl)
- Gesamtkosten (KG 200-700) - Referenzen mit höheren Gesamtkosten erhalten höhere Punktzahl
- erbrachte Leistungsphasen gem. HOAI §35 - Referenzen, bei denen die LPH 1-8 gem. HOAI §35 erbracht wurden, erhalten höhere Punktzahl
- öffentlicher Auftraggeber - Referenzen, die einen öffentlichen AG erbracht wurden, erhalten höhere Punktzahl
- Projektleiter - Referenzen, deren Projektleiter auch für den Auftragsgegenstand als Projektleiter zur Verfügung steht, erhalten höhere Punktzahl)
Referenzprojekte, die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Leistungen sind abgenommen nach VOB/B.
c) Nachweis von Erfahrungen/ Beteiligung an Projekten mit DGNB/BNB
Zertifizierung
d) Nachweis einer Qualifikation hinsichtlich Nachhaltigkeit bei der Planung von Gebäuden und/ oder entsprechende Weiterbildung (mind. Mehrtagesseminare bzw. zusammenhängende und aufbauende 1‐Tages‐Seminare)
e) Erfahrungen 3D‐Planung
Folgende Mindestanforderungen sind mit Blick auf die vorgenannten Eignungskriterien zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
a) Werden für das laufende Geschäftsjahr weniger als 3 Festangestellte Architekten/Ingenieure im Bereich Objektplanung beschäftigt, führt dies zum Ausschluss!
b) Referenzprojekte, die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Leistungen sind abgenommen nach VOB/B.
c) Keinerlei Nachweise von Erfahrungen/Beteiligungen an Projekten mit DGNB/BNB-Zertifizierung führen zum Ausschluss!
Zusätzliche Informationen:
Bei Bietergemeinschaften wird die Zahl der Beschäftigten Architekten/Ingenieure mit Blick auf die vorstehende zu erfüllende Mindestanforderung addiert. Gleiches gilt für Referenzen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ist bzgl. der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
a) Mit dem Angebot hat jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 31 Abs. 1 und 2 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorzulegen.
b) Mit dem Angebot hat jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklaerung zur Eignung siehe Formblatt "124_LD" vorzulegen.
c) Sofern der Bieter bzw. ein Bietergemeinschaftsmitglied zum Nachweis seiner Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Erklärungen/Nachweise/Bedingungen enthält.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Die schriftliche Angebotsabgabe auf dem Postweg oder per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss.
Eventuell auftretende Bieterfragen sind bis zum 02.05.2022 um 10:00 Uhr über die Vergabeplattform zu stellen. Die letztmalige Beantwortung von Bieterfragen erfolgt bis 03.05.2022 um 12:00 Uhr über die Vergabeplattform. Die Bieterfragen haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Vergabestelle noch mindestens 6 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann. Ansonsten ist die Vergabestelle nicht zur Beantwortung dieser Bieterfragen verpflichtet.
-> Beachten Sie, dass die Beantwortung von Bieterfragen Auswirkungen auf die Vergabeunterlagen haben kann. Der Bieter ist verpflichtet, sich über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen selbstständig zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen, um automatisch über Änderungen an denVergabeunterlagen informiert zu werden.
-> Angebote, welche nicht auf dem letzten Revisionsstand derbereitgestellten Vergabeunterlagen basieren, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.