Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im E-Netz Oberelbe
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: D-01127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: D-04107
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: D-14467
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im E-Netz Oberelbe
Dresden, Leipzig, Cottbus, Elsterwerda, Hoyerswerda
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen in zwei Betriebsstufen mit folgenden Leistungsumfängen:
1. Betriebsstufe
ca. 3,07 Mio. Zugkm p.a. (bzw. 3,42 Mio. Zugkm bei Beauftragung der Option) für eine Laufzeit von 14 Fahrplanjahren ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 auf den Linien
RE 50 zwischen Dresden und Leipzig;
RE 15 zwischen Dresden und Hoyerswerda;
RE 18 zwischen Dresden und Cottbus;
S 5 zwischen Dresden und Riesa (als Option vorgesehen).
2. Betriebsstufe
ca. 3,90 Mio. Zugkm p.a. (bzw. 4,25 Mio. Zugkm bei Beauftragung der Option) für eine Laufzeit von 5 Fahrplanjahren ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2035 auf den Linien
RE 50 zwischen Dresden und Leipzig;
RE 15 zwischen Dresden und Hoyerswerda;
RE 18 zwischen Dresden und Cottbus;
S 6 zwischen Dresden und Elsterwerda;
S 5 zwischen Dresden und Riesa (als Option vorgesehen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Federführung für die Durchführung des Verfahrens liegt beim ZVOE. Er ist der alleinige Ansprechpartner der Bewerber in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen (Vergabestelle).
Es besteht auf der Grundlage von § 131 Abs. 3 GWB in Verbindung mit Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verpflichtung für den siegreichen Bieter, diejenigen Beschäftigten des derzeitigen Betreibers, die als Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter zur Erbringung der Dienstleistungen eingestellt sind, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613a BGB erfolgt wäre.
Für die Auftragsvergabe wurde zunächst ein offenes Verfahren gemäß Bekanntmachung vom 08.02.2022 (2022/S 027-069082) in der Fassung der Berichtigung vom 24.05.2022 (2022/S 100-277871) und der Berichtigung vom 12.07.2022 (2022/S 132-377431) eingeleitet. In diesem offenen Verfahren wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher wurde das offene Verfahren nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV aufgehoben werden. Die Auftraggeber beabsichtigen, die Leistungen nunmehr in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV zu vergeben, in das sie alle geeigneten Unternehmen einbeziehen, die im offenen Verfahren form- und fristgerechte Angebote abgegeben haben.