Ingenieurleistungen zur Planung der Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf (LK Görlitz) Referenznummer der Bekanntmachung: 5.172.0150.010/011/012_Los 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Planung der Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf (LK Görlitz)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen plant über das Investitionsgesetz Kohleregionen die Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf. Die Talsperre (TS) Quitzdorf wurde zwischen 1965 und 1972 erbaut. Mit einer Wasserfläche von ca. 730 ha bei Vollstau ist sie die flächenmäßig größte Talsperre Sachsens. Nach über 47 Jahren Betrieb der Talsperre sind verschiedene Anlagenteile sanierungsbedürftig. Die Sanierungsarbeiten wurden in drei Teilobjekte (TO) untergliedert:
TO1: Maßnahmen zum Sediment- und Nährstoffrückhalt
TO2: Stauraumgestaltung / Sedimentmanagement
TO3: Bauwerksinstandsetzung und -anpassung
Die Teilobjekte 1 und 2 umfassen große Maßnahmenkomplexe, das Teilobjekt 3 besteht aus mehreren Einzelmaßnahmen, zum jetzigen Stand sind 14 Einzelmaßnahmen innerhalb des Teilobjektes 3 vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten der Arbeiten werden derzeit auf ca. 20 Mio. Euro beziffert.
Quitzdorf am See, DE
Erbringung von Planungsleistungen für
Teilobjekt 1 – Neubau Vorsperre, Maßnahmen zum Sediment- und Nährstoffrückhalt: Objektplanung für Ingenieurbauwerke Lph 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gemäß § 51 HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, besondere Leistungen (Planungsbegleitende Vermessung, Koordinierung numerisch-ökologisches Modell, Geotechnik, Prüfung Bestandsunterlagen, Erstellen Bauwerksbuch, UVS einschl. Scoping, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FB WRRRL, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ökolog. Baubegleitung, Einarbeitung in vorhandene Unterlagen, Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. § 26 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI sowie optionale Kartierleistungen, zusätzl. übergreifende besondere Leistungen.
Teilobjekt 2 – Maßnahmen zur Stauraumgestaltung & Sedimentmanagement: Sedimentmanagement, Vermessung nach Absenkung Talsperre (Befliegung). Erstellung und Betrieb hydronumerischer Modelle, Geotechnik, Prüfung Bestandsunterlagen, Koordinierung Befischung Beckenraum und Unterstrombereich; Planung Wasserbereitstellung SFA Sproitz/ Petershain, Planung Sedimentrückhalt während Abstau und Bau; Gewässerökologsiches Abstaukonzept, Sicherheitskonzept Abstau, Befischung, Baumaßnahmen, Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, FFH – Verträglichkeitsprüfung, FB WRRL, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ohne Kartierung), Ökologische Baubegleitung, Beprobung Sedimente LAGA und BBodschV (mehrfach), Einarbeitung in vorhandene Unterlagen, Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. § 26 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI sowie optional Umweltverträglichkeitsstudie, einschl. Scoping, zusätzl. übergreifende besondere Leistungen
Teilobjekt 3 – Bauwerksinstandsetzung
Für die einzelnen Teilobjekte sind objektabhängig u.a. Planungsleistungen der Fachrichtung Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen zu erbringen. Diese werden durch verschiedene besondere Leistungen, u.a. Prüfung Bestandsunterlagen, planungsbegleitende Vermessung, Erstellen Bauwerksbuch, Ökologische Baubegleitung, Geotechnik, Tourismuskonzept u.w. ergänzt.
Folgende Einzelobjekte sind zu bearbeiten:
Teilobjekt 3.1- Betonsanierung der Winkelstützmauern sowie der Bauteilkappen und Erneuerung der Anbauteile am Grundablassbauwerk
Teilobjekt 3.2 - Sanierung Bedienhaus Grundablassbauwerk
Teilobjekt 3.3 - Rückbau und Ersatzneubau Antennenträger
Teilobjekt 3.4 - Ersatzneubau Pegeltreppe sowie Errichtung Beckenpegel und Eisfreihalteanlage
Teilobjekt 3.5 - Ertüchtigung luftseitige Verteilerstation (Messblendenschacht)
Teilobjekt 3.6 - Austausch Armaturen und Leitungen Grundablassbauwerk
Teilobjekt 3.7 - Instandsetzung Sickerwasserfassungen
Teilobjekt 3.8 - Instandsetzung Fugen Hochwasserentlastungsanlage (Einlaufbereich)
Teilobjekt 3.9 - Ertüchtigung Schussrinne und Tosbecken
Teilobjekt 3.10 - Ertüchtigung des Betriebsgeländes
Teilobjekt 3.11 - Platz-/ Wegebau / Brückeninstandsetzung
Teilobjekt 3.12 - Sicherung Betriebsgelände
Teilobjekt 3.13 - Modernisierung / Instandsetzung Schöpfwerk Kollm
Teilobjekt 3.14 - Naturschutzfachliche Begleitung für TO 3
Die Teilobjekte 1 (M1.1) und 2 (M2.1) sowie die Maßnahme 3.9 aus dem Teilobjekt 3 sowie übergreifende besondere Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die Aufträge werden in insgesamt drei Beauftragungsstufen aufgeteilt, die jeweils nach Abschluss der Stufe separat abgerufen werden. Die Beauftragungsstufen setzen sich wie folgt zusammen:
Beauftragungsstufe 1
Die erste Beauftragungsstufe umfasst die folgenden Leistungsphasen:
• Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
• Leistungsphase 2 – Vorplanung
• Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
• Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung
Beauftragungsstufe 2
Die zweite Beauftragungsstufe umfasst die folgenden Leistungsphasen:
• Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
• Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
• Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
Beauftragungsstufe 3
Die dritte Beauftragungsstufe umfasst die folgende Leistungsphase:
- Leistungsphase 8 – Objektüberwachung / Bauoberleitung
- Leistungsphase 9 - Objektbetreuung
Die Maßnahmen Nr. 3.1 bis Nr. 3.8 sowie Nr. 3.10 bis 3.15 sowie Teile der übergreifenden besonderen Leistungen gem . Nr. 3.16. des Teilobjektes 3 werden über einen separaten Vertrag beauftragt. Die Beauftragung der Teilobjekte 1 und 2 sowie der Maßnahme 3.9 erfolgt ebenfalls jeweils separat.
Der Auftragnehmer kann aufgrund des Abschlusses separater Verträge sowie aus der zeitlichen Trennung der Beauftragungen keine Erhöhung seines Honorars herleiten.
Nach Auswahl der Bieter für d. 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens (Zuschlagsverf.) erfolgt eine gesonderte Aufforderung zur Angebotsabgabe. In den Vergabeunterlagen verwendete personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber"/ "Bieter" einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die BG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen zur Planung der Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf (LK Görlitz)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03042
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.