Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ratzeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Feuerwehrfahrzeugs
Kauf von 1 Stück fabrikneues Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 20 TH nach DIN 14530-11:20219-11 in 2 Losen.
Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 20 TH nach DIN 14530-11:20219-11
D-23909 Ratzeburg
Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 20 TH nach DIN 14530-11:20219-11
Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau für Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 20 TH nach DIN 14530-11:20219-11
D-23909 Ratzeburg
Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau für Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 20 TH nach DIN 14530-11:20219-11
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell für die Verwendung als Löschgruppenfahrzeug LF 20 TH nach DIN 14530-11:2019-11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8915800
Internet-Adresse: https://www.mantruckandbus.com/de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Löschgruppenfahrzeug LF 20 TH nach DIN 14530-11:2019-11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenlinden
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85664
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lentner-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de