LTV des Freistaates Sachsen, terrestrische Vermessungsleistungen, Gewässer Wesenitz, Bereich Walkmühle in Bischofswerda bis oberhalb Buschmühle in Stolpen, F-km 44+500 bis 32+800 Referenznummer der Bekanntmachung: 3.27.61-820001-11231/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
LTV des Freistaates Sachsen, terrestrische Vermessungsleistungen, Gewässer Wesenitz, Bereich Walkmühle in Bischofswerda bis oberhalb Buschmühle in Stolpen, F-km 44+500 bis 32+800
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree / Neiße, beabsichtigt eine terrestrische Vermessung der Wesenitz von ca. 12,0 km Länge sowie Nebengewässer/hydraulischer Bruchkanten mit einer Gesamtlänge von ca. 8,6 km zu vergeben.
Großharthau, DE
Das Gewässer Wesenitz (Fluss-km 65+910 bis 32+500) ist mittels modellgestützter Wasserspiegellagenberechnung zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasser-risikokarten sowie zur Vorbereitung des Hochwasserrisikomanagementplanes zu untersuchen.
Im Rahmen der Grundlagendatenermittlung ist eine abschnittsweise Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die inhaltlich nachfolgend beschrieben wird und Gegenstand der vorliegenden Angebotsabfrage ist.
Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplanes (digitaler Lage- und Höhenplan) für die Wasserspiegellagenberechnung, der sich auf die hydraulisch relevanten Strukturen des Gewässerschlauchs konzentriert und aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten besteht.
Das Bearbeitungs- bzw. Untersuchungsgebiet erstreckt sich entlang der Wesenitz von Fluss-km 44+500 bis 32+800 (Walkmühle Bischofswerda bis Buschmühle Stolpen) sowie weiterer Nebengewässer gemäß Aufgabenstellung.
Vermessung 100 m Haupt- bzw. Nebengewässer oder Bruchkanten, Vermessung 1 Stück Brücke/ Steg/ Pegel/ Wehr/ Durchlass/ Siel/ Sohlenbauwerk,/Düker, Vermessung von 25 Einzelpunkten, Vermessung von 500 m mittels Echolot. (siehe Anlage 2 der Aufgabenstellung (Honorarkalkulation))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Der Auszug aus dem Handelsregister (soweit eingetragen) ist mit dem Angebot vorzulegen.
- siehe Vergabeunterlagen
Mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung des Bieters zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
- Erklärung zum MiLoG
- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Vermessung
- Angabe der gesamten Mitarbeiteranzahl sowie der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf den ausgeschriebenen Fachbereich Vermessung, Benennung Projektleiter, stellv. Projektleiter, weitere Mitarbeiter Projektteam
- Nachweis Berufshaftpflicht (die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen, die Deckungssumme für Sonstige Schäden muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen) Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen; Werden die geforderten Deckungssummen und/ oder die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie den Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
- siehe Vergabeunterlagen
Folgende Unterlagen sind für den Projektleiter und seinen Stellvertreter mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis des Hochschulabschlusses für den Projektleiter oder/und stellvertretenden Projektleiter im Bereich Geodäsie / Vermessungswesen / Geoinformatik / Geomatik oder vergleichbar.
- Für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter ist der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen zu führen.
- Sollte ein Nachauftragnehmer gebunden werden sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen nachzuweisen, insofern der Nachaufragnehmer auch den Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter stellt, sind auch für diesen die gleichen Referenzen einzureichen (siehe Formblatt Erklärung / Nachweise).
- Zum Nachweis geeigneter Referenzen für den Bieter sind zwei vertraglich mängelfrei abgeschlossene Referenzprojekte einer terrestrischen Fließgewässervermessung mit Querbauwerken von mindestens 5 Kilometer Länge mit der dreidimensionalen Darstellung von Bruchkanten als 3D-Polylinien (u.a. Böschungsober- und Unterkanten), Sohlpunkten sowie Quer- und Längsprofilen ab dem Jahr 2018 (Beginn der Leistungsausführung) nachzuweisen. Dabei sind der erbrachte Leistungsumfang, der Bearbeitungszeitraum und der entsprechende Ansprechpartner für die Referenzen anzugeben. Auf Verlangen sind von den Bietern der engeren Wahl PDF-und CAD-Pläne eines Lage- und Höhenplanes (Auszug), eines Bauwerksprofiles und eines Gewässerlängsschnittes (Auszug) einzureichen.
- Zum Nachweis geeigneter Referenzen für den Projektleiter ist ein vertraglich mängelfrei abgeschlossenes Referenzprojekt einer terrestrischen Fließgewässervermessung mit Querbauwerken von mindestens 5 Kilometer Länge mit der dreidimensionalen Darstellung von Bruchkanten als 3D-Polylinien (u.a. Böschungsober- und Unterkanten), Sohlpunkten sowie Quer- und Längsprofilen ab dem Jahr 2018 (Beginn der Leistungsausführung) nachzuweisen. Dabei sind der erbrachte Leistungsumfang, der Bearbeitungszeitraum und der entsprechende Ansprechpartner für die Referenzen anzugeben. Auf Verlangen sind von den Bietern der engeren Wahl PDF-und CAD-Pläne eines Lage- und Höhenplanes (Auszug), eines Bauwerksprofiles und eines Gewässerlängsschnittes (Auszug) einzureichen.
- Zum Nachweis geeigneter Referenzen für den stellvertretenden Projektleiter ist ein vertraglich mängelfrei abgeschlossenes Referenzprojekt einer terrestrischen Fließgewässervermessung mit Querbauwerken von mindestens 5 Kilometer Länge mit der dreidimensionalen Darstellung von Bruchkanten als 3D-Polylinien (u.a. Böschungsober- und Unterkanten), Sohlpunkten sowie Quer- und Längsprofilen ab dem Jahr 2018 (Beginn der Leistungsausführung) nachzuweisen. Dabei sind der erbrachte Leistungsumfang, der Bearbeitungszeitraum und der entsprechende Ansprechpartner für die Referenzen anzugeben. Auf Verlangen sind von den Bietern der engeren Wahl PDF-und CAD-Pläne eines Lage- und Höhenplanes (Auszug), eines Bauwerksprofiles und eines Gewässerlängsschnittes (Auszug) einzureichen.
Als vergleichbare Referenz gilt (für alle genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 01.01.2018. Sofern vorliegend, ist eine Referenzbescheinigung des Auftraggebers wünschenswert.
- Es ist das Deckblatt für Referenzobjekte zu verwenden! Angabe zum Referenzobjekt: Bezeichnung des Vorhabens, Erbrachter Leistungsumfang, Bearbeitungszeitraum, Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Funktion und Telefonnummer des Ansprechpartners)
Mit dem Angebot ist für den Bieter ebenfalls einzureichen:
- Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur;
-Terminplan
- Angabe des frühmöglichsten Bearbeitungsbeginns
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576, Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.
Nachweis des Hochschulabschlusses für den Projektleiter oder/und stellvertretenden Projektleiter im Bereich Geodäsie / Vermessungswesen / Geoinformatik / Geomatik oder vergleichbar
siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.